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Bundesrat / Familienministerin Golze: Hartz-IV-Familien bei Kindergeld nicht benachteiligen

- Erschienen am 08.05.2015 - Presemitteilung 061/2015

Bei der geplanten Kindergelderhöhung dürfen Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, nicht benachteiligt werden. Das fordern die Länder Brandenburg und Thüringen im Bundesrat, der in seiner heutigen Sitzung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags abstimmen wird. Brandenburgs Familienministerin Diana Golze sagte vor der Sitzung in Potsdam: „Von der geplanten Kindergeld-Erhöhung werden nicht alle Familien profitieren. Diejenigen, die das Geld für ihre Kinder am dringendsten benötigen, gehen leer aus. Denn das Kindergeld wird zu 100 Prozent auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das heißt, jede Erhöhung mindert nur den Hartz-IV-Bezug. Damit geht die Anpassung gerade an den ärmsten Familien vorbei. Diese familienpolitische Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.“

Die Länder Brandenburg und Thüringen fordern in einem gemeinsamen Antrag im Bundesrat eine Änderung des Gesetzentwurfs: Um diese familienpolitische Gerechtigkeitslücke zu schließen, sollten die Kinderregelsätze der Leistungen nach dem SGB II mindestens um die Erhöhung des Kindergeldes angehoben werden.

Golze betonte: „Wir brauchen soziale Leistungen, die Armut verhindern und allen Kindern eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Dafür müssen die Regelsätze erhöht werden, um Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist familienpolitisch unzureichend.“

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt werden. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 um monatlich 4 Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro je Kind angehoben werden.

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Ident-Nr
061/2015
Datum
08.05.2015
Rubrik
Familie