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Gesundheitsministerin Nonnemacher: Brandenburg braucht junge Ärztinnen und Ärzte

Anerkennung polnischer Medizinabschlüsse Thema im Landtag

- Erschienen am 08.01.2020 - Pressemitteilung 002/2020

„Brandenburg braucht junge Ärztinnen und Ärzte. Wir sind froh und dankbar, das Absolventinnen und Absolventen, die in Polen Medizin studiert haben, in Brandenburg arbeiten möchten. Polnische Ärztinnen und Ärzte stellen seit Jahren die größte Zuwanderungsgruppe bei den praktizierenden Medizinerinnen und Mediziner in Brandenburg. Sie leisten bei uns gute Arbeit. Aber für die Anerkennung von polnischen Abschlüssen gibt es rechtliche Vorgaben der Europäischen Kommission, die wir selbstverständlich auch in Brandenburg bei der Erteilung der Approbation und einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs genau beachten müssen“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am heutigen Mittwoch (08.01.20) im Landtag in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz. Dort stand die „Approbation der Absolventinnen und Absolventen eines in Polen absolvierten Medizinstudiums“ auf der Tagesordnung.

Aktueller Hintergrund der Befassung im Ausschuss ist eine Kooperation des Asklepios-Konzerns mit der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin (PUM) seit 2013 mit dem Ziel, Ärztinnen und Ärzte für seine Kliniken dort in einem englischsprachigen Studiengang ausbilden zu lassen. Dieses „Asklepios Programm“ nutzen auch viele Deutsche, die nach ihrem Studium der Humanmedizin in Deutschland, unter anderem auch in Asklepios-Kliniken in Brandenburg, arbeiten wollen. Im Rahmen dieser Kooperation hat der erste Abschlussjahrgang das sechsjährige englischsprachige Studium mittlerweile beendet und im August 2019 bei verschiedenen Approbationsbehörden in Deutschland Anträge auf die Ausstellung einer Approbation eingereicht. Laut der Richtlinie 2005/36/EG (aktuelle Fassung vom 15.04.2019) der Europäischen Union gilt in Polen eine ärztliche Ausbildung als abgeschlossen, wenn neben dem Diplom der ausbildenden Universität zusätzlich noch eine Bescheinigung über ein 13-monatiges Postgraduierten-Praktikum („Staz“) und eine mündliche Prüfung („LEK“) beigebracht wird.

Gesundheitsministerin Nonnemacher sagte: „Brandenburg erkennt grundsätzlich wie alle anderen Bundesländer polnische Abschlüsse der Humanmedizin an. Innerhalb der EU sind die ärztlichen Ausbildungen harmonisiert. Dies gewährleistet eine so genannte automatisierte Anerkennung. Sämtlichen Antragstellerinnen und Antragssteller, die eine ärztliche Ausbildung in Polen nach polnischem Recht abgeschlossen haben, wird die Approbation im Wege der automatisierten Anerkennung erteilt, sofern sie die in der Richtlinie 2005/36/EG der Europäischen Union verbindlich festgelegten Kriterien erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Deshalb sind aktuelle Medienberichte, wonach seit einigen Monaten die zuständigen Approbationsbehörden in Deutschland Medizinerinnen und Mediziner mit polnischen Abschlüssen gar keine Arztzulassungen mehr erteilen würden, falsch. Wer das Diplom, Staz und LEK vorlegt, erhält eine Approbation.“

Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die zuständige Behörde für Approbationen und Anerkennung ausländischer Ausbildungen. Aktuell liegen in diesem Zusammenhang dem LAVG drei unvollständige Anträge auf Approbation vor.

Ministerin Nonnemacher: „Wir haben das Dilemma der Absolventinnen und Absolventen erkannt, die im Rahmen der Asklepios-PUM-Kooperation ihr Medizinstudium abgeschlossen haben und nun hoch motiviert in dem Beruf auch starten wollen. Wir brauchen diese jungen Medizinerinnen und Mediziner auch händeringend. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitsbereich ist eine große Herausforderung.

Bei der Anerkennung von Abschlüssen von Medizinerinnen und Medizinern reden wir aber immer auch über Patientensicherheit und Patientenschutz. Es gibt aus gutem Grund in der EU sehr hohe Anforderungen, um als Ärztin oder Arzt tätig sein zu dürfen. Damit soll in ganz Europa die Sicherheit und der Schutz von Patienten gewährleistet werden. Darauf achten wir. Entsprechend der Bundesärzteordnung können nur abgeschlossene ausländische ärztliche Ausbildungen anerkannt werden. Deshalb brauchen wir bei der Anerkennung der polnischen Abschlüsse jetzt schnell Klarheit. Der Widerspruch in der Auslegung der EU-Richtlinie muss aufgelöst werden.

Brandenburg hat deshalb sofort den Kontakt zu anderen Approbationsbehörden, zum Bundesgesundheitsministerium und zum polnischen Gesundheitsministerium aufgenommen, um diese Unklarheiten schnell aufzulösen. Aber Brandenburg kann dieses Problem nicht allein lösen. Auf unserer Seite ist das Bundesgesundheitsministerium gefordert. Ich halte es für erforderlich, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeitnah über dieses Problem mit seinem polnischen Amtskollegen spricht, um eine schnelle und gute Lösung zu finden.

Am Ende muss Polen der EU-Kommission und damit allen EU-Mitgliedsstaaten klar und unmissverständlich bescheinigen, dass nach polnischem Recht weder die Absolvierung des LEK noch des Staz für die uneingeschränkte Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes Voraussetzung sind. Polen muss die EU-Richtlinie präzisieren. Diese Präzisierung brauchen wir dringend, damit wir die Approbation rechtsicher erteilen können.“

Als eine erste Lösung hat das LAVG den Antragstellenden als auch Asklepios vorgeschlagen, dass die Betroffenen zunächst auf Grundlage des § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs unter „Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes“ erhalten könnten.

Aktuell sind 254 Ärztinnen und Ärzte mit polnischer Staatsbürgerschaft als Mitglieder der Landesärztekammer gemeldet.