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3.100 Menschen mit Behinderung arbeiten in der Landesverwaltung

- Erschienen am 08.01.2019 - Presemitteilung 002/2019

In der Brandenburger Landesverwaltung arbeiteten im Jahr 2017 rund 3.100 Menschen, die schwerbehindert oder Schwerbehinderten gleichgestellt waren. Das entspricht sechs Prozent aller Beschäftigten. Damit liegt die Quote über den bundesgesetzlich vorgegebenen fünf Prozent. Darüber unterrichtete heute Sozialministerin Susanna Karawanskij das Kabinett und sagte: „Viele Menschen mit Behinderungen sind gut ausgebildet und hoch motiviert. Ich kann nur jeden Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin ermutigen, bei der Fachkräftesuche auch Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben.“

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wer diese Quote nicht erfüllt, muss eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. In Brandenburg summiert sich dies jährlich auf rund 12 bis 14 Millionen Euro. Davon werden Betriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.

Karawanskij: „Die Landesverwaltung erfüllt seit über zehn Jahren die 5-Prozent-Quote. Seit sieben Jahren liegen wir über 6 Prozent. Dennoch gibt es Luft nach oben. Wir sollten unserer besonderen Vorbildfunktion auch in Zukunft gerecht werden.“

Hintergrund:

Das Sozialministerium unterrichtet das Kabinett seit 2010 alle zwei Jahre zur Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung. Der aktuelle Bericht umfasst die Jahre 2016 und 2017. Der Anteil der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen an allen Landesbeschäftigten lag 2017 bei 6,00 Prozent und 2016 bei 6,10 Prozent.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Landesregierung im Jahr 2016 das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 beschlossen. Ein wesentliches Grundsatzziel darin ist die Verbesserung der Beschäftigungsquote und Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst. Die Landesregierung hat eine besondere Vorbildfunktion bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gegenüber der freien Wirtschaft. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2021 die Beschäftigungsquote auf 6,5 Prozent zu steigern.

Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 haben. Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad von weniger als 50, aber mindestens 30 können gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen können. Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen können während der Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, auch wenn der Grad ihrer Behinderung weniger als 30 beträgt.

Im Land Brandenburg leben rund 118.000 Menschen mit Schwerbehinderungen im erwerbsfähigen Alter. Aktuell sind bei der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit rund 4.400 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das sind 5,6 Prozent aller arbeitslosen  Brandenburgerinnen und Brandenburger.