Hauptmenü

Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Potsdam - Hilfe für Opfer von Terroranschlägen: Länder fordern vom Bund neues Entschädigungsrecht

ASMK-Vorsitz wechselt nach Nordrhein-Westfalen

- Erschienen am 07.12.2017 - Pressemitteilung 192/2017

Die 94. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) ist heute in Potsdam zu Ende gegangen. Zentrale Themen der zweitägigen Konferenz waren eine Reform des sozialen Entschädigungsrechts, besonders im Umgang mit Opfern terroristischer Gewalttaten, Kinderarmut, gleicher Pflege-Mindestlohn in Ost und West, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen. Auf der Tagesordnung standen insgesamt 54 Beschlussvorlagen. Das Land Brandenburg hat in diesem Jahr den Vorsitz inne, der für die 95. ASMK im Jahr 2018 nach Nordrhein-Westfalen wechselt.

Die ASMK-Vorsitzende und Brandenburger Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze (DIE LINKE) sagte zum Abschluss: „Die 16 Länder tragen eine große Verantwortung in der Arbeits- und Sozialpolitik. Pflege, Teilhabe, gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen sowie die Bekämpfung von Armut sind Themen, die alle Menschen betreffen. Deutschland geht es sehr gut. Dank der guten wirtschaftlichen Lage sinkt die Arbeitslosigkeit und wächst der Wohlstand. Aber nicht alle Menschen profitieren von dieser Entwicklung. Wir müssen die Menschen fest im Blick behalten, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Menschen, deren Einkommen – trotz mehrerer Jobs – nicht ausreicht, um Miete, Nebenkosten und Lebensmittel zu bezahlen. Die in sozialen Berufen für andere Menschen unter großem Zeitdruck hart arbeiten, dafür aber kaum Anerkennung finden. Frauen und Männer, die es trotz großer Anstrengung nicht schaffen, eine Arbeit zu finden. Ich danke meinen Amtskolleginnen und -kollegen für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit. Auch wenn wir nicht in jedem Punkt einer Meinung sind, haben wir gemeinsam zentrale Beschlüsse gefasst. Darunter sind wichtige Forderungen an die künftige Bundesregierung.“

Brandenburgs Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze überreichte heute symbolisch das Steuerrad an Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), der im kommenden Jahr die 95. ASMK leiten wird. Laumann kündigte an: „Das Modell der Sozialen Marktwirtschaft, der Mitbestimmung und der Tarifautonomie mit starken Sozialpartnern ist ein Standortvorteil und Ausdruck der Stärke Deutschlands. Das gilt es auch in Zukunft zu bewahren. Dazu müssen wir in der Politik weiter für stabile und fair bezahlte Beschäftigung sowie für eine verlässliche soziale Absicherung für alle Menschen arbeiten. Wir brauchen eine auskömmliche Rente, auch für Erwerbsgeminderte und Geringverdiener. Wer Jahrzehnte gearbeitet hat, muss im Alter mehr haben, als derjenige, der das nicht getan hat. Hinzu kommen die Herausforderungen der digitalen Revolution: Gerade mit Blick auf die Digitalisierung brauchen wir eine starke und verlässliche Sozialpartnerschaft. Deshalb führen wir den Dialog mit allen Beteiligten – Unternehmen, Gewerkschaften und Belegschaften. Wir müssen die Menschen bei der Digitalisierung mitnehmen. Hier muss ein zentraler Punkt in der Weiterbildung liegen. Sonst bekommt die Soziale Marktwirtschaft Risse, die irgendwann nicht mehr gekittet werden können. Diese Risse möglichst zu verhindern, wird ein Schwerpunkt für mich als Gastgeber der ASMK in 2018 sein.“

Laumann weiter: „In diesem Zusammenhang ist es auch richtig und wichtig, dass die ASMK ein klares Signal an die Geschäftsführung von Siemens gesetzt hat, nach Alternativen zum angekündigten Stellenabbau zu suchen. Wer seinen Gewinn deutlich steigert und gleichzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlässt, untergräbt das Vertrauen in die Soziale Marktwirtschaft.“

Hamburgs Arbeits- und Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) erklärte zum Abschluss der zweitägigen ASMK: „Die Entwicklung bei Siemens beobachten wir mit Sorge. Die Geschäftsführung sollte zusammen mit der Arbeitnehmervertretung nach Möglichkeiten suchen, Stellenabbau und Werkschließungen zu vermeiden. Das entspricht den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Es wäre zugleich ein Zeichen respektvollen Umgangs des Unternehmens mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Familien.“

Hessens Arbeits- und Sozialminister, Stefan Grüttner, stellte auf der ASMK in Potsdam heute klar: „Es ist nach wie vor erforderlich, neben der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen auch sicherzustellen, dass nur antragsberechtigte Flüchtlinge (einschließlich der nachziehenden Familienangehörigen) SGB II-Leistungen erhalten. Hierzu ist es unerlässlich, im Rahmen der Leistungsantragstellung bei Zweifeln an der Identität des Einzelnen eine entsprechend frühzeitige Identitätsprüfung mittels eines Fingerabdrucks vorzunehmen.“ Grüttner nannte es „ausgesprochen bedauerlich“, dass dieser im wohlverstandenen Eigeninteresse aller Sozialleistungsbezieher liegende hessische Antrag keine Mehrheit gefunden hat. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, da damit ein möglicher Mehrfachbezug von Leistungen nicht frühzeitig verhindert und dem Leistungsmissbrauch weiter Vorschub geleistet werden kann. Das geht sehenden Auges zu Lasten der Gesellschaft“, schloss der Hessische Staatsminister.

Reform des Sozialen Entschädigungsrechts / Umgang mit Opfern terroristischer Gewalttaten

In zwei Tagesordnungspunkten hat sich die 94. ASMK 2017 mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts beschäftigt. Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, hat Anspruch auf Versorgung im Rahmen der Sozialen Entschädigung.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz bekräftigt ihren Beschluss von der 93. ASMK 2016, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter an der Reform des Sozialen Entschädigungsrecht zu arbeiten. Ziel ist ein zeitgemäßes Entschädigungsrecht, mit dem der Staat unter sich verändernden Sicherheitslagen und Bedrohungssituationen auch in Zukunft seiner besonderen sozialen Verantwortung gegenüber den Opfern von Krieg, Terror und Gewalt gerecht werden kann.

Nach einem weiteren einstimmigen Beschluss aller Länder soll insbesondere die Frage geklärt werden, wie Opfer terroristischer Gewalttaten oder sonstiger Gewaltexzesse künftig vom Staat bessere Hilfe- und Unterstützungsleistungen erhalten. Angesichts der internationalen Sicherheitslage sehen die Länder dringenden Bedarf darin, Opfern von in Deutschland begangenen Gewalttaten angemessene Entschädigung zukommen zu lassen- unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig von der Art und Weise, wie die Gewalttat verübt worden ist. Dazu hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, Ministerpräsident a.D. Kurt Beck, auf der ASMK den Ländern berichtet.

Debatte zur Kinderarmut

Jedes fünfte Kind ist deutschlandweit von Armut bedroht, etwa jedes sechste ist von SGB-II-Leistungen abhängig. Um Kinderarmut zu bekämpfen verfolgen die Länder mehrheitlich den Ansatz, ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung zu erarbeiten. Dafür wurde bereits mit der 93. ASMK 2016 eine länderoffene Arbeitsgruppe initiiert. Die Länder haben sich in Potsdam darauf verständigt, dass eine Arbeitsgruppe bis zur 95. ASMK 2018 als zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut ein Konzept einer Kindergrundsicherung entwickeln soll. Parallel dazu sollen die schon bestehenden kindbezogenen Leistungen, insbesondere Kindergeld und Kinderzuschlag, bis zur möglichen Einführung einer Kindergrundsicherung weiter optimiert werden.

Brandenburgs Arbeits- und Sozialministerin Diana Golze (DIE LINKE) sagte: „Der Sozialstaat muss für die Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder sorgen. Kindergelderhöhungen allein reichen dafür aber nicht aus, zumal sie bei Familien, die Sozialleistungen beziehen, gar nicht ankommen. Angesichts der weiterhin hohen Armutsgefährdungsquote von Kindern ist eine grundlegende Verbesserung dringend erforderlich. Wir brauchen Sozialleistungen, die Kinderarmut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Es muss endlich auch beim Bund ankommen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Die Regelleistungen für Kinder müssen eigenständig ermittelt und bedarfsgerecht erhöht werden. Wir brauchen in Deutschland eine sachgerechte und armutsfeste Grundsicherung für Kinder. Es ist wichtig, dass die Länder diesen Weg jetzt gemeinsam einschlagen.“

Gleiche Mindestentgelte Ost und West in der Pflege

Die Länder fordern einen einheitlichen Mindestlohn in der Pflege. Aktuell gibt es einen Unterschied zwischen Ost und West: Mit der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche hat der Bund die Mindestentgelte in der Pflege bis in das Jahr 2020 festgeschrieben. Danach beträgt das Mindestentgelt in der Pflege im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein ab dem 1. Januar 2018: 10,55 Euro je Stunde. In den ostdeutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt der Pflegemindestlohn ab dem 1. Januar 2018: 10,05 Euro je Stunde.

Die Länder halten es für erforderlich, diese regionale Differenzierung zu beenden, da es für die unterschiedliche Bezahlung in Ost und West keine sachliche Rechtfertigung mehr gibt: „30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es den Pflegekräften in Ostdeutschland nicht mehr vermittelbar, dass sie weniger verdienen sollen als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Sowohl der Arbeits- und Zeitumfang, die hohe Verantwortung als auch die physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sind unabhängig vom Arbeitsort identisch“, heißt es in der Begründung zum Beschluss.

Umsetzung Bundesteilhabegesetz

Der Bundestag hatte das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) nach langer und intensiver Debatte im Dezember 2016 verabschiedet. Es zählt zu den größten sozialpolitischen Vorhaben in der vergangenen Legislaturperiode des Bundes. Ziel ist es, im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern. So soll unter anderem die Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht etabliert und das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt werden. Das Gesetz tritt schrittweise in vier Stufen von 2017 bis 2023 in Kraft.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert im Rahmen der Umsetzung des BTHG vom Bund, die Grundlagen für die Berichterstattung auf Datenbasis der bundesweiten Sozialhilfestatistik zu beschränken. Auf Wunsch der ASMK wurde zudem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine gemeinsame Geschäftsstelle von Bund und Ländern eingerichtet, um die vielfältigen Partizipationsprozesse auf Bundes- und Länderebene zur Umsetzung des Gesetzes im Interesse der Menschen mit Behinderungen besser abstimmen zu können.

Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Fortschritte im Bereich der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016. Die Länder bekräftigen ihre Erwartungen an den Bund, das bestehende Förderangebot im Sinne einer präventiven Arbeitsmarktpolitik und nachhaltigen Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt zu erweitern und zu verstetigen. So wird der Bund von den Ländern unter anderem aufgefordert, sprachförderungs- und arbeitsmarktbezogene Integrationsangebote für alle Geduldeten und Gestatteten mit Arbeitsmarktzugang unbefristet zu öffnen.

Hintergrund

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) dient der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Länderinteressen zwischen den jeweiligen Ressorts sowie der Zusammenarbeit mit dem Bund – unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan. Die ASMK ist eine von mehreren Fachministerkonferenzen in Deutschland und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik.

Die ASMK tagt regelmäßig einmal jährlich am Ende des Jahres (Hauptkonferenz). Die Organisation führt die Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz des jeweiligen Vorsitzlandes aus. Der Vorsitz und die Geschäftsführung gehen jedes Jahr auf ein anderes Land über.

Abbinder

Ident-Nr
192/2017
Datum
07.12.2017
Rubrik
Soziales