Hauptmenü

Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst: Vereinbarung für Umsetzung in Brandenburg unterzeichnet

- Erschienen am 07.10.2021 - Presemitteilung 559/2021

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD), dazu zählen insbesondere die kommunalen Gesundheitsämter, wird personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt. Das sind Ziele des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD-Pakt), auf den sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde. Im Rahmen dieses ÖGD-Paktes stellt der Bund in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Brandenburg soll davon nach aktuellem Stand insgesamt 94,2 Millionen Euro erhalten.

Für die konkrete Umsetzung des ÖGD-Paktes im Land Brandenburg haben Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft, Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, und Dr. Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg, eine Vereinbarung für die Weitergabe der Mittel des Jahres 2021 an die Kommunen unterzeichnet.

In der ersten Tranche erhält Brandenburg 6,1 Millionen Euro für das Jahr 2021, davon stehen 5,3 Millionen Euro für den Personalaufbau in den Gesundheitsämtern zur Verfügung. So können damit im Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 42 neue unbefristete Vollzeitstellen in den 18 kommunalen Gesundheitsämtern geschaffen werden. Die konkrete Verwendung der Stellen in den Gesundheitsämtern regeln die Landkreise und kreisfreien Städte in Eigenverantwortung. Für die Jahre 2022 bis 2026 wird eine Folgevereinbarung erarbeitet.

Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft: „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Öffentliche Gesundheitsdienst in unserem Gesundheitssystem für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist. Die Krise hat allerdings personelle und strukturelle Engpässe im ÖGD verdeutlicht. Vor allem die Gesundheitsämter müssen dringend gestärkt, ausgebaut und modernisiert werden. Mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stehen uns jetzt zusätzliche Mittel zur Verfügung, dieses Ziel zu erreichen.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Unterzeichnung der Vereinbarung wird begrüßt, die Gesundheitsämter mit ihren vielfältigen Aufgaben können weiteres Fachpersonal beschäftigen. Die zeitliche Begrenzung des Paktes auf sechs Jahre sowie der sich abzeichnende erhebliche Personalbedarf in den brandenburgischen Gesundheitsämtern – welcher mangels finanzieller Mittel auch durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht gedeckt werden kann – stellen die Kommunen vor weitere Herausforderungen. Es gilt zudem nicht nur, neu geschaffene Stellen mit zusätzlichen Fachkräften zu besetzen, sondern auch vorhandene Stellen, bei denen Mitarbeiter wegen Eintritt ins Rentenalter ausscheiden, nachzubesetzen und Nachwuchskräfte selbst für sich oder andere Arbeitgeber auszubilden. Eine zukunftsorientierte Lösung kann nur in enger Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg erreicht werden. Die Vereinbarung zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellt auf diesem Weg den ersten Schritt dar.“

Dr. Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg: „Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben in der Corona-Pandemie Herausragendes geleistet; gleichzeitig ist deutlich geworden, wie wichtig präventiver Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge sind. Die jetzt zwischen dem Land Brandenburg und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene Vereinbarung eröffnet den Landkreisen und kreisfreien Städten den Zugriff auf die aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst für das Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Damit kann die notwendige personelle Stärkung und Modernisierung der Gesundheitsämter eingeleitet werden. Für alle Beteiligten war es wichtig, diesen Weg möglichst schnell zu eröffnen, um die auf das Jahr 2021 entfallenden Mittel zeitnah einsetzen zu können. Für die weiteren Jahre ab 2022 wird jetzt eine Folgevereinbarung vorbereitet. Sorgen bereitet den Landkreisen hierbei jedoch die Befristung der Finanzmittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bis 2026. Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist jedoch eine Daueraufgabe; der Landkreistag Brandenburg fordert deshalb, die Finanzierung auch über das Jahr 2026 hinaus unbefristet sicherzustellen.“

Von den insgesamt 4 Milliarden Euro, die der Bund für die Umsetzung den Ländern zur Verfügung stellt, sind 3,1 Milliarden Euro vornehmlich für die personelle Stärkung der Gesundheitsbehörden und die Stärkung der Attraktivität einer Tätigkeit im ÖGD vorgesehen. So sollen die Länder bis Ende 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Stellen für ärztliches, technisches oder nichttechnisches Verwaltungspersonal schaffen und besetzen.

Von den 3,1 Milliarden Euro soll das Land Brandenburg von 2021 bis 2026 insgesamt 94,2 Millionen Euro in mehreren Tranchen erhalten, von denen rund 84 Millionen für mehr Personal in den Kommunen und rund 9 Millionen Euro für mehr Personal auf Landesebene verwendet werden sollen. Rund eine Millionen Euro soll in Bildungsmaßnahmen investiert werden.

Die übrigen 900 Millionen Euro des Bundes werden zur Stärkung der den Ländern dienenden Strukturen auf Bundesebene, zur Modernisierung von Flug- und Seehäfen nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften und für ein Förderprogramm für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur der Gesundheitsämter bereitgestellt.

Hintergrund

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Bereich des Gesundheitswesens. Der ÖGD nimmt bevölkerungsmedizinische Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung und Schaffung gesunder Lebensbedingungen wahr.

Die Aufgaben werden im Land Brandenburg wahrgenommen von den 18 kommunalen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie dem Gesundheitsministerium.

Schwerpunkte sind die Gefahrenabwehr (Infektionsschutz, Hygiene, Umweltbezogener Gesundheitsschutz), der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Zahnärztlicher Dienst), die Betreuung psychisch Kranker und abhängigkeitskranker Menschen sowie die Vermittlung und Koordinierung von gesundheitlichen Leistungen und Angeboten.

Zu den für die Bevölkerung sichtbaren Aufgaben der Gesundheitsämter zählen zum Beispiel kinderärztliche Untersuchungen, insbesondere die Schuleingangs- und Abgangsuntersuchungen, zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen, Hygieneüberwachungen, Begutachtungen im amtsärztlichen Dienst oder Umgebungsuntersuchungen bei Vorliegen von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen.