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Sozialministerinnen Golze und Werner begrüßen Ausschussvotum für Neuberechnung der Grundsicherungs-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Bundesrat: Arbeits- und Sozialausschuss spricht sich für kindgerechte Hartz-IV-Regelsätze aus

- Erschienen am 07.03.2016 - Pressemitteilung 034/2016

Die Sozialministerinnen der Länder Brandenburg und Thüringen, Diana Golze und Heike Werner, begrüßen das Votum des Bundesratsausschusses für Arbeit, Integration und Soziales für eine Entwicklung neuer Maßstäbe für die Bemessung eines kind- und jugendgerechten Existenz- und Teilhabeminimums. Der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Soziales hatte im Rahmen der Beratungen zum Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch auf Initiative beider Länder mehrheitlich dafür votiert, die Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu überprüfen und die Berechnungsmethode weiterzuentwickeln.

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Land Brandenburg, Diana Golze, betont die Notwendigkeit einer Überprüfung der Grundsicherungs-Regelsätze für Kinder und Jugendliche: „Wir können uns nicht auf Dauer mit einer Regelung abfinden, die Armut von Kindern und Jugendlichen in Kauf nimmt und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Teilhabe verwehrt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht. Die Ermittlung des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen ist keine statistische Rechenaufgabe. Kinder können nicht einfach wie kleine Erwachsene behandelt werden. Wir brauchen eine qualifizierte Neuberechnung des Grundsicherungs-Regelsatzes auf Basis einer Erhebung des realen Existenz- und Teilhabebedarfs von Kindern und Jugendlichen.“

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, begrüßt das Mehrheitsvotum des Sozialausschusses: „Der Beschluss des Bundesratssozialausschusses setzt ein klares Signal der Ländermehrheit. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche müssen Gegenstand einer kritischen und ergebnisoffenen Prüfung werden. Das Existenzminimum ist keine Verfügungsmasse des Gesetzgebers. Seine Absicherung ist eine Verpflichtung, die sich aus der Verfassung ableitet. Ich begrüße den Beschluss der Ausschussmehrheit ausdrücklich und wünsche mir, dass der Bundesrat dem Votum folgt.“

Die Ministerinnen kritisieren am derzeit geltenden Verfahren, dass es für Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten begrenzt und bei der Beantragung viel zu bürokratisch ist. Statt den Kindern lediglich ein eingeschränktes Angebot im Rahmen des 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung zu stellen, sollte der Regelsatz soweit angehoben werden, dass diese Kinder - wie andere Kinder auch - aus allen vorhandenen Angeboten frei wählen können. Nur so kann erreicht werden, dass jedes Kind die gleichen Start- und Entwicklungschancen hat – und zwar unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern. Nach Auffassung der Ministerinnen gebietet dies schon der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

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Ident-Nr
034/2016
Datum
07.03.2016
Rubrik
Familie