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Stiftung „Anerkennung und Hilfe“: Anmeldefrist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 verlängert

- Erschienen am 06.12.2018 - Pressemitteilung 195/2018

Menschen, die als Minderjährige in der Bundesrepublik bis 1975 und in der DDR bis 1990 in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfuhren, haben ein Jahr länger Zeit, sich bei der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ anzumelden. Die neue Frist ist auf den 31. Dezember 2020 festgesetzt. Das beschloss die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Münster. Dort hat Sozialministerin Susanna Karawanskij die Vereinbarung für das Land Brandenburg unterzeichnet. Das Kabinett stimmte am Dienstag (04.12.2018) der Änderung zu.

Die gemeinnützige Stiftung wird gemeinsam vom Bund, von den Ländern sowie von den evangelischen und katholischen Kirchen getragen und besteht für den Zeitraum 2017 bis 2021. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit rund 7,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

Sozialministerin Susanna Karawanskij: „Unser Ziel ist es, möglichst viele Betroffene zu erreichen. Bislang sind die Anmeldezahlen aber niedriger als erwartet. Es ist gut, dass Betroffene jetzt länger Zeit haben, sich bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe anzumelden. Aufgrund von Einschränkungen oder Belastungen haben viele von ihnen kaum Zugang zu den üblichen Informationswegen und wissen daher teilweise noch nichts von dem befristeten Hilfesystem.“

Anmelden können sich Betroffene bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Potsdam, die sich in Trägerschaft der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Brandenburgs befindet. Die Beauftragte Dr. Maria Nooke unterstreicht: „Wir haben bereits über 400 Gespräche mit Betroffenen geführt und konnten an 294 Personen Hilfen im Umfang von 2,9 Millionen Euro vermitteln. Dabei wurde deutlich, welch schweres Leid und Unrecht viele von ihnen während der Unterbringung in einer psychiatrischen oder Behinderteneinrichtung erlitten. Die Folgen beeinträchtigen bis heute das Leben. Damit möglichst viele Betroffene von den Hilfen erfahren, bitte ich Institutionen, Verbände und Medien überall im Land, über die Stiftung Anerkennung und Hilfe zu informieren.“

Bei der Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg haben sich bisher mehr als eintausend Männer und Frauen angemeldet. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und dessen Folgen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder Behinderteneinrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wird.

Um Ansprüche geltend zu machen, müssen sich Betroffene spätestens bis zum 31. Dezember 2020 bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich anmelden.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Brandenburg:

Dienstag, Donnerstag, Freitag      9:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag                                   14:00 bis 17:00 Uhr

Adresse:           Friedrich-Engels-Str. 92/ Am Stellwerk 1, 14473 Potsdam
Telefon:            0331 237 292 60
Fax:                   0331 237 292 66
E-Mail:              anerkennung.hilfe@lakd.brandenburg.de
Internet:           www.aufarbeitung.brandenburg
Internet:           www.stiftung-anerkennung-hilfe.de

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Ident-Nr
195/2018
Datum
06.12.2018
Rubrik
Soziales