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Arbeitsministerin Golze kritisiert SGB-II-Änderungsgesetz scharf: Keine Verbesserung für Betroffene

- Erschienen am 06.07.2016 - Presemitteilung 106/2016

An diesem Freitag (8. Juli) wird der Bundesrat abschließend über den „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ abstimmen. Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze kritisiert den Gesetzentwurf des Bundes scharf: „Das SGB II hat eklatante Mängel. Es belastet die Jobcenter mit einem enormen Verwaltungsaufwand und bietet den hilfebedürftigen Menschen keine ausreichende Unterstützung an. Das neunte Änderungsgesetz jetzt ‚Rechtsvereinfachung‘ zu nennen, geht an der Realität vorbei. Es bringt weder bürokratische Entlastungen noch wird sich die Lebenssituation der Menschen dadurch verbessern. Im Gegenteil: Die Sanktionen werden sogar weiter verschärft! Hartz-IV wird auch künftig ein System bleiben, bei dem zwar viel gefordert, aber zu wenig gefördert wird. Das Hartz-IV-Gesetz muss grundlegend reformiert werden. Diese Chance wurde nicht genutzt.“

Golze kündigt an, dass das Land Brandenburg dem Gesetzentwurf nicht zustimmen wird: „Der Bund muss endlich alles daran setzen, dass sich die Jobcenter voll und ganz auf das ‚Fördern‘ konzentrieren können, ohne dabei die individuellen Problemlagen der Betroffenen zu vernachlässigen. Die SGB-II-Leistungsbeziehenden wollen arbeiten. Sie brauchen aber eine individuelle Unterstützung, um eine gute Arbeit zu finden. Es ist doch bezeichnend, dass in Deutschland so viele Langzeitarbeitslose und arbeitslose Alleinerziehende nicht von der guten Konjunktur und dem Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren können. Hier muss ein SGB-II-Änderungsgesetz ansetzen. Ein Sozialstaat darf diese Menschen nicht einfach abschreiben, sondern muss ihnen zusätzlich helfen!“

Während der Beratungen zum SGB-II-Änderungsgesetz hatte der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik im Bundesrat auf Initiative von Brandenburg und Thüringen dafür votiert, die Bundesregierung aufzufordern, die Höhe der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und SGB XII zu überprüfen und die Berechnungsmethode weiterzuentwickeln. Dieser Antrag wurde – wie viele andere Änderungswünsche des Bundesrates auch – vom Bundestag nicht aufgegriffen.

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Ident-Nr
106/2016
Datum
06.07.2016