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Ärztinnen und Ärzte können Impfstoff von AstraZeneca flexibler einsetzen

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

- Erschienen am 06.05.2021 - Presemitteilung 266/2021

Die Gesundheitsministerkonferenz hat heute mehr Flexibilität beim Impfen mit dem Impfstoff von AstraZeneca beschlossen. Zum einen soll für die Impfung mit AstraZeneca bundesweit keine Priorisierung mehr gelten, zum anderen gibt es mehr Flexibilität beim Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung. Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft erklärte im Anschluss an die Gesundheitsministerkonferenz (GMK): „AstraZeneca ist mittlerweile in größeren Mengen verfügbar. Es ist wichtig, dass wir die Impfstoffe, die wir haben, zügig verimpfen. Viele Menschen wünschen sich einen kürzeren Abstand zwischen ihrer Erst- und Zweitimpfung, um schneller den vollen Impfschutz zu bekommen. Mit dem heutigen GMK-Beschluss ist das nun möglich. Ärztinnen und Ärzte können – immer in Absprache mit den zu impfenden Personen – AstraZeneca flexibler einsetzen.“

Laut der Zulassung kann der Abstand zwischen den beiden notwendigen Impfungen bei „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ zwischen vier und zwölf Wochen betragen. Umso länger der gewählte Zeitraum innerhalb dieses Intervalls, desto höher die nachgewiesene Wirksamkeit. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut aktuell einen Abstand zwischen den beiden Impfungen mit AstraZeneca von zwölf Wochen. Bei den bisher zugelassenen mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna empfiehlt die STIKO einen Impfintervall von sechs Wochen.

Mit dem heutigen GMK-Beschluss steht es im Rahmen der Regelversorgung dem impfenden Arzt / der impfenden Ärztin in Absprache mit der zu impfenden Person frei, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen für das individuelle Impfschema festzulegen. Das erleichtert sowohl die Terminvergabe als auch die Impflogistik.