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Coronavirus: Kein Grund für „Hamsterkäufe“

- Erschienen am 06.03.2020 - Presemitteilung 035/2020

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher hat heute noch einmal darauf hingewiesen, dass es keinen Grund für „Hamsterkäufe“ wegen des Coronavirus gibt. In Supermärkten werden einige Produkte zurzeit besonders stark nachgefragt, weil sich zahlreiche Menschen mit haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln bevorraten. „Der Einzelhandel kann die meisten Regale schnell wieder auffüllen. Leere Regale aufgrund der stärkeren Nachfrage sind auch kein Indiz für einen Versorgungsmangel. Die Warenversorgung ist gewährleistet“, betonte Nonnemacher in Potsdam.

Damit der Einzelhandel die Möglichkeit hat, Regale in kurzer Zeit wieder mit Ware zu füllen, weist das Brandenburger Arbeitsschutzministerium darauf hin, dass in besonders begründeten Einzelfällen die Möglichkeit besteht, Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung zuzulassen. Für Betriebe, in denen derzeit besonders nachgefragte Waren kommissioniert werden, könnte eine solche Ausnahmeregelung in Betracht kommen. Damit soll gewährleistet werden, dass Kunden und Kundinnen zu Wochenbeginn das gewohnte Warensortiment vorfinden. Etwaige Ausnahmen sollen auf die Kommissionierung beschränkt sein, da das Befüllen von Regalen auch am Montag vor Filialöffnung erfolgen kann.

Nonnemacher: „Auch wenn ich keinen Anlass für eine besondere Vorratshaltung sehe, möchte ich einer Verunsicherung durch leere Regale begegnen. Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot für die Kommissionierung halte ich jedoch allenfalls für einen kurzen Zeitraum für erforderlich.“

Nonnemacher weiter: „Der beste Schutz vor einer Viruserkrankung sind regelmäßiges und intensives Waschen der Hände, ausreichend Abstand von anderen Menschen halten, auf Händeschütteln, Umarmungen und Küssen verzichten sowie Husten und Niesen in Armbeuge.“