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Gesundheitsministerin Nonnemacher: Corona-Infektionszahlen in Berlin sind besorgniserregend

Noch kein Beherbergungsverbot für Berliner*innen im Land Brandenburg

- Erschienen am 05.10.2020 - Pressemitteilung 486/2020

Für Berlinerinnen und Berliner gibt es trotz der dort in einzelnen Bezirken deutlich steigenden Corona-Infektionszahlen vorerst kein Beherbergungsverbot im Land Brandenburg. Dies würde nur erfolgen, wenn die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für die Stadt insgesamt überschritten würde. Das stellte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam klar.

„Der drastische Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Berlin ist besorgniserregend. Dort gibt es mehrere Hotspots. Aufgrund der engen Verflechtungen zwischen Berlin und Brandenburg und den tausenden Pendlern müssen wir jetzt sehr aufpassen, dass diese drastische Entwicklung nicht auf Brandenburg überschwappt. Trotzdem können wir nicht für einzelne Bezirke Beherbergungsverbote aussprechen. Berlin ist eine dichtbesiedelte Millionenmetropole und muss deshalb als Einheitsgemeinde betrachtet werden. Die Menschen pendeln permanent zwischen den Bezirken hin und her. Da macht ein Beherbergungsverbot für einzelne Bezirke keinen Sinn“, so Nonnemacher.

Laut dem Robert Koch-Institut überschreiten aktuell folgende Berliner Bezirke die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage: Friedrichshain-Kreuzberg (59,0), Mitte (57,2), Neukölln (54,2) und Tempelhof-Schöneberg (52,3). Berlins 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt insgesamt bei 37,8.

Zum Vergleich: Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt landesweit aktuell bei 8,6. Den höchsten Wert in Brandenburg hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 17,2, den niedrigsten Wert der Landkreis Prignitz mit 0,0.

In der Brandenburger Corona-Umgangsverordnung ist im Paragraph 7 „Beherbergung und Tourismus“ derzeit geregelt: Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen oder Wohnmobilstellplätzen sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter oder Verpächterinnen und Verpächter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und vergleichbaren Räumlichkeiten dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Anreise laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vorgelegen haben. Sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt lokal begrenzt ist und dies durch die zuständigen Behörden öffentlich bekanntgegeben wurde, beschränkt sich das Verbot auf die bekanntgegebenen Bereiche.