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Arbeitsministerium fördert soziale Innovationen im Kampf gegen Arbeitslosigkeit

- Erschienen am 05.10.2018 - Presemitteilung 150/2018

Neue Impulse für die Beschäftigungspolitik: Das Arbeitsministerium fördert mit einem neuen Modellprogramm soziale Innovationen für mehr Beschäftigung. Dafür stehen bis Mitte 2022 rund neun Millionen Euro vor allem aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Das Land hat in der Arbeitspolitik bereits viel erreicht, aber für Arbeitsministerin Susanna Karawanskij ist es bedeutsam, neue Vorschläge und Ideen zu prüfen. „Leider sind viele Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen. Hier setzt das neue Programm an. Mit einem Ideen-Wettbewerb sollen gänzlich neue Ansätze in der Beschäftigungsförderung angestoßen werden. Dabei wollen wir gleichzeitig den internationalen Erfahrungsaustausch fördern. Es gibt viele Menschen, die eine Arbeit suchen, dafür aber Unterstützung benötigen. Gute Arbeit, die entsprechend gut entlohnt wird, ist wichtig, um Armut zu bekämpfen“, so Karawanskij.

Jede Region hat ihre Besonderheiten, das gilt auch für den Arbeitsmarkt. Und spezielle Probleme brauchen individuelle Lösungen. „Wir stehen vor neuen gesellschaftlichen Herausforderungen: die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung rasant, die Fachkräftesicherung wird schwieriger. Deshalb ist es für eine wirksame Arbeitspolitik notwendig, flexibel zu reagieren. Die verschiedenen Arbeitsmarktakteure können am besten gemeinsam neue soziale Handlungsweisen ausprobieren, verbessern und kontinuierlich weiterentwickeln. Das ist der Ansatz unser neuen Förderrichtlinie“, so Karawanskij.

Hintergrund

Mit der Richtlinie „Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg“ sollen neue beschäftigungspolitische Ideen für Brandenburg entwickelt und erprobt werden. Ziel ist es, mit den Ergebnissen das Angebot von Fördermaßnahmen in der Arbeitspolitik des Landes Brandenburg mittelfristig weiterzuentwickeln.

Für Modellprojekte werden Aufrufe zur Einreichung von Anträgen unter www.ilb.de veröffentlicht. Im Rahmen einer ersten Runde können potenzielle Projektträger bis zum 9. November 2018 Förderanträge sowie ihre Konzepte für Modellprojekte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle einreichen.

Die Antragstellung für die Förderung sechsmonatiger Entwicklungsprojekte ist während der Laufzeit der Richtlinie bis zum 30. Juni 2022 jederzeit möglich. Förderempfänger sollen bei der Erarbeitung innovativer Konzepte andere EU-Mitgliedstaaten einbinden.

Gefördert werden zum einen Entwicklungsprojekte mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten und einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro und zum anderen Modellprojekte bis zu 24 Monate mit einer Fördersumme von bis zu 300.000 Euro. Die Entwicklungsprojekte sollen der Erstellung von Konzepten dienen und innovative Vorhaben vorbereiten. Im Rahmen der Modellprojekte sollen innovative Lösungen erprobt und in der Praxis umgesetzt werden.

Alle Informationen im Internet unter www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/foerderung-sozialer-innovationen/.