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Opfer von SED-Unrecht: Auswahlkriterien für Gutachten über verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden veröffentlicht

- Erschienen am 05.09.2017 - Pressemitteilung 130/2017

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR haben ein Anspruch auf Rehabilitierung und Entschädigung. Oft sind dabei zum medizinischen Nachweis von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden Gutachten erforderlich. Diese werden in Brandenburg durch das für das entsprechende Verwaltungsverfahren zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus in Auftrag gegeben. Vor allem im Zusammenhang mit psychologischen Verfolgungsschäden wurde von Betroffenen immer wieder vorgetragen, dass beauftragte Gutachterinnen oder Gutachter nicht ausreichend über die psychischen Wirkungen oder Folgen von politischer Haft oder politischen Verfolgungsmaßnahmen informiert wären. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur und das LASV haben deshalb Auswahlkriterien für die Beauftragung von Gutachterinnen und Gutachtern in Anerkennungsverfahren von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden entwickelt. Sie sind jetzt auf den Internetseiten des LASV, des Sozialministeriums und der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur veröffentlicht. Darauf weisen Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt und die Landesaufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe heute hin.

Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte: „Es ist mir wichtig, dass die Opfer von politischer Verfolgung, die zu SED-Zeiten Leid und Unrecht erlitten haben, auf das Verwaltungshandeln der Behörden in Brandenburg vertrauen können. Sie sollen die ihnen zustehenden Rehabilitierungsleistungen schnell und umfassend erhalten. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, transparente und nachvollziehbare Auswahlkriterien für die Beauftragung von Gutachterinnen und Gutachtern in Anerkennungsverfahren von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden zu formulieren und jetzt zu veröffentlichen.“

Ulrike Poppe, Brandenburgs Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, sagte: „Es gibt in Deutschland leider bis heute noch immer keine bundesweit einheitlichen Kriterien für die Auswahl von Gutachtern für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden. Wir haben uns nun zunächst auf brandenburgischer Landesebene mit dem zuständigen Landesamt darauf geeinigt, welche Voraussetzungen Gutachter mitbringen müssen, um für solche Aufträge qualifiziert zu sein. Den Sozialgerichten können diese Kriterien als Empfehlung dienen. Ein nächster Schritt sollte sein, dass auch die zuständigen Stellen in den anderen Bundesländern diese Kriterien prüfen und sie sich gegebenenfalls zu eigen machen.“

Die „Auswahlkriterien des Landesamts für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) für die Beauftragung von Gutachterinnen und Gutachter in Anerkennungsverfahren von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden“ sind auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:

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Ident-Nr
130/2017
Datum
05.09.2017
Rubrik
Soziales