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Bundesrat: Verbraucherschutzministerin Nonnemacher begrüßt geplante Gutscheinlösung für abgesagte Pauschalreisen

- Erschienen am 05.06.2020 - Pressemitteilung 253/2020

Der Bundesrat hat sich heute mit den Stimmen von Brandenburg für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen vorschlägt, die durch die Corona-Pandemie abgesagt wurden. Dazu erklärt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher:

„Dieser Gesetzentwurf festigt die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich gerade in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und sie nicht darum kämpfen müssen. Eigentlich handelt es sich hier um eine Selbstverständlichkeit: wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss die Rückerstattung gewährleistet sein. Mit dem Gesetzentwurf gibt es aber die Wahlmöglichkeit, entweder kann das Geld zurückgefordert werden oder man akzeptiert einen Gutschein. Dieser Gutschein wird vom Staat gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Das halte ich in diesen besonderen Zeiten für einen fairen Interessensausgleich zwischen Kunden und Anbietern, denn auch Verbraucher*innen kann nicht an einer massenhaften Insolvenz von Reiseanbietern gelegen sein“.

Die Gutscheinregelung soll für Reisen greifen, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Laut dem Entwurf ist die Annahme der Gutscheine freiwillig, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Geld erstattet bekommen wollen, darauf bestehen können. Auf das Wahlrecht sind sie ausdrücklich hinzuweisen. Die Gutscheine sind bis 31. Dezember 2021 gültig. Wenn sie bis dahin nicht eingelöst wurden, wird der Wert erstattet.

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem Thema.