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Brandenburger Vergabegesetz für öffentliche Aufträge: Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns auf 9 Euro

- Erschienen am 05.06.2015 - Presemitteilung 078/2015

Die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg soll um 50 Cent auf 9 Euro pro Stunde erhöht werden. Auf diese Empfehlung hat sich heute die Brandenburger Mindestlohnkommission mehrheitlich verständigt. Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt, die Vorsitzende der Kommission, sagte nach der Sitzung in Potsdam: „Brandenburg bleibt beim Mindestlohn mit vorn. Es ist gut, dass es jetzt auch auf Bundesebene einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gibt. Dieser Betrag ist aber nicht in Stein gemeißelt. Er muss regelmäßig von einer unabhängigen Kommission überprüft werden.“

Das Brandenburgische Vergabegesetz trat Anfang 2012 in Kraft. Anfangs lag die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen von Land oder Kommunen bei 8 Euro. Die erste Erhöhung um 50 Cent auf 8,50 Euro wurde im Februar 2014 umgesetzt. Der Landtag folgte damals der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission. Die heutige Empfehlung wird über das Kabinett an den Landtag weitergeleitet. Für die Erhöhung muss das Vergabegesetz durch den Landtag geändert werden.

Der Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung sieht vor, das brandenburgische Vergabegesetz zu novellieren und mit den neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zu synchronisieren. Dazu gehört auch, dass ab Mitte 2019 die Lohnuntergrenze im brandenburgischen Vergabegesetz mit dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn übereinstimmen soll. Ab dem Jahr 2018 wird es beim gesetzlichen Mindestlohn auch keine Ausnahmen mehr geben.

Die Brandenburger Mindestlohnkommission will im Herbst 2016 erneut zusammenkommen. Dann wird auch die Mindestlohnkommission des Bundes das erste Mal darüber beraten haben, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird.

Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist ein 9-köpfiges unabhängiges Gremium. Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Die acht stimmberechtigten Mitglieder kommen paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung. Ihre Aufgabe ist es, regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, der Landesregierung einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze vorzulegen. Grundlage der Empfehlung sind die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg.

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Ident-Nr
078/2015
Datum
05.06.2015