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Sozialministerin Nonnemacher: Pflegeassistenzberufe gewinnen für Fachkräftesicherung an Bedeutung

Fachtag „Die Mischung macht´s – Fachkräftesicherung in der Pflege“

- Erschienen am 05.05.2022 - Presemitteilung 189/2022
Krankenpflegerin, Foto: © Antonioguillem / Fotolia Foto: © Antonioguillem / Fotolia

Im Rahmen des Pakts für Pflege veranstaltet das Sozialministerium am heutigen Donnerstag (05.05.) einen Fachtag zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Unter dem Titel „Die Mischung macht’s“ geht es darum, wie der künftige Bedarf an Fach- und Assistenzkräften in der Pflege gesichert werden kann. Die Veranstaltung findet am Standort Senftenberg der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) statt, wo auch der Studiengang Pflegewissenschaft angeboten wird.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher eröffnete die Veranstaltung und sagte: „Pflegekräfte werden bereits heute überall händeringend gesucht. Nach aktuellen Prognosen werden allein in Brandenburg bis zum Jahr 2030 mehr als 10.000 Pflegekräfte fehlen, wenn man die derzeitigen Bedingungen unverändert fortschreiben würde. Dieses Problem können wir nur lösen, wenn wir unterschiedliche, sich ergänzende Handlungsansätze auf verschiedenen Ebenen und mit guten Kooperationen umsetzen. Dazu zählen zum Beispiel: die Verbesserung der Ausbildungsqualität und -attraktivität durch ein in sich passfähiges, novelliertes und generalistisch ausgerichtetes Ausbildungsangebot für Pflegefachkräfte und Pflegeassistenzkräfte, die Verbesserung eines qualifikationsgerechten Einsatzes von Pflegekräften in den Krankenhäusern sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, um attraktiv für neue Fachkräfte zu sein. Und auch die Gewinnung und dauerhafte Bindung ausländischer Pflegefachkräfte.“

Im Fokus der Fachveranstaltung steht das Zusammenwirken von Pflegefach- und zukünftiger Pflegeassistenzausbildung, akademischen Fachkräften sowie der angemessenen Nutzung des Potentials ausländischer Fachkräfte.

Sozialministerin Nonnemacher: „Die neue generalistische Pflegeausbildung für angehende Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmänner ist vor zwei Jahren erfolgreich gestartet. Mit dem europaweit anerkannten Abschluss ist ein Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege möglich. Hiermit wurde ein wichtiger Schritt für die Fachkräftesicherung getan. Jetzt geht es darum, auch die derzeitigen Helferausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in bzw. zur Altenpflegehelferin generalistisch auszurichten und zu einer Pflegefachassistenzausbildung weiterzuentwickeln. Denn die mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung qualifizierten Pflegefachassistentinnen und -assistenten werden zukünftig von zunehmender Bedeutung für die pflegerische Versorgung sein. Für viele ist die derzeit einjährige Pflegehilfeausbildung der berufliche Einstieg in die Pflege, der dann berufsbegleitend weitere Aufstiegsmöglichkeiten zum Beispiel zur Pflegefachkraft ermöglicht.“

Für die geplante generalisierte Assistenzausbildung benötigen die Länder für die anstehende Novellierung eine Rahmenvorgabe des Bundes, die eine verlässliche Finanzierung ermöglicht. „Und das heißt eine an das Pflegeberufegesetz angebundene Finanzierungslösung“, so Nonnemacher.

Seit Anfang 2020 und damit seit zwei Jahren gibt es die generalistische Pflegeausbildung, in der im Zuge der Reform des Pflegeberufe-Gesetzes die drei bis dahin getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Berufsausbildung zusammengeführt wurden.

Mit Einführung des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 wurde auch der Studiengang Pflegewissenschaft, der am BTU-Standort in Senftenberg, der bereits seit 2013 im Rahmen eines Modellstudiengangs erprobt wurde, in einen Regelstudiengang gewandelt. Zum Wintersemester 2020/21 haben in Senftenberg 19 Studierende ihr Studium aufgenommen.

Ministerin Nonnemacher: „Wir sehen, dass hier noch Kapazitäten vorhanden sind. Wenn wir noch mehr junge Menschen für den Pflege-Studiengang begeistern wollen, müssen wir die Sicherstellung einer Vergütung von Praxiszeiten der Studierenden, sowie die Finanzierung der Praxisanleitung auf Bundesebene voranbringen. Bislang gibt es hierfür noch keine gesetzliche Regelung, im Unterschied zur Berufsausbildung. Brandenburg setzt sich auf Bundesebene hier für eine Lösung ein.“

Durch das Studium werden die wissenschaftlichen Kompetenzen von professionell Pflegenden gestärkt, um eine an den wachsenden Anforderungen gemessene zukunftssichere Pflege sicherzustellen. Stationäre Pflegeeinrichtungen mit mehr als 80 Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise sind nach der Strukturqualitätsverordnung in Brandenburg bereits jetzt verpflichtet, eine Pflegedienstleitung mit einem zusätzlichen entsprechenden akademischen Abschluss zu beschäftigen. Hier sind die Bedarfe längst nicht gedeckt.