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Fachaustausch zu Verbraucherrechten: Drei Jahre Musterfeststellungsklage

- Erschienen am 05.05.2022 - Pressemitteilung 191/2022

„Drei Jahre Musterfeststellungsklage - Was hat's gebracht, wie geht es weiter?“, das ist der Titel eines Austausches unter Fachleuten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus Österreich und Italien, der heute digital unter Anleitung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) stattfindet. In ihrem Grußwort betonte Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie ins nationale Recht.

Vor rund drei Jahren wurde in Deutschland das Instrument der Musterfeststellungsklage eingeführt, um Verbraucherrechte bei Massenschäden zu stärken. Das mediale Interesse an dem ersten Musterfeststellungsverfahren im Dieselabgasskandal des Verbraucherzentralebundesverbands gegen den VW-Konzern war groß. Rund 244.000 Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer konnten relativ zügig durch einen Vergleich Rechtsfrieden erlangen.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer sagte: „Oft scheint die Durchsetzung von Verbraucherrechten wie ein Kampf David gegen Goliath. Vor allem, wenn die Forderung verhältnismäßig gering oder das Unternehmen zu mächtig erscheint. Wir brauchen dringend die effektive Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie in Deutschland im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Einführung einer kollektiven Schadensersatzklage auch auf europäischer Ebene hat das Potential, den Verbraucherschutz erheblich zu verbessern. Darauf hatten wir bereits bei der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz hingewiesen. Unser Wirtschaftsleben ist durch Massengeschäfte geprägt. Es ist meines Erachtens überfällig, dass bei Massenschadensfällen – wie Abgasmanipulationen, unwirksamen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder unlauteren Geschäftspraktiken – Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Verfahren Abhilfe erhalten können. Denn der kollektive Rechtsschutz ist Verbraucherschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht nur Recht haben, sie müssen auch ihr Recht bekommen.“