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Vereinbarung für ein gemeinsames klinisches Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnet

- Erschienen am 05.03.2015 - Pressemitteilung 035/2015

Die erste Etappe auf dem Weg zu einem gemeinsamen klinischen Krebsregister der Länder Berlin und Brandenburg ist erreicht: Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze und Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja haben heute eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung zur Errichtung eines gemeinsamen klinischen Krebsregisters unterzeichnet. Es soll zum 1. Januar 2016 in Trägerschaft der Landesärztekammer Brandenburg starten. Am vergangenen Dienstag haben sowohl das Kabinett von Brandenburg als auch der Senat von Berlin auf ihren Sitzungen der Verwaltungsvereinbarung zugestimmt.

Gesundheitsministerin Diana Golze sagte: „In der Medizin gab es in den letzten Jahrzehnten viele Fortschritte bei der Krebsvermeidung und Krebsbekämpfung. Noch sind Krebsleiden nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Aber Dank verbesserter Früherkennung, Diagnostik und Therapie sind die Überlebenschancen bei Krebserkrankungen enorm gestiegen. Mit dem gemeinsamen klinischen Krebsregister werden wir die Diagnose- und Therapieverfahren weiter verbessern. Es liefert den Ärztinnen und Ärzten, aber auch der Forschung wertvolle Erkenntnisse zu Diagnose, Behandlung, Heilungsprozessen oder zu Rückfällen und macht damit die erfolgversprechendste Krebsbehandlung für alle sichtbar. Davon profitieren Patientinnen und Patienten unmittelbar. Das gemeinsame Krebsregister ist ein weiterer wichtiger Bereich, in dem die Länder Berlin und Brandenburg eng zusammenarbeiten werden.“

Gesundheitssenator Mario Czaja sagte: „Berlin und Brandenburg bilden eine Gesundheitsregion. Das leben wir nicht nur, wenn wir unsere Region international gemeinsam als Metropole der Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau vermarkten, das leben auch die Bürgerinnen und Bürger. Schon heute sind rund 20 Prozent der in Berlin behandelten Krebspatientinnen und -patienten Brandenburger. Mit dem gemeinsamen klinischen Krebsregister werden wir die Behandlung der Krebspatientinnen und –patienten in unserer gemeinsamen Region noch weiter verbessern. Die Verwaltungsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung, damit die dezentrale Registrierstelle in Berlin auch zu Beginn des Jahres 2016 mit der Arbeit beginnen kann. Dass wir hier auf das bereits funktionierende Krebsregister in Brandenburg zurückgreifen können, ist dabei ein sinnvoller und richtungsweisender Schritt, der uns den schnellen Neuaufbau von Strukturen in Berlin erleichtert.“

Brandenburg hat bereits seit 1995 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister. Es erfasst alle Daten zur Diagnose, Therapie und Nachsorge von Tumorerkrankungen. Bis 2014 wurde es freiwillig durch die Krankenkassen finanziert. In 2015 beteiligt sich das Land Brandenburg mit zehn Prozent an den Gesamtkosten. Berlin hat bislang noch kein eigenes flächendeckendes klinisches Krebsregister.

Um die Qualität in der Versorgung von Krebskranken weiter zu verbessern, trat 2013 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregistrierung (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz, kurz: KFRG) in Kraft. Es regelt zum ersten Mal die klinischen Krebsregister bundeseinheitlich. Das KFRG verpflichtet alle Bundesländer, flächendeckende klinische Krebsregister mit einem vorgegebenen Aufgabenspektrum einzurichten. Bis Ende 2017 gilt eine Übergangsphase zur Realisierung des KFRG.

In Umsetzung des KFRG wollen die Länder Berlin und Brandenburg 2016 ein länderübergreifendes gemeinsames klinisches Krebsregister einrichten. Die heute unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ist dafür der erste Schritt. Mit ihr werden vor allem das Projektmanagement sowie der Aufbau und die Finanzierung der erforderlichen IT-Technik geklärt. Trägerin des Krebsregisters soll eine von der Landesärztekammer Brandenburg noch zu gründende gGmbH werden.

Für die weitere Umsetzung des gemeinsamen Krebsregisters sind bis Ende 2015 außerdem noch notwendige Landesgesetze und ein Staatsvertrag geplant. Die laufenden Betriebskosten des gemeinsamen Krebsregisters sollen ab 2016 zu 90 Prozent durch die gesetzlichen Krankenkassen und zu zehn Prozent von den Ländern Berlin und Brandenburg finanziert werden.

In Brandenburg erkranken jährlich rund 15.000 Menschen neu an Krebs, etwa 7.500 sterben an den Krankheitsfolgen. In Berlin sind es pro Jahr rund 17.400 Menschen, die neu an Krebs erkranken, etwa 8.800 sterben jedes Jahr an den Krankheitsfolgen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erlagen 25 Prozent aller im Jahr 2013 in Deutschland verstorbenen Personen einem Krebsleiden. Die häufigsten Krebsarten mit Todesfolge von Frauen und Männern waren Erkrankungen der Verdauungsorgane, danach folgen bei Männern Lungen- und Bronchialkrebs und bei Frauen Brustkrebserkrankungen.

Dank verbesserter Diagnose- und Therapieverfahren überleben inzwischen etwa 60 Prozent aller Krebspatienten und -patientinnen ihre Erkrankung mindestens 5 Jahre. Noch vor 20 Jahren waren es lediglich 30 Prozent.

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Ident-Nr
035/2015
Datum
05.03.2015
Rubrik
Gesundheit