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Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar / Gemeinsam stark im Kampf gegen Genitalverstümmelung

- Erschienen am 05.02.2018 - Presemitteilung 022/2018

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar 2018 fordert die Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe die gemeinsame Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzung: „Ich freue mich, dass wir mehr Sensibilisierung für die Symptome, Gefahren und Auswirkungen von weiblicher Genitalverstümmelung in unserem Land verzeichnen können. Dazu tragen täglich unzählige Unterstützerinnen und Unterstützer bei. Und dennoch leben auch in Brandenburg betroffene Frauen. Guter Vernetzung und Zusammenarbeit der Behörden, der Menschen in sozialen Berufen und Nichtregierungsorganisationen kommt hier eine zentrale Rolle zu. Wir dürfen aber nicht nur über betroffene Frauen und Mädchen und ihre Familien reden. Wenn wir das Übel wirkungsvoll bekämpfen wollen, geht das nur gemeinsam mit den Menschen.“

Weltweit haben nach Angaben von UNICEF über 200 Millionen Mädchen und Frauen die brutale Beschneidung ihrer Genitalien erlitten. Auch in Deutschland und Brandenburg steigen die Zahlen migrationsbedingt an. Etwa ein Viertel der Betroffenen überlebt den Eingriff nicht. Die Überlebenden haben ein Leben lang mit schweren körperlichen und psychischen Folgen zu kämpfen. Um auf diese elementare Verletzung des Rechts auf körperliche und psychische Unversehrtheit aufmerksam zu machen, wird seit dem Jahr 2003 alljährlich der Internationale Tag „Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ begangen.

Monika von der Lippe: „Wir haben im letzten Jahr mit landesweiten Aufklärungs- und Beratungsangeboten, wie dem Informationsfolder und dem Aufklärungs- und Sensibilisierungsprojekt für Mitarbeitende der medizinischen und sozialen Berufe, schon viel erreichen können. Weibliche Genitalverstümmelung ist in unserem Land kein Nischenthema mehr. Das ist aber kein Grund zum Ausruhen. Kein Mädchen und keine Frau sollte mit diesem Grauen leben müssen.“

Die Landesintegrationsbeauftragte Doris Lemmermeier sagte: „Betroffene und von weiblicher Genitalverstümmelung bedrohte Frauen gibt es auch in Deutschland. Neben der vermehrten Aufklärung und Fortbildung für Fachkräfte wie Ärztinnen und Ärzte müssen wir alles daran setzen, um die Frauen zu schützen. Der Schlüssel liegt hier in der Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in ihren Communities sowohl im Herkunftsland als auch in Deutschland langfristig zum Wandel beitragen, so dass Genitalverstümmelung als das erkannt wird, was es ist – eine schwere Menschenrechtsverletzung.“

Für hilfesuchende Mädchen und Frauen ist unter der Rufnummer 08000 116 016 das kostenlose Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ mit anonymer, kompetenter und sicherer Beratung rund um die Uhr erreichbar. Betroffene können sich aber auch online per E-Mail oder Chat beraten lassen. Sprach- und Gebärdendolmetscherinnen stehen zur Verfügung.

Informationen über weibliche Genitalverstümmelung und hilfreiche Kontaktadressen in Brandenburg bietet das Faltblatt „Genitalverstümmelung in Brandenburg – Opfern wirksam helfen“. Dieser kann von der Publikationsliste auf der Webseite des Frauenministeriums heruntergeladen werden.

Abbinder

Ident-Nr
022/2018
Datum
05.02.2018
Rubrik
Gesundheit , Frauen und Gleichstellung