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COVID-19: 796* neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 7.186

- Erschienen am 04.12.2020 - Pressemitteilung 618/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 796* erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 22.569 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 04.12.2020, 08:00 Uhr). Aktuell werden 533 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 123 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 88 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 14.935 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+486 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 7.186 (+287).

*Wichtiger Hinweis zu den heutigen Zahlen: Es gibt eine umfangreiche Daten-Korrektur vom Landkreis Märkisch-Oderland (MOL). Hintergrund sind Probleme durch eine Software-Anpassung, die nach MOL-Angaben weitestgehend behoben sind. In diesem Zusammenhang wurden jetzt Fälle aus den vergangenen Wochen nachgemeldet, die in der heutigen Tabelle in den +191 mit enthalten sind. Im 24-Stunden-Vergleich hat MOL heute tatsächlich nur 25 neue Fälle. Für die Berechnung der 7-Tages-Inzidenz von MOL wurden die tatsächlichen Meldezeitpunkte der Erkrankungsfälle verwendet und nachkorrigiert.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 04.12., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

(24-h-Vergleich)

Barnim

+35

1.695

95,0

68 (+3)

Brandenburg a. d. H.

+15

450

83,1

5 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+51

1.305

215,7

45

Dahme-Spreewald

+44

1.498

113,6

12 (+1)

Elbe-Elster

+59

1.076

191,5

11

Frankfurt (Oder)

+17

450

171,4

3

Havelland

+31

1.320

127,0

16

Märkisch-Oderland*

+191*

1.470

81,2

34 (+6)

Oberhavel

+33

1.738

143,7

21

Oberspreewald-Lausitz

+122

1.528

381,3

32 (+6)

Oder-Spree

+34

1.596

181,8

20

Ostprignitz-Ruppin

+10

588

66,8

1

Potsdam

+37

1.973

133,1

59 (+2)

Potsdam-Mittelmark

+1

1.888

72,0

50

Prignitz

+5

367

78,8

3

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+63

1.483

219,8

31 (+3)

Teltow-Fläming

+30

1.498

111,8

22

Uckermark

+18

646

100,0

15 (+1)

Brandenburg gesamt

+796

22.569

136,2

448 (+23)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.