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Vor dem Start der neuen Pflegeausbildung: Neues „Ausbildungsportal Pflege“ unterstützt Pflegeeinrichtungen bei Fachkräftesicherung

- Erschienen am 04.12.2019 - Pressemitteilung 177/2019
Foto der Startseite des neuen Ausbildungsportals Pflege

In wenigen Woche, zum 1. Januar 2020, startet die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Brandenburg. Das bedeutet für Auszubildende eine einheitlichere Ausbildung, die ihnen später eine größere berufliche Flexibilität für die verschiedensten Tätigkeitsfelder in Krankenhäusern sowie ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ermöglicht. Mit dieser weitreichenden Reform werden außerdem die Kosten der Pflegeausbildung gerechter verteilt. Am heutigen Mittwoch (04.12.) veranstaltete das Sozial- und Gesundheitsministerium in Potsdam einen zweiten Fachdialog, um aktuelle Fragen zu Rahmenlehrplänen, Rahmenbedingungen und notwendigen Kooperationen zu diskutieren. Über 100 Akteurinnen und Akteure aus der Pflege nahmen daran teil. Dabei wurde auch ein neues „Ausbildungsportal Pflege“ (www.pflegeportal-brandenburg.de) für Träger der Ausbildung und für Auszubildende vorgestellt.

Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte zum Auftakt: „Die Ausbildung in der Pflege wird attraktiver! Mit dieser Reform wurde eine zeitgemäße, fortschrittliche und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung auf den Weg gebracht. Das ist wichtig, da wir mehr Ausbildung in der Pflege brauchen. Der Fachkräftebedarf steigt in den kommenden Jahren weiter an. Es ist gut, dass in den letzten fünf Jahren in Brandenburg die Ausbildungszahlen in den Pflegefach- und Pflegehelferberufen von rund 3.600 auf 4.200 gestiegen sind. Wir schaffen Rahmenbedingungen, damit sich dieser Trend fortsetzt. Wir werden jungen Menschen aber auch potentiellen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger noch stärker vermitteln: Pflege ist ein Zukunftsberuf! Eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet attraktive Möglichkeiten für verschiedene Berufswege und Aufstiegschancen.

Die neue Pflegeausbildung allein reicht aber nicht aus, um die Fachkräftesicherung in der Pflege zu schaffen. Neben besseren Verdienstmöglichkeiten und besseren Arbeitsbedingungen müssen wir das Ansehen der Pflegeberufe in der Gesellschaft spürbar aufwerten. Pflege ist mehr als nur ein Beruf. Alle Menschen, die in der Pflege arbeiten, leisten einen unschätzbar wertvollen Dienst zum Wohle aller. Die Pflegekräfte verdienen dafür unsere Anerkennung.“

Mit der Reform durch das Pflegeberufegesetz des Bundes entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege. Mit dem generalistischen Abschluss können die künftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Auch ein Pflegestudium wird eingeführt.

Die neue Ausbildung vereint Theorie- und Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten. Das stellt die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung vor die Herausforderung, ein deutlich komplexeres Spektrum von Lernsituationen vermitteln zu müssen. Damit das gelingt, sind Kooperationen zwischen den verschiedenen Einrichtungstypen notwendig.

Das neue „Ausbildungsportal Pflege“ ist in das bekannte Brandenburger Fachkräfteportal (www.fachkraefteportal-brandenburg.de) integriert und bietet neben Informationen für Träger und Auszubildende, allen Beteiligten an der Ausbildung die Möglichkeit, sich zu präsentieren und über spezielle Suchfunktionen zu koordinieren. So erhalten Einrichtungen, Pflegedienste und Pflegeschulen aus dem Land Brandenburg ein Tool, welches die Gestaltung der Ausbildung übersichtlicher macht und die Suche nach passenden Kooperationspartnern erleichtert.

Das „Ausbildungsportal Pflege“ wurde im Auftrag des Sozialministeriums und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg von der Wirtschaftsförderung Brandenburg erstellt.

Andreas Kaczynski, Vorsitzender der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg, sagte zum Start: „Die Verbände der Freien Wohlfahrt in Brandenburg sehen in der generalistischen Pflegeausbildung eine Chance zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe. Die Reform war sinnvoll, um an europäische Standards anzuschließen und eine Durchlässigkeit zwischen klinischen und altenpflegerischen Einsatzfeldern zu erreichen. Gleichwohl stellt der Wechsel einen Kraftakt für Träger und Einrichtungen dar und schafft zunächst neue Unsicherheiten. Um den Einstieg in die neue Ausbildung so leicht wie möglich zu machen, beteiligen wir uns am Ausbildungsportal Pflege. Eines unserer wichtigsten Ziele ist dabei die Sicherstellung der Praxiseinsätze an den Lernorten, was ein abgestimmtes Zusammenwirken unterschiedlichster Akteure voraussetzt. Daneben soll die Plattform auch (potentiellen) Auszubildenden alle wichtigen Informationen zur Ausbildung und zu Ausbildungsplätzen liefern. Mit der Verankerung des Portals im zentralen Fachkräfteportal des Landes sind dafür beste Voraussetzungen geschaffen.“

Im Jahr 2018 gab es in Brandenburg insgesamt 3.880 Schülerinnen und Schüler in der Pflegefachausbildung, davon 1.776 im Bereich der Altenpflege, 1.982 in der Gesundheits- und Krankenpflege und 133 in der Kinderkrankenpflege. Hinzu kamen rund 270 Auszubildende in den Helferberufen (Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflege).

Als mögliche Träger der praktischen Ausbildung in Brandenburg kommen 56 Krankenhäuser, rund 700 ambulante Pflegedienste und rund 700 stationäre Pflegeeinrichtungen in Frage. Pädiatrische Stationen gibt es an 20 Krankenhäusern.

In Brandenburg arbeiteten im Jahr 2017 rund 37.400 Menschen in der Pflege, 2015 waren es rund 34.650. Die Anzahl der Pflegebedürftigen ist laut den Zahlen der Pflegeversicherung von rund 111.600 im Jahr 2015 auf rund 132.430 im Jahr 2017 gestiegen. 82 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in Brandenburg in der eigenen Häuslichkeit von Angehörigen oder von ambulanten Pflegediensten versorgt.

Hintergrund – Die neue Pflegeausbildung in Brandenburg

Die Pflegeausbildung wird in Deutschland grundlegend reformiert: Nach langer Diskussion hatte der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 17. Juli 2017 beschlossen. Die bundesrechtlichen Verordnungen zur näheren Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsregelungen (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) und der Finanzierungsregelungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung) liegen den Ländern seit Oktober 2018 vor. Zudem wurden die Empfehlungen auf Bundesebene zu den Rahmenplänen (schulische und praktische Ausbildung) im August 2019 veröffentlicht.

Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Länder und führt zu grundlegenden Änderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen sowie der Finanzierung.

Die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Bislang muss man sich bereits vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob man später in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege arbeiten möchte. Ein späterer Wechsel ist wegen der unterschiedlichen Ausbildungsinhalte nur eingeschränkt möglich.

Der neue Abschluss mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann befähigt zum Einsatz in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Der Abschluss ist europaweit anerkannt. Die ersten Ausbildungen zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beginnen konkret im April 2020.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit das dritte Jahr der Ausbildung nicht generalistisch, sondern entsprechend der gegenwärtigen Ausbildungen in der Alten- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu absolvieren. In diesem Fall werden die alten Berufsbezeichnungen erworben, die Einsatzmöglichkeiten bleiben auf die jetzigen Einsatzbereiche beschränkt. Ob diese sogenannten Spezialisierungen langfristig erhalten bleiben, wird 2025 durch den Bund geprüft und entschieden.

Mit der Reform wird außerdem eine Pflegeausbildung an Hochschulen eingeführt. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und soll ein vertieftes Wissen über die Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Internet: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/ministerium/umsetzung-pflegeberufereformgesetz/

Finanzierung der Pflege-Ausbildung

Mit der Reform der Pflegeberufe werden sich ab dem Jahr 2020 alle Krankenhäuser sowie alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie das Land und die Pflegeversicherung an den Kosten der Ausbildung beteiligen und in einen sogenannten Ausgleichsfonds einzahlen, aus dem dann die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Kosten für die Ausbildungsvergütung finanziert werden. Bisher haben nur die Pflegeeinrichtungen, die selbst ausbilden, sowie das Land und die Pflegeversicherung die Kosten dafür getragen.

Durch die erstmalige Beteiligung aller Pflegeeinrichtungen wird bisherige der Kosten- und Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden, beseitigt.

Im Land Brandenburg ist dieser Ausgleichsfonds beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingerichtet. Die Cottbuser Behörde ist für das landesweite Umlageverfahren zuständig. Für das Jahr 2020 hat das LASV einen Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von rund 24,3 Millionen Euro berechnet.

Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung sowie das Land leisten nach einem im Pflegeberufe-Gesetz festgelegten prozentualen Schlüssel ihren Betrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung: 57 % Krankenhäuser, 30 % ambulante/stationäre Pflegeeinrichtungen, 8,9 % Land, 3,6 % soziale Pflegeversicherung. Dabei erhält jede Einrichtung einen Umlagebescheid mit entsprechendem Umlagebetrag. Die Zahlung des Umlagebetrags erfolgt ab April 2020 monatlich.

Aus dem Ausgleichsfonds erhalten die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten. Das Ausbildungsbudget setzt sich dabei aus den Ausbildungskosten der theoretischen (Betriebskosten der Pflegeschule, Praxisbegleitung) und praktischen Ausbildung (Praxisanleitung), sowie den Mehrkosten der Ausbildungsvergütung je Auszubildenden zusammen. Es wird pauschal ausgezahlt.

Für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 sind folgende Pauschalbudgets vereinbart worden: Für die Pflegeschulen ein Schulbudget mit Differenzierung anhand des Lehrer-Schüler-Schlüssels zwischen 8.050 bis 8.800 Euro pro Schülerin/Schüler pro Jahr; für die Träger der praktischen Ausbildung ein Praxisbudget von 8.400 Euro pro Auszubildenden/Auszubildende pro Jahr.

Internet: https://lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.621049.de

Verbund der Pflegeschulen

Im Rahmen dieser Reform haben sich die Altenpflege- sowie die Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen im Land Brandenburg Anfang 2019 im „Brandenburgischen Verbund der Pflegeschulen“ zusammengeschlossen. Das Sozialministerium unterstützt diese Interessenvertretung der künftigen Pflegeschulen mit 16.000 Euro aus Lottomitteln beim Aufbau einer Geschäftsstelle in Potsdam.

Aufgabe des Brandenburgischen Verbunds der Pflegeschulen ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Pflege. Insbesondere sieht sich der gemeinnützige Verein als Interessenvertretung der Pflegeschulen im Rahmen des Pflegeberufereformgesetzes.

Die neue Interessenvertretung ist aus der ehemaligen Landesarbeitsgemeinschaft der Altenpflegeschulen im Land Brandenburg e. V. hervorgegangen. Im neuen „Pflegeschulbund Brandenburg“ haben sich bislang 30 Pflegeschulen verschiedener Fachrichtungen zusammengeschlossen. Die Förderung aus Lottomitteln war eine einmalige Anschubfinanzierung zum Aufbau der Geschäftsstelle. In den Folgejahren soll sie aus den Mitgliedsbeiträgen der Pflegeschulen im Pflegeschulbund getragen werden.

In Brandenburg gibt es insgesamt 19 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit einer Ausbildungskapazität von insgesamt rund 2.500 Plätzen. Außerdem gibt es 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie drei staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen mit einer Gesamtausbildungskapazität von rund 2.200 Plätzen.

Internet: www.pflegeschulbund.de

Projekt „Neu kreieren statt addieren“ – die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg curricular gestalten

Mit der Reform der Pflegeausbildung verändern sich auch die Ausbildungsinhalte. Zur Unterstützung der Pflegeschulen und der Praxisanleitungen startete die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) im Dezember 2018 das Projekt „Neu kreieren statt addieren“ – die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg curricular gestalten. Das Sozialministerium fördert das Projekt bis 2021 mit rund 450.000 Euro aus Landesmitteln.

Mit dem BTU-Projekt soll sowohl der schulische als auch der pflegepraktische Teil der neuen Ausbildung inhaltlich gestaltet und pflegedidaktisch unterstützt werden. Die konkrete Ausgestaltung der Begleitung wird im Prozess der curricularen Arbeit an den Pflegeschulen mit den Lehrenden und Praxisanleitenden entwickelt.

Internet: https://www.b-tu.de/institut-gesundheit/aktuelles/projekte/projekt-pflegeausbildung