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Betriebspanel 2018 / Arbeitsministerin Karawanskij: „Die aktuellen Trends weisen der Arbeitsmarktpolitik den weiteren Weg“

- Erschienen am 04.07.2019 - Pressemitteilung 110/2019

Arbeitsministerin Susanna Karawanskij sieht in dem IAB-Betriebspanel einen „deutlichen Beleg für die positive Entwicklung in Brandenburg“. Seit 1996 bildet das Panel Jahr für Jahr die aktuellen Trends auf dem brandenburgischen Arbeitsmarkt ab und vergleicht sie mit der Entwicklung in anderen Regionen Deutschlands. „Das ist spannend und wichtig zugleich. Wichtig vor allem für die Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und von Fördermaßnahmen.“  Aus dem heute vorgestellten 23.Betriebspanel (2018) geht hervor, dass allein im ersten Halbjahr 2018 42 Prozent der brandenburgischen Betriebe auf der Suche nach Fachkräften waren. Hierbei handelte es sich sowohl um Erweiterungsbedarf für neu geschaffene Stellen als auch um Ersatzbedarf für ausscheidende und ausgeschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Anteil der nicht besetzten offenen Fachkräftestellen stieg auf einen neuen Höchstwert von 43 Prozent. Wie schon in den Vorjahren gelang es insbesondere Kleinstbetrieben häufig nicht, ihren Fachkräftebedarf zu decken: Hier blieben 60 Prozent der Fachkräftestellen unbesetzt.

Es sind alle Akteure am Arbeitsmarkt im Land Brandenburg gefragt, attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze mit interessanten Arbeitsbedingungen zu schaffen, um Fachkräfte zu binden. Das ESF geförderte Projekt „Einstiegszeit“ unterstützt zum Beispiel junge Erwachsene in Brandenburg bei dem Übergang von der Berufsausbildung bzw. dem abgeschlossenen Studium in den Beruf. Brandenburg leistet damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. „Das Bündnis für Gute Arbeit Brandenburg“ wird auch weiterhin alle Hände voll zu tun haben“, so die Ministerin. „Es muss uns im Bündnis noch deutlich besser gelingen, die Ost-Westangleichung der Löhne und Gehälter und in diesem Zusammenhang die Tarifbindung, die Vereinbarkeit von Beruf sowie Privatleben und die Flexibilisierung der Arbeitszeit voranzutreiben.“

Tarifbindung stabil, jedoch weiterhin deutlich unter dem Niveau in Westdeutschland

In Brandenburg sind 21 Prozent der Betriebe tarifgebunden. In diesen Betrieben sind 49 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Tarifbindung in Brandenburg wie auch in Ostdeutschland insgesamt damit zwar leicht gestiegen, liegt aber dennoch weit unter den Anteilswerten früherer Jahre und auch unter dem westdeutschen Vergleichswert (Betriebe: 29 Prozent, Beschäftigte: 57 Prozent). Ein Grund für die abnehmende Tarifbindung scheint darin zu liegen, dass gerade neu gegründete Betriebe nicht in die Tarifbindung eintreten.

Die Tarifbindung hat einen Einfluss auf das Lohnniveau: So ist die Lohndifferenz zwischen tarifgebundenen Betrieben in Brandenburg und tarifgebundenen Betrieben in Westdeutschland geringer als bei Betrachtung der Lohnhöhe aller Betriebe in Brandenburg bzw. Westdeutschland. Allerdings zahlen brandenburgische Betriebe mit Tarifbindung im Schnitt immer noch 16 Prozent weniger als tarifgebundene Betriebe in Westdeutschland.

Insgesamt liegt die Lohndifferenz zwischen Brandenburg und Westdeutschland trotz einer leichten Annäherung bei 19 Prozent. Auch fast dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen somit deutliche Lohnunterschiede zwischen den ostdeutschen Bundesländern und Westdeutschland.

Zusammen mit dem Land Bremen hat das Land Brandenburg eine Bundesratsinitiative (BR. Drs.: 212/19 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/212-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) gestartet um die Tarifautonomie und die Tarifbindung zu stärken. Seit 2015 gibt es das „Brandenburger Bündnis für Gute Arbeit“ – hier arbeiten die Sozialpartner, die Wirtschaft, die LIGA, die Bundesagentur für Arbeit und die Landesregierung an dem Leitbild „Gute Arbeit“. Ganz zentral geht es dabei um den hohen Stellenwert von Tarifbindung.

Susanna Karawanskij: „Bewährt hat sich die Fortschreibung der Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie, die wir gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden im Sozialpartnerdialog entwickelt haben, wollen wir als Hebel in die Betriebe nutzen. Die Beratungsprozesse in den Betrieben sollen ja nicht nur die Arbeitsbedingungen im Sinne Guter Arbeit verbessern, sondern auch die Themen Sozialpartnerschaft und Tarifbindung transportieren und so auch Türen öffnen und, wenn es gut läuft, die Tarifbindung im Land erhöhen,“.

Weitgehend positive Erfahrungen sammelt Brandenburg mit der Integration von ausländischen Beschäftigten in den Arbeitsmarkt.

Zum Befragungszeitpunkt im dritten Quartal 2018 gaben 4 Prozent aller brandenburgischen Betriebe an, gegenwärtig eine oder mehrere geflüchtete Person(en) zu beschäftigen oder in der Vergangenheit zeitweise beschäftigt zu haben – ein deutlich höherer Anteil als ein Jahr zuvor (2017: 1 Prozent). Vor allem größere Betriebe haben inzwischen Erfahrung mit der Beschäftigung Geflüchteter gemacht.

Für 70 Prozent der Betriebe, die geflüchtete Personen beschäftigen oder beschäftigt haben, sprachen ihre Erfahrungen eher dafür, weitere Personen aus dieser Gruppe zu beschäftigen. Für 18 Prozent der Betriebe sprachen die bisherigen Erfahrungen eher dagegen. „Zur wirksamen Integration von Menschen mit Fluchthintergrund gehört zweifellos die Einbindung in den Arbeitsmarkt. Das hilft Familien, holt die Betroffenen aus der Bittstellerrolle und schult das Sprachvermögen und auch die soziale Kompetenz“, ermuntert die Ministerin weitere Betriebe. Dazu können auch die zahlreichen Förderprogramme des Landes genutzt werden.

Hierzu zählen unter anderem:

„Die Betriebliche Begleitagentur“
Das Land Brandenburg hat gemeinsam mit den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg (UVB) sowie dessen Bildungspartner, dem bbw Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin und Brandenburg sowie dem Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), das Modellprojekt „Betriebliche Begleitagentur“ im Januar 2016 gestartet (www.bea-brandenburg.de).  Es unterstützt besonders kleine und mittelständische Unternehmen bei der Beschäftigung und Qualifizierung von Geflüchteten. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur betrieblichen Integration und Fachkräfteentwicklung von Geflüchteten. Die Begleitagentur berät und informiert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeit und Ausbildung von Geflüchteten, stellt Kontakt zur Arbeitsverwaltung her, unterstützt einstellende Betriebe durch einen Coach und hilft bei der Gewinnung betrieblicher Mentoren. Seit Start der Begleitagentur haben 131 Unternehmen das Angebot genutzt, davon 75 Prozent kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und 25 Prozent Großbetriebe. Die Beratung erfolgt branchenübergreifend. Bislang wurde das Angebot insbesondere von Unternehmen aus dem Baugewerbe, dem verarbeitenden Gewerbe und aus dem Dienstleistungssektor (jeweils ca. 22 Prozent) genutzt. Aktuell sind 52 Unternehmen in regelmäßiger Beratung und Begleitung.

„Deutsch für Flüchtlinge“
Ziel der Landesregierung ist es, allen Geflüchteten in Brandenburg einen Sprachkurs anzubieten. Das MASGF unterstützt mit dem ESF-Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge in Brandenburg“ seit September 2015 Geflüchtete beim Erlernen der deutschen Sprache, die nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes bislang nicht an den vom Bund finanzierten Integrationskursen teilnehmen dürfen. Gefördert werden allgemeine Deutschsprachkurse mit 600 Stunden, Alphabetisierungskurse mit 900 Stunden sowie eine Wiederholung mit 300 Stunden, wenn nach der Kursteilnahme der Abschluss B1 nicht erreicht wurde. Ein Einstufungs- und (externer) Abschlusstest sowie die Fahrtkosten sind ebenfalls förderfähig. Ziel ist das Erlangen des offiziell anerkannten Sprachzertifikates B1. Da die Kurse wie die Integrationskurse aufgebaut sind und von den Integrationskursträgern durchgeführt werden, können Kurse kombiniert durchgeführt werden und ein Wechsel aus dem Landesprogramm in die Integrationskurse ist jederzeit möglich. Im Zeitraum 01.09.2015 – 31.03.2019 nahmen insgesamt 4.477 Geflüchtete aus 25 Ländern, davon 26 Prozent Frauen, am Landesprogramm teil.

Digitalisierung im Kontext der Arbeitszeitgestaltung

Betriebe in Brandenburg setzen eine Reihe von Instrumenten ein, mit deren Hilfe Lage und Dauer der Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden. In 25 Prozent aller brandenburgischen Betriebe wird mobil gearbeitet. Die Beschäftigtenreichweite, d. h. der Anteil der Beschäftigten, die mobil arbeiten können, beträgt 8 Prozent. Für die brandenburgischen Betriebe, die mobiles Arbeiten ermöglichen, geht es dabei vor allem um eine höhere Flexibilität für die Beschäftigten. 36 Prozent der Betriebe nannten dies als wichtigsten Grund dafür, dass sie mobiles Arbeiten anbieten. Weitere relevante Gründe sind die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch eine Erhöhung der Produktivität (jeweils 17 Prozent der Betriebe).

11 Prozent aller brandenburgischen Betriebe, die mobiles Arbeiten ermöglichen, verfügen über Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor Überlastung. Auch in 7 Prozent der Betriebe, in denen mobiles Arbeiten nicht möglich ist, gibt es entsprechende Regelungen. Insgesamt haben damit 8 Prozent der Betriebe in Brandenburg entsprechende Vorkehrungen getroffen.

„Mobiles Arbeiten bietet die Chance Beruf und Familie zu vereinbaren, sie darf aber nicht dazu führen, dass eine permanente Erreichbarkeit die Beschäftigten übermäßig belastet. Hier bedarf es klarer Grenzen und Regeln im Sinne einer Fürsorge- und Schutzpflicht für den Arbeitnehmer. Attraktive Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Schlüssel zur Fachkräftesicherung,“ so Susanna Karawanskij.

Hintergrund:
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) führt seit 1996 jährlich eine bundesweite Arbeitgeberbefragung durch (IAB-Betriebspanel). Im Jahr 2018 fand diese aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte Befragung zum 23. Mal statt. Für die Auswertungen liegen Befragungsdaten von insgesamt rund 1.000 Betrieben aus Brandenburg vor – das entspricht 1,5 Prozent aller brandenburgischen Betriebe.

Mit der Befragung wird vorrangig die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes abgebildet. Die mit dem IAB-Betriebspanel gewonnenen Ergebnisse ergänzen damit die verfügbaren, eher angebotsseitig ausgerichteten Statistiken, z. B. die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

Im vorliegenden Bericht werden aktuelle Befragungsergebnisse zu den Kernthemen des IAB Betriebspanels präsentiert. Hierzu gehören die Struktur von Betrieben und Beschäftigung, die Beschäftigungsformen, die Beschäftigung von Frauen und Männern, der betriebliche Arbeitskräftebedarf sowie der Erfolg der Betriebe bei der Stellenbesetzung, die betriebliche Aus- und Weiterbildung, betriebliche Arbeitszeiten, Tarifbindung und Löhne sowie die Produktivität. Die Ergebnisse zu den genannten Aspekten, die regelmäßig in ein- oder zweijährigem Rhythmus abgefragt werden, werden ergänzt um empirische Befunde zu aktuellen Themen. Im Befragungsjahr 2018 waren dies die Beschäftigung von geflüchteten Personen sowie mobiles Arbeiten.