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Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung / Golze und Dusel: Barrierefreiheit muss zur Selbstverständlichkeit werden

- Erschienen am 04.05.2017 - Pressemitteilung 062/2017

Zum (morgigen) Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung betonen Sozialministerin Diana Golze und Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, dass Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zur Selbstverständlichkeit werden muss, damit alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderungen – selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Europäische Protesttag findet seit 1992 jährlich am 5. Mai statt. In diesem Jahr lautet das Motto „Wir gestalten unsere Stadt“.

Sozialministerin Diana Golze: „Im Alltag gibt es noch immer zu viele vermeidbare Barrieren, die Menschen mit Behinderungen in ihrem Leben einschränken. Sei es beim Einkaufen, beim Öffentlichen Nahverkehr oder beim Arztbesuch. Mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2.0, das die rot-rote Landesregierung Ende 2016 beschlossen hat, setzen wir uns weiter konsequent für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Innenstädte und Wohnungen, die Verbesserung der Barrierefreiheit im Personennahverkehr, barrierefreie Zugänge zu medizinischen Angeboten oder die Schaffung von Barrierefreiheit in Kur- und Erholungsorten. Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen, nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Seniorinnen und Senioren sowie junge Familien mit kleinen Kindern.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, betonte: „Was macht eigentlich eine lebenswerte Stadt aus? Zusammen leben, sich mit anderen Menschen treffen, kommunizieren, sich frei bewegen. Das alles wünschen sich selbstverständlich auch Menschen mit Behinderungen. Es ist wichtig und weiterhin notwendig, dass die Betroffenen selbstbewusst, deutlich und vernehmbar auf ihre Interessen und Bedürfnisse aufmerksam machen und ihr verbrieftes Recht auf Teilhabe einfordern. Denn es gibt immer noch zu viele Hürden in ihrem Alltag, die sie einschränken. Es geht hier nicht um ‚Guten Willen‘ und ‚Nette Gesten‘, sondern um die Umsetzung von Menschenrechten! Menschen mit Behinderungen haben selbstverständlich die gleichen Grundrechte und Freiheiten wie Menschen ohne Behinderungen. Sie dürfen nicht länger als Bittsteller wahrgenommen und behandelt werden, sondern endlich als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die auch ohne fremde Hilfe mit Bus und Bahn fahren wollen, die auch ohne fremde Hilfe in der Innenstadt Shoppen und sich mit Freunden treffen wollen, die auch ohne fremde Hilfe zum Arzt, zur Bank oder ins Kino gehen wollen.“

In Brandenburg leben rund 450.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, davon gelten rund 325.000 als schwerbehindert.

Das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 – Unser Weg zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Landesregierung kann als Broschüre beim Sozialministerium kostenfrei bestellt werden (Internet: www.masgf.brandenburg.de oder per Telefon: 0331 866-5044). Es enthält 105 konkrete Maßnahmen aller Ministerien und hat eine Laufzeit bis 2021.

Seit 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Danach wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die Ziele der UN-Konvention umzusetzen.