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Tierschutzberatungsdienst informiert zum mobilen Schlachten in Brandenburg

- Erschienen am 04.02.2021 - Pressemitteilung 077/2021

Unter Moderation des Tierschutzberatungsdienstes (TSBD) beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) haben am heutigen Donnerstag (04.02.) auf einer Videokonferenz landwirtschaftliche Betriebe, Fleischereien, Vermarktungsorganisationen und Vertreter der kommunalen Veterinärverwaltung Fragestellungen zum Thema „Mobile Schlachtung in Brandenburg“ diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet.

Der tierärztliche Dezernent für Geflügel des TSBD, Dr. Jens Hübel, führte mit seinem Vortrag „Wozu braucht es eine mobile Schlachtung und was bietet eine EU-Zulassung?“ in die Thematik ein. „Bei der mobilen Schlachtung fährt der Schlachthof zum Stall. Für die Tiere entfallen der Stress und die Strapazen eines Transports, während an der Theke mit einer besseren Fleischqualität gerechnet werden kann. Mit der Etablierung mobiler Schlachtstätten werden somit Tierschutz und Lebensmittelqualität gleichzeitig gestärkt“, referiert Dr. Jens Hübel. Besonders kleine bis mittlere Betriebe profitieren von einer mobilen Schlachtung. Mobile Schlachtstätten mit einer EU-Zulassung werden für die Vermarktung von Produkten nicht auf einen Umkreis von 100 km begrenzt.

Angela Dinter, Auditorin für Tierschutz bei der Schlachtung, gab einen Überblick über aktuelle Fragestellungen bei der mobilen Schlachtung beim Schwein. Lea Trampenau, Geschäftsführerin von ISS Innovative Schlachtsysteme, berichtete über die teilmobile und mobile Schlachtung sowie den Weideschuss beim Rind. Lasse Brandt von der Marktgesellschaft der Naturlandbauern AG zeigte verschiedene existierende Varianten mobiler Schlachtstätten für Geflügel. Im letzten Vortrag stellte Dr. Veronika Ibrahim vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die „Herausforderungen für die EU-Zulassung einer mobilen Schlachtstätte aus amtstierärztlicher Sicht“ dar. Zum Abschluss wurden die Fragestellungen in drei moderierten Arbeitsgruppen tierspezifisch zu Geflügel, Schwein und Rind ausgetauscht.

Der Anlass der Informations- und Diskussionsveranstaltung ist eine aktuelle Ausschreibung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für Modell- und Demonstrationsvorhaben, die sich des Themas „(Teil-)mobile Schlachtung und Weideschlachtung von Nutztieren“ annehmen. Der Einsendeschluss für Projektskizzen bei der BLE ist der 12. März 2021.

Das Interesse an dem Thema übertraf mit rund 150 Anmeldungen alle Erwartungen des TSBD, der in Zusammenarbeit mit der Vision 360 Agrar Forschung und Schulung gGmbH, die Veranstaltung ausrichtete. Der Brandenburger Landestierschutzbeauftragte, Dr. Stefan Heidrich, sowie die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie unterstützten die Veranstaltung.

Der Tierschutzberatungsdienst (TSBD) wurde auf Initiative des Brandenburgischen Tierschutzplans durch einen Landtagsbeschluss eingerichtet. Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet die Beratung von Tierhalterinnen und –haltern landwirtschaftlicher Nutztiere. Die Beratung erfolgt kostenfrei für alle Nutztierarten, vorerst für die Tierarten Schwein und Geflügel und unabhängig vom Vollzug. Der TSBD befindet sich aktuell im Aufbau. Leiterin des TSBD ist seit Oktober 2020 Frau Dr. Claudia Possardt.

Internet: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/tiergesundheit-tierarzneimittel-tierschutz/tierschutzberatungsdienst/