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COVID-19: 574 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 7.875 – Bisher insgesamt 97.830 Impfungen

- Erschienen am 04.02.2021 - Presemitteilung 076/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 574 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 69.794 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 04.02.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 845 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 171 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 127 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 59.416 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+898 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 7.875 (-382).

Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 97.830 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 03.02.2021). Diese Gesamtzahl enthält 77.118 Erstimpfungen und 20.712 Zweitimpfungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 04.02., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+9

3.744

50,7

148 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+9

1.382

112,2

57 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+58

3.947

139,4

134 (+3)

Dahme-Spreewald

+35

4.707

118,3

165 (+8)

Elbe-Elster

+22

4.554

146,3

151 (+0)

Frankfurt (Oder)

+10

1.442

119,5

73 (+2)

Havelland

+31

3.680

91,4

113 (+2)

Märkisch-Oderland

+23

4.383

62,3

198 (+2)

Oberhavel

+85

4.972

140,4

148 (+5)

Oberspreewald-Lausitz

+35

4.967

166,4

209 (+0)

Oder-Spree

+53

5.175

76,1

193 (+7)

Ostprignitz-Ruppin

+22

2.965

166,9

97 (+1)

Potsdam

+15

4.570

79,3

187 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+37

5.350

69,7

137 (+0)

Prignitz

+66

2.007

172,0

93 (+12)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

5.199

174,1

159 (+0)

Teltow-Fläming

+27

4.258

79,4

123 (+14)

Uckermark

+37

2.492

110,1

118 (+1)

Brandenburg gesamt

+574

69.794

106,1

2.503 (+58)

HINWEIS: Das Land Brandenburg hat das Meldeverfahren an die bundesweite Pandemie-Berichterstattung angeglichen. Mehr Informationen dazu in der MSGIV-Pressemitteilung Nr. 066/2021 „COVID-19-Daten: Brandenburg gleicht Meldeverfahren an“ vom 01.02.2021.

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.

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Ident-Nr
076/2020
Datum
04.02.2021