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COVID-19: 178 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 1.800 – Bisher 2.815.605 Impfungen

- Erschienen am 03.09.2021 - Presemitteilung 488/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 178 erhöht. So sind insgesamt 112.067 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 03.09.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 33 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 13 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 11 beatmet werden (Stand 02.09.2021, Quelle: IVENA). In Brandenburg sind ungefähr 106.500 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 1.800.

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.502.801 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 1.402.065 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 59,4 Prozent und 55,4 Prozent der Bevölkerung). Insgesamt wurden 2.815.605 Impfungen verabreicht. Das sind 7.824 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet. (Stand 02.09.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung). Darüber hinaus wurden in Brandenburg bislang insgesamt 417 Auffrischungsimpfungen verabreicht (Stand: 03.09.2021, Quelle: Impfstab).

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

 

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 03.09., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+10

6.306

23,0

43

226 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+2

2.386

20,8

15

89 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+15

6.183

52,7

52

206 (+0)

Dahme-Spreewald

+9

7.329

31,7

55

253 (+0)

Elbe-Elster

+12

7.268

38,6

39

247 (+0)

Frankfurt (Oder)

+0

2.312

1,8

1

113 (+0)

Havelland

+24

6.602

40,1

66

182 (+0)

Märkisch-Oderland

+1

7.123

7,6

15

276 (+0)

Oberhavel

+23

8.717

32,2

69

307 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+8

7.283

18,5

20

261 (+0)

Oder-Spree

+7

8.427

35,1

63

314 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+8

4.236

19,2

19

155 (+0)

Potsdam

+12

7.431

34,0

62

244 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+18

8.178

33,5

73

211 (+0)

Prignitz

+4

3.341

49,9

38

164 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+1

7.739

27,4

31

202 (+0)

Teltow-Fläming

+15

7.190

43,7

75

209 (+0)

Uckermark

+9

4.016

32,1

38

166 (+0)

Brandenburg gesamt

+178

112.067

30,6

774

3.825 (+0)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

 

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

03.09.

 

02.09.

 

01.09.

 

31.08.

 

30.08.

Sonntag

29.08.

 

28.08.

 

27.08.

 

26.08.

 

25.08.

Barnim

23,0

23,0

26,7

24,6

24,0

24,6

24,6

24,0

22,7

23,2

Brandenburg a. d. H.

20,8

20,8

27,8

31,9

20,8

20,8

20,8

23,6

23,6

20,8

Cottbus

52,7

48,6

40,5

45,6

45,6

39,5

47,6

40,5

35,1

47,2

Dahme-Spreewald

31,7

28,8

29,4

27,1

27,1

30,6

32,3

29,4

29,9

24,6

Elbe-Elster

38,6

27,7

20,8

11,9

11,9

15,8

19,8

20,8

24,6

23,6

Frankfurt (Oder)

1,8

1,8

3,5

5,3

5,3

5,3

5,3

5,3

8,7

6,9

Havelland

40,1

32,2

34,0

38,9

38,3

38,9

42,5

52,2

46,0

41,7

Märkisch-Oderland

7,6

8,6

8,1

9,6

9,1

9,1

11,7

13,7

15,3

20,9

Oberhavel

32,2

28,9

32,2

35,5

32,2

31,7

35,5

30,8

27,7

24,4

Oberspreewald-Lausitz

18,5

16,6

14,8

14,8

9,2

9,2

12,0

12,9

11,9

10,1

Oder-Spree

35,1

33,5

34,6

34,0

30,7

31,2

27,3

25,7

24,0

12,9

Ostprignitz-Ruppin

19,2

14,2

19,2

15,2

15,2

16,2

20,2

24,3

22,3

15,2

Potsdam

34,0

37,3

36,2

34,0

32,4

32,4

30,2

31,3

23,8

28,3

Potsdam-Mittelmark

33,5

28,9

30,7

26,6

30,3

30,3

28,4

25,7

31,9

29,1

Prignitz

49,9

53,9

43,4

25,0

25,0

25,0

19,7

14,5

5,3

3,9

Spree-Neiße

27,4

29,2

24,8

20,4

15,9

9,7

15,0

10,6

15,8

14,1

Teltow-Fläming

43,7

40,2

43,1

39,1

37,3

37,9

37,3

34,4

35,3

33,5

Uckermark

32,1

27,1

22,0

20,3

20,3

21,1

16,1

11,0

11,8

11,8

Brandenburg gesamt

30,6

28,2

28,3

26,9

25,6

25,6

26,5

25,6

24,8

23,4

 

 

7-Tage-Inzidenz < 20

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die Testpflicht (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 5 Abs. 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, ist die Personenzahl u.a. für Veranstaltungen und Festivals auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt (§ 8 Abs. 2, § 18 Abs. 3, §20 Abs. 3 Umgangsverordnung).

7-Tage-Inzidenz > 20

7-Tage-Inzidenz > 35

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.