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Gesundheitsstaatssekretär Ranft: Organspenden können Leben retten

Tag der Organspende am 5. Juni

- Erschienen am 03.06.2021 - Pressemitteilung 315/2021
Organspendeausweis, Foto: www.organspende-info.de

Anlässlich des bundesweiten Tags der Organspende (5. Juni) appelliert Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich intensiv mit dem wichtigen Thema zu beschäftigen und eine persönliche Entscheidung zur Organspende zu treffen. „Die Frage, ob man seine Organe nach dem eigenen Tod anderen Menschen zur Verfügung stellt, ist nicht einfach zu beantworten und kann nur von jedem selbst nach reiflicher Überlegung entschieden werden. Die Organspende ist und bleibt eine freiwillige und bewusste Entscheidung einer Spenderin und eines Spenders. Wenn man sich aber dazu entschließt, kann man Leben retten“, sagte Ranft. Informationen zur Organspende gibt es zum Beispiel auf dem Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.organspende-info.de/.

Die Zahl der postmortalen Organspender ist in Brandenburg immer noch rückläufig. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organspende sank die Zahl der Verstorbenen, denen Organe entnommen wurden, von 37 im Jahr 2018 und 20 im Jahr 2019 auf nur noch 13 im vergangenen Jahr. Auch bundesweit war die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr mit 913 leicht rückläufig (2019: 932). Nach Angaben der Stiftung Eurotransplant warteten zu Jahresbeginn fast 9.200 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, in Brandenburg waren es 329.

Gesundheitsstaatssekretär Ranft: „Leider ist das Thema Organspende in unserer Gesellschaft noch viel zu oft ein Tabuthema, weil es Ängste und Unsicherheit auslöst. Der jährliche Tag der Organspende trägt dazu bei, dass Menschen immer wieder auf das wichtige Thema Organspende aufmerksam gemacht und aufgeklärt werden. Denn nur wer gut informiert ist, kann auch eine für sich persönlich richtige Entscheidung treffen.“

Um das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, hat der Bund im vergangenen Jahr neue gesetzliche Regelungen beschlossen. So sollen die Bürgerinnen und Bürger beginnend im Jahr 2022 regelmäßig zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Zudem ist bis dahin der Aufbau eines Organspende-Registers geplant. Darin soll jeder seine Entscheidung über eine Organspende online dokumentieren, ändern oder auch widerrufen können.

Organe dürfen in Deutschland nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

Zu den Organen, die durch eine Transplantation ersetzt werden können, gehören Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm. Außerdem kann Gewebe wie die Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Herzklappen sowie Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen transplantiert werden.

Der bundesweite Tag der Organspende findet seit 1983 immer am ersten Samstag im Juni statt. Wegen der Corona-Pandemie muss das Programm zum zweiten Mal nach 2020 virtuell durchgeführt werden. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Entscheide dich“ (mehr: https://www.tagderorganspende.de/).

Ausführliche Informationen zum Thema Organspende: https://www.organspende-info.de/