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Tag der Organspende am 4. Juni / Gesundheitsministerin Golze: Information und eigene Entscheidung über Organspende ist wichtig

- Erschienen am 03.06.2016 - Presemitteilung 084/2016

Gesundheitsministerin Diana Golze ruft vor dem morgigen „Tag der Organspende“ alle Brandenburgerinnen und Brandenburger dazu auf, sich über eine mögliche Organspende zur informieren und die persönliche Entscheidung dafür schriftlich festzuhalten: „Wir müssen das Thema Organspende noch viel stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Organspende geht uns alle an! Jeder Mensch kann plötzlich und völlig unerwartet auf eine Organspende angewiesen sein, damit sein Leben oder das einer nahestehenden Person gerettet werden kann. Es ist lebenswichtig, dass jede Brandenburgerin und jeder Brandenburger sich wenigstens einmal ausführlich mit der Organspende auseinandersetzt und die Entscheidung dokumentiert.“

Golze sagte weiter: „Wir brauchen mehr Menschen, die einer Organspende zustimmen. Auch in Brandenburg gibt es viele schwerkranke Patientinnen und Patienten, die wegen des Mangels an Spenderorganen auf eine notwendige Transplantation warten müssen. Man sollte die Entscheidung über eine lebensrettende Organspende nicht den Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation überlassen, sondern zu Lebzeiten diese persönliche Entscheidung selbst treffen. Die eigene persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentiert man am besten in einem Organspendeausweis.“

In Deutschland werden nach wie vor nicht genügend Organe gespendet. Über 10.000 schwer kranke Menschen warten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (www.dso.de) auf ein Leben rettendes Spenderorgan. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern.

Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) zeigen, dass 81 Prozent aller Menschen in Deutschland der Organ- und Gewebespende aufgeschlossen gegenüberstehen. Aber nur ein Drittel der Bevölkerung hat tatsächlich einen Organspendeausweis.

Golze betonte: „Aktionen wie der bundesweite ‚Tag der Organspende‘ tragen dazu bei, dass sich noch mehr Menschen über dieses lebenswichtige Thema informieren und einen Organspendeausweis ausfüllen. Fragen, die das Leben und vor allem den eigenen Tod berühren, sind nicht einfach. Viele sind verunsichert. So haben zahlreiche Menschen die unbegründete Sorge, dass im Krankenhaus nicht mehr alles für sie getan werde, wenn sie einen Organspendeausweis besitzen. Deswegen ist es wichtig, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die zahlreichen Veranstaltungen rund um den morgigen Aktionstag bieten dazu eine gute Gelegenheit. Nur wer gut informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung treffen und nach dem eigenen Tod andere Leben retten.“

In Deutschland ist das Spenden von Organen und oder Gewebe nur möglich, wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt. Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Beim Hirntod sind die Gesamtfunktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes unwiederbringlich ausgefallen. Da in den meisten Sterbefällen aber der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende in Betracht, da in Deutschland eine Organspende nach Herzstillstand nicht erlaubt ist.

Seit November 2012 gilt in Deutschland die so genannte Entscheidungslösung. Sie schreibt vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig die Möglichkeit erhalten soll, sich über das Thema Organspende zu informieren und dazu eine eigene Entscheidung zu treffen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr ist die Entscheidung für eine Organspende erlaubt. Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland außerdem: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

Zu den Organen, die durch eine Transplantation ersetzt werden können, gehören Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Zu dem transplantierfähigen Gewebe zählen Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.

Im Juni 1982 haben Transplantierte den „Tag der Organspende“ ins Leben gerufen. Seitdem wird jeweils am ersten Samstag im Juni mit dem bundesweiten Aktionstag auf das Thema Organ- und Gewebespende aufmerksam gemacht. Gleichzeitig soll allen Organspendern und deren Angehörige öffentlich gedankt werden. Das Motto lautet „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“

Weitere Informationen im Internet unter www.organspendetag.de.

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Ident-Nr
084/2016
Datum
03.06.2016
Rubrik
Gesundheit