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Geflügelpest bei Putenbestand in der Uckermark nachgewiesen - Maßnahmen eingeleitet

- Erschienen am 03.02.2021 - Presemitteilung 071/2021

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Uckermark wurde der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen. Es ist der dritte Fall in einem Nutzgeflügelbestand innerhalb weniger Wochen im Land Brandenburg. Die ca. 14.000 Mastputen an diesem Standort wurden auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.

Der Betriebsinhaber hatte zunächst erhöhte Tierverluste festgestellt und unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Uckermark informiert. Der Bestand wurde sofort durch die Behörde gesperrt und beprobt. Vom Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde zunächst das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigte, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt. In dem Ort gilt bereits die seit dem 13. Dezember 2020 angeordnete risikoorientierte Aufstallungspflicht.

„Wie der Erreger trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in den Betrieb gelangen konnte, wissen wir noch nicht. Der erneute Fall zeigt aber deutlich: die Seuchensituation ist weiterhin sehr angespannt. Ich bitte darum alle Geflügelhalter weiter um erhöhte Wachsamkeit“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest vor Ort wurden eingeleitet. Das Krisenzentrum des Landes koordiniert die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung auf Landesebene. Zwischen dem Landkreis und dem Landeskrisenzentrum besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch.

Das Veterinäramt des betroffenen Landkreises Uckermark hat die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Schritte angeordnet. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel.

Der Geflügelpesterreger H5N8 war Ende Dezember 2020 in einer Kleinsthaltung im Landkreis Spree-Neiße und Ende Januar 2021 bei einem gewerblichen Putenbestand in der Prignitz festgestellt worden. Außerdem wurde das Virus in diesem Herbst/Winter bislang bei sieben Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt.