Hauptmenü

Integrationsbegleitung: Arbeitsministerium fördert mit neuem Programm Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften

- Erschienen am 02.12.2015 - Presemitteilung 185/2015

Das neue Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ des Arbeitsministeriums ist gut gestartet. Landesweit setzen 36 Projekte die Maßnahmen um. Dazu hat das Arbeitsministerium jetzt ein Faltblatt mit allen wichtigen Informationen und Kontaktdaten veröffentlicht. Arbeitsministerin Diana Golze sagte heute in Potsdam: „Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren gut entwickelt, die Arbeitslosenquote hat sich mehr als halbiert. Aber nicht alle erwerbslosen Menschen können von dem Aufschwung profitieren. Wir haben einen hohen und zum Teil verfestigten Anteil von Langzeitarbeitslosen. Deswegen fördern wir besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern jetzt noch intensiver, damit auch sie wieder in Arbeit kommen. Damit wollen wir die Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig reduzieren und einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von Armut leisten. Denn Arbeitslosigkeit ist in Deutschland eine der zentralen Ursachen anhaltender Armut."

Für das Förderprogramm stehen bis zum Jahr 2020 über 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Es ist damit die größte Fördermaßnahme des Arbeitsministeriums in dieser Legislaturperiode. Bis zu 8.000 Personen können von dem Programm profitieren. Aktuell gibt es in Brandenburg rund 48.000 Langzeitarbeitslose und rund 39.000 Familien mit Kindern, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.

Die 36 Projekte werden vor Ort von Bildungsträgern oder Jobcentern umgesetzt. Arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose werden mithilfe von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern, die nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen sollen, sowie individuell passenden Unterstützungsangeboten Schritt für Schritt wieder an Erwerbsarbeit herangeführt. Dabei wird insbesondere auch auf die Situation der Kinder in den betreffenden Familien geachtet. Die individuelle Förderung kann bis zu zwei Jahre dauern.

Golze betonte: „Mit diesem ganzheitlichem Ansatz schlagen wir in der Arbeitsmarktpolitik des Landes Brandenburg einen neuen Weg ein. Es geht hier nicht nur allein um eine reine Arbeitsvermittlung, sondern wir fördern durch einen weiter gefassten Beratungs- und Vermittlungsansatz alle Familienmitglieder. Langzeitarbeitslosigkeit bei den Eltern zu beenden und ‎Armut von Kindern zu vermeiden soll ineinander greifen. Oft erschwert Elternarmut Kindern und Jugendlichen selbst den Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung. Vor allem aber ist die Integration in den Arbeitsmarkt eine ganz wesentliche Bedingung für gesellschaftliche Teilhabe.“

Mit individuellen Strategien und Lösungen zur Bewältigung vielfältiger Problemlagen soll die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden erhöht, ihre nachhaltige Integration in Arbeit erreicht sowie ihre soziale Situation verbessert werden. Ein weiteres Ziel der Projekte ist es, das Zusammenleben in den teilnehmenden Familien zu stärken und zu festigen. Das Programm bietet unter anderem die Teilnahme an passgenauen Unterstützungsmodulen, Vermittlung von betrieblichen Praktikumsplätzen, Unterstützung bei der Kinderbetreuung sowie Aktivitäten und Beratung zur Stärkung des familiären Zusammenlebens.

Das Faltblatt zum Programm „Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften“ kann kostenfrei auf der Internetseite des Arbeitsministeriums unter www.masgf.brandenburg.de bestellt werden.

Abbinder

Ident-Nr
185/2015
Datum
02.12.2015