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COVID-19: 273 neue Fälle in Brandenburg

- Erschienen am 02.11.2021 - Pressemitteilung 605/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 273 erhöht. So sind insgesamt 125.353 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 02.11.2021, 00:00 Uhr, Quellen: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 115.700 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der Infizierten und Erkrankten aktuell bei geschätzt rund 5.700 (Vorwoche: rund 4.200).

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Auslastung Intensivbetten: Aktuell werden 194 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 40 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 33 beatmet werden (Stand 01.11.2021, Quelle: IVENA). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,25 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Landesweit sind 3,9 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 126,3 (Vorwoche: 90,0 Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte: siehe Tabellen auf Seite 2).

COVID-19-Impfungen: In Brandenburg sind 1.592.350 Menschen mindestens einmal geimpft (Impfquote mindestens einmal geimpft: 62,9 Prozent), 1.533.743 Menschen sind vollständig geimpft (Impfquote vollständig geimpft: 60,6 Prozent). Seit Beginn der Impfkampagne wurden in Brandenburg insgesamt 3.062.285 COVID-19-Impfungen verabreicht. Das sind 3.044 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet und 34.084 mehr im Vergleich zur Vorwoche. Darüber hinaus haben in Brandenburg bislang insgesamt 39.583 Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand: 01.11.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Reproduktionszahl: Die Ansteckungsrate (Reproduktionszahl) mit dem Coronavirus liegt in Brandenburg bei 1,14 (Sieben-Tage-R-Wert, Stand: 01.11.2021). Sie bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt wird. Wenn der R-Wert um 1 schwankt, stagniert das Infektionsgeschehen. Steigt der R-Wert dauerhaft über 1, nehmen auch die Fallzahlen zu.

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 02.11., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+65

7.276

128,1

240

247 (+3)

Brandenburg a. d. H.

+9

2.736

72,2

52

93 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+2

7.032

173,3

171

210 (+0)

Dahme-Spreewald

+28

8.095

120,0

208

259 (+2)

Elbe-Elster

+16

7.921

220,6

223

252 (+0)

Frankfurt (Oder)

+5

2.504

101,7

58

113 (+0)

Havelland

+6

7.426

104,4

172

186 (+0)

Märkisch-Oderland

+54

8.102

123,2

243

283 (+0)

Oberhavel

+21

9.957

114,8

246

315 (+1)

Oberspreewald-Lausitz

+3

7.928

161,4

175

262 (+0)

Oder-Spree

+1

9.387

128,9

231

319 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

-1

4.619

114,4

113

155 (+0)

Potsdam

+27

8.577

126,3

230

248 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+0

9.139

117,9

257

216 (+0)

Prignitz

+6

3.715

69,6

53

165 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+23

8.546

168,1

190

222 (+0)

Teltow-Fläming

+7

8.046

138,7

238

213 (+1)

Uckermark

+1

4.347

82,0

97

168 (+0)

Brandenburg gesamt

+273

125.353

126,3

3.197

3.926 (+7)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

02.11.

 

01.11.

 Sonntag

31.10.

  

30.10.

  

29.10.

  

28.10.

  

27.10.

  

26.10.

  

25.10.

Sonntag 

24.10.

Barnim

128,1

102,0

105,7

121,7

113,2

111,0

100,4

105,7

79,0

80,6

Brandenburg a. d. H.

72,2

79,1

79,1

79,1

72,2

58,3

52,7

40,3

29,2

29,2

Cottbus

173,3

174,3

172,3

147,9

180,4

182,4

182,4

171,2

158,1

161,1

Dahme-Spreewald

120,0

118,3

108,5

101,5

91,2

92,3

88,9

82,5

70,4

70,4

Elbe-Elster

220,6

210,7

204,8

187,0

162,2

133,6

137,5

114,8

108,8

103,9

Frankfurt (Oder)

101,7

94,7

85,9

49,1

52,6

50,9

47,4

40,3

38,6

38,6

Havelland

104,4

120,8

118,4

102,6

94,1

107,5

94,7

86,8

95,9

94,1

Märkisch-Oderland

123,2

127,3

123,2

117,7

104,0

79,1

59,3

72,0

84,7

81,6

Oberhavel

114,8

122,8

99,4

114,8

112,0

112,5

100,4

98,5

90,1

85,4

Oberspreewald-Lausitz

161,4

181,7

182,7

148,5

131,0

90,4

107,0

102,4

100,6

95,0

Oder-Spree

128,9

133,9

119,9

127,2

121,0

121,0

101,0

103,8

102,6

114,9

Ostprignitz-Ruppin

114,4

115,4

112,3

97,2

89,1

82,0

65,8

63,8

63,8

63,8

Potsdam

126,3

123,0

123,0

126,8

126,3

120,3

111,5

102,7

104,9

104,9

Potsdam-Mittelmark

117,9

132,1

128,5

118,4

115,2

106,4

97,3

85,3

88,6

77,1

Prignitz

69,6

67,0

67,0

60,4

63,1

64,4

71,0

71,0

68,3

68,3

Spree-Neiße

168,1

166,4

161,0

151,3

161,0

142,5

144,2

138,9

125,7

113,3

Teltow-Fläming

138,7

141,1

127,1

114,8

106,1

110,2

86,9

67,0

61,2

59,5

Uckermark

82,0

83,7

71,0

72,7

55,8

52,4

51,6

38,9

36,4

36,4

Brandenburg gesamt

126,3

128,3

121,8

116,4

110,6

104,1

95,5

90,0

86,1

84,4

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.