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COVID-19: 162 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 3.227

- Erschienen am 02.11.2020 - Presemitteilung 548/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 162 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 8.890 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 02.11.2020, 08:30 Uhr). Aktuell werden 224 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt; davon befinden sich 61 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 26 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 5.456 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+121 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 3.227 (+40).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 02.11., 08:30 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle*

Wohnortprinzip

Kumuliert

Barnim

+12

767

72,9

31

Brandenburg a. d. H.

+3

178

56,8

1

Cottbus

+13

399

126,4

7 (+1)

Dahme-Spreewald

+14

675

94,3

9

Elbe-Elster

+0

343

113,9

5

Frankfurt (Oder)

+9

165

67,5

2

Havelland

+0

538

67,5

7

Märkisch-Oderland

+32

561

61,8

7

Oberhavel

+0

722

60,6

10

Oberspreewald-Lausitz

+11

315

92,3

3

Oder-Spree

+9

540

57,0

8

Ostprignitz-Ruppin

+0

257

90,0

0

Potsdam

+10

1071

90,9

50

Potsdam-Mittelmark

+33

1006

81,7

44

Prignitz

+1

185

65,7

2

Spree-Neiße

+15

396

121,4

3

Teltow-Fläming

+0

593

81,8

13

Uckermark

+0

179

63,1

5

Brandenburg gesamt

+162

8.890

79,8

207 (+1)

* In Klammern: Veränderung im Vergleich zum Vortag

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt im Land Brandenburg diese 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 bzw. 50 überschritten wird, gelten nach der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung dann schärfere Infektionsschutzmaßnahmen. Das betrifft insbesondere die Zahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen und privaten Feiern, den Alkoholausschank in Gaststätten sowie eine erweiterte Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Entscheidend für die stufenweise Verschärfung der Corona-Regeln bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 bzw. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind die täglich aktuell veröffentlichten Zahlen des LAVG; die zuständige kommunale Behörde gibt die Überschreitung in geeigneter Weise öffentlich bekannt.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.