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Landeswettbewerb für familienfreundliche
Gemeinden: Bewerbungsfrist verlängert

- Erschienen am 02.09.2015 - Presemitteilung 132/2015

Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Landeswettbewerb „Familien- und kinderfreundliche Gemeinde“ wird um eine Woche verlängert. Kommunen haben nach der Urlaubszeit damit noch bis zum 11. September 2015 Zeit, ihre Wettbewerbsbeiträge einzureichen. Das teilte die Sprecherin des Familienministeriums, Marina Ringel, heute in Potsdam mit. Gesucht werden Orte, die gute Lebensbedingungen für Familien und Kinder schaffen. Auf die Sieger warten Preisgelder in Höhe von insgesamt 76.700 Euro.

An dem Wettbewerb können sich alle Städte und Gemeinden im Land Brandenburg beteiligen, nicht jedoch einzelne Ortsteile. In diesem Jahr sollen vor allem Maßnahmen und Konzepte ausgezeichnet werden, die auf Chancengerechtigkeit zielen und die Teilhabe aller Familien und Kinder vor Ort ermöglichen. Eine Jury wird die eingereichten Beiträge bewerten. Die Preisgelder sollen in den Gemeinden zweckgebunden zur Weiterentwicklung der Familienfreundlichkeit verwendet werden. Die Preisverleihung findet am 4. Dezember 2015 statt.

Der Wettbewerb wurde 1998 von der damaligen Sozialministerin Regine Hildebrandt ins Leben gerufen und wird seit 2005 alle zwei Jahre ausgelobt. Insgesamt 72 Kommunen wurden bislang ausgezeichnet.

Die Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.masgf.brandenburg.de/info/fkg.

Abbinder

Ident-Nr
132/2015
Datum
02.09.2015
Rubrik
Familie