Hauptmenü

Sozialministerium informiert Kreise über Jahresaufnahmesoll 2016: insgesamt 19.000 Asylsuchende

- Erschienen am 02.08.2016 - Presemitteilung 123/2016

Das Sozialministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte jetzt mit einem Rundschreiben über das vorläufige Jahresaufnahmesoll für die landesweite Verteilung von Asylsuchenden in 2016 informiert: Danach wird mit insgesamt 19.000 Asylsuchenden gerechnet, die in diesem Jahr in den Kommunen voraussichtlich neu untergebracht werden müssen. Im ersten Halbjahr 2016 haben bereits rund 7.400 Asylsuchende in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine vorläufig neue Unterkunft gefunden.

Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt erklärte: „Das Land gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten mit dem vorläufigen Jahresaufnahmesoll eine wichtige Planungssicherheit. Denn nun können unter gewissen Voraussetzungen zum ersten Mal nach dem neuen Landesaufnahmegesetz Vorhaltekosten, die den Kreisen und kreisfreien Städten infolge einer rechtzeitigen erstmaligen Bereitstellung der notwendigen Zahl von Unterbringungsplätzen entstehen, vollständig erstattet werden. Das bedeutet: Kommunen, die ab dem 1. April 2016 auf der Grundlage des Jahresaufnahmesolls 2016 neue Unterbringungsplätze in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungsverbünden oder Übergangswohnungen geschaffen haben oder zukünftig schaffen, bekommen vom Land die entstehenden Vorhaltekosten erstattet, falls diese dann nicht benötigt werden sollten, da weniger Geflüchtete zu uns kommen.“

Hartwig-Tiedt betonte: „Mit der Schließung der Balkanroute und dem EU-Türkei-Abkommen sind seit März 2016 die Flüchtlingszahlen in Deutschland abrupt zurückgegangen. Heute kann niemand verlässlich sagen, wie sich die Flüchtlingskrise in den kommenden Monaten weiter entwickeln wird. Wir müssen darauf vorbereitet sein, dass die Flüchtlingszahlen wieder deutlich steigen könnten. Der Bund hat längst aufgehört, den Ländern Asyl-Prognosen zur Verfügung zu stellen, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Er drückt sich vor seiner Verantwortung und lässt die Länder und Kommunen bei der Herausforderung, rechtzeitig ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, allein. Aber nur der Bund kann abschätzen, wie sich internationale Vereinbarungen auswirken.“

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage ist das neue Landesaufnahmegesetz, das am 1. April 2016 in Kraft trat. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote.

Vorläufiges Jahresaufnahmesoll 2016

Landkreis / kreisfreie Stadt

Quote in %

vorläufiges Jahresaufnahmesoll 2016

Überhang

aus 2015

Barnim

6,9

1.162

320

Brandenburg an der Havel

2,7

455

30

Cottbus

3,7

623

106

Dahme-Spreewald

6,7

1.128

84

Elbe-Elster

4,6

775

17

Frankfurt (Oder)

2,2

371

108

Havelland

6,2

1.044

158

Märkisch-Oderland

7,6

1.280

206

Oberhavel

8,0

1.347

98

Oberspreewald-Lausitz

4,6

775

23

Oder-Spree

7,3

1.230

395

Ostprignitz-Ruppin

4,5

758

-94

Potsdam

5,9

994

229

Potsdam-Mittelmark

8,4

1.415

107

Prignitz

3,6

606

-18

Spree-Neiße

5,0

842

48

Teltow-Fläming

6,6

1.112

136

Uckermark

5,5

926

205

Gesamt

100

16.842

2.158

 

 

      19.000

 

Das Land Brandenburg zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten für die erstmalige Bereitstellung von Unterbringungsplätzen (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen für Asylsuchende) eine Investitionspauschale von 2.300,81 Euro pro Platz.

In Brandenburgs Kommunen gibt es derzeit 125 Gemeinschaftsunterkünfte und 61 so genannte Wohnverbünde (mehrere zusammenhängende Wohnungen mit einem Gemeinschaftsbezug), in denen 17.844 Asylsuchende untergebracht sind. Daneben sind 5.781 Personen in 1.907 Wohnungen und 1.796 Personen in 33 Notfallunterkünften bzw. vorläufigen Unterkünften untergebracht. Damit sind insgesamt 25.421 Personen in den Kommunen untergebracht (Stand: 30.06.2016).

Im Jahr 2015 sind rund 47.000 Menschen zumindest vorübergehend nach Brandenburg gekommen. 28.128 Asylsuchende hat das Land tatsächlich aufgenommen.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Abbinder

Ident-Nr
123/2016
Datum
02.08.2016
Rubrik
Soziales