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Nach zwei Corona-Fällen in Geflügelschlachterei – Land empfiehlt Schlachtbetrieben Testungen der Belegschaft

- Erschienen am 02.07.2020 - Presemitteilung 303/2020

Nachdem bei einem Geflügelhof in Niederlehme (Dahme-Spreewald) zwei Mitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, empfiehlt das Gesundheitsministerium allen Schlachtbetrieben in Brandenburg, Testungen bei der Belegschaft durchzuführen. „Wir begrüßen, dass der betroffene Betrieb selbst aktiv geworden ist und so die Positivfälle aufgedeckt werden konnten. Damit können wir gemeinsam frühzeitig größeren Ausbrüchen, wie wir sie in Gütersloh erlebt haben, wirksam begegnen“, so Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft.

In dem Betrieb mit rund 660 Beschäftigten wurde seit rund einer Woche täglich ein Teil der Mitarbeiter getestet. Von den rund 160 durchgeführten Tests wurden nun zwei Personen positiv getestet, beide befinden sich in häuslicher Quarantäne. „Das zuständige Gesundheitsamt hat alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet und begleitet das Geschehen und die Überprüfung der Hygienestandards engmaschig. Vor allem im Bereich der Unterbringung werden mögliche Infektionswege nachverfolgt. Grundsätzlich begrüßen wir den offensiven Umgang des Unternehmens durch eigene Testungen und empfehlen dieses Vorgehen für alle anderen größeren Schlachtbetriebe im Land. Dass bereits weitere Betriebe großflächige Testungen der Mitarbeiter angekündigt haben, unterstützen wir ausdrücklich“, so Staatssekretär Ranft.

 

Der betroffene Betrieb in Niederlehme war im Rahmen einer Sonderaktion zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen in der Fleischverarbeitung während der Corona-Pandemie Ende Mai 2020 von der Arbeitsschutzaufsicht des Landes Brandenburg besichtigt worden. Überprüft wurde, ob die Beschäftigten angemessen vor Ansteckung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 geschützt sind und ob der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundes, sowohl am Arbeitsplatz als auch bei der Unterbringung und dem Transport der Beschäftigten von und zu ihren Wohnunterkünften umgesetzt bzw. eingehalten wird. Dabei wurden keine größeren Mängel festgestellt.

In Brandenburg gibt landesweit 138 behördlich zugelassene Schlachtbetriebe, darunter sind nur wenige große Betriebe: Von den insgesamt 47 Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten haben 32 Betriebe eine Beschäftigtenanzahl zwischen 20 und 49, 6 Betriebe zwischen 50 und 99, weitere 6 Betriebe zwischen 100 und 249 und 3 Betriebe eine Beschäftigtenzahl mit 250 und mehr Beschäftigen.

Nach der auf das Arbeitsschutzgesetz gestützten Arbeitsstättenverordnung hat jeder Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst geringgehalten werden. Den Beschäftigten sind geeignete Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Werden vom Arbeitgeber für die Beschäftigten Unterkünfte zur Verfügung gestellt, müssen diese hinsichtlich Platzbedarf und hygienischen Bedingungen den in einer Regel für Arbeitsstätten festgelegten Mindestvorschriften entsprechen.