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Golze unterstützt Initiative: „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ ab sofort auch in Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung: Elektronische Akte eingeführt, Schwerbehinderten-Anträge auch online möglich

- Erschienen am 02.03.2018 - Presemitteilung 039/2018

Digitaler Wandel im Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV): In den vergangenen Wochen wurde im Cottbuser Amt die elektronische Akte eingeführt. Damit werden sämtliche Dokumente, die im Fachbereich Schwerbehindertenrecht eingehen, eingescannt und elektronisch weiter bearbeitet. Das betrifft jedes Jahr über 80.000 Dokumente bzw. 2,5 Millionen Seiten Papier. Mit der E-Akte soll die Arbeit in der Behörde vereinfacht werden. Und immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht online beim LASV einzureichen und den aktuellen Bearbeitungsstand dort online abzufragen.

Außerdem unterstützt das Land Brandenburg die in Hamburg ins Leben gerufene Initiative „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“. Die erste alternative Ausweishülle für den Schwerbehindertenausweis überreichten Sozialministerin Diana Golze und LASV-Präsidentin Liane Klocek heute an die Cottbuserin Theresa Gissel. Brandenburgerinnen und Brandenburger mit einer Schwerbehinderung können sich die Klarsichtkartenhülle mit der Aufschrift „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ auf Wunsch vom LASV kostenfrei zuschicken lassen.

Über 20 Prozent aller Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie viele Unternehmen, Einrichtungen und Behörden haben regelmäßig mit dem LASV zu tun. Die Behörde mit Sitz in Cottbus stellt unter anderem den Grad der Behinderung fest und Schwerbehindertenausweise aus, kümmert sich um die berufliche und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und um das weite Handlungsfeld des Sozialen Entschädigungsrechtes. Außerdem hat das LASV die Aufsicht für landesweit über 1.200 unterstützende Wohnformen wie Pflegeheime, Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Im Land Brandenburg leben rund 459.000 Menschen mit Behinderungen, davon gelten rund 330.000 als „schwerbehindert“.

 

Sozialministerin Diana Golze: „Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger eine der wichtigsten Behörden im Land Brandenburg. Die rund 400 Beschäftigten setzen sich tagtäglich für Menschen in besonderen Lebenslagen ein, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Mit der elektronischen Akte, der Online-Antragstellung und der Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand wird zum einen die Arbeit vereinfacht und zum anderen der Service weiter verbessert. Ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Verwaltung, die gerade in einem Flächenland wie Brandenburg auch unabhängig von Öffnungszeiten und Standorten für die Menschen erreichbar sein soll.“

Elektronische Akte

Im Februar wurde im LASV die elektronische Akte (kurz: E-Akte) eingeführt. Damit werden sämtliche Dokumente, die im Fachbereich Schwerbehindertenrecht eingehen, eingescannt und elektronisch weiter bearbeitet. Jedes Jahr erhält das LASV per Post über 80.000 Anträge und andere Dokumente in einem Umfang von geschätzt rund 2,5 Millionen Seiten. Mit der E-Akte soll die Arbeit in der Behörde vereinfacht werden. Aber auch das Raumproblem soll gelöst werden: Im LASV sind über 6.500 Regalmeter mit Akten gefüllt.

LASV-Präsidentin Liane Klocek erklärte: „Gerade im Schwerbehindertenrecht bestimmen Anträge, Gutachten und Widersprüche im großen Umfang unsere tägliche Arbeit. Um in Zukunft den wachsenden Erwartungen an eine effiziente und vereinfachende Antragsbearbeitung gerecht werden zu können, haben wir nach Wegen gesucht, um von der Papierakte wegzukommen und die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Mit IT-Unterstützung soll die Arbeit im Landesamt effektiver werden, was am Ende auch den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt.“

Online-Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht sowie Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Wer in Deutschland seine Rechte als „schwerbehinderter“ Mensch beanspruchen oder die möglichen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen will, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen können. Als Nachweis dient der amtliche Schwerbehindertenausweis. In Brandenburg kann der Ausweis online beantragt werden. Und man kann online auch den aktuellen Bearbeitungsstand abfragen. Dazu wurde auf der Internetseite www.lasv.brandenburg.de das Portal „Online-Abfrage Bearbeitungsstand“ eingerichtet. Für die Nutzung der Online-Abfrage ist eine Anmeldung erforderlich.

LASV-Präsidentin Klocek erklärte: „Das ist ein guter Service. Brandenburgerinnen und Brandenburger, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen, können das mit dem Online-Angebot unabhängig vom Ort und von unseren Öffnungszeiten erledigen. Einfach, schnell und bequem. Und wie bei Paketdiensten kann man jederzeit im Internet schauen, wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Immer mehr Menschen nutzen unser Online-Angebot.“

Schwer-in-Ordnung-Ausweis

„Ich möchte, dass mein Ausweis umbenannt wird. Ich möchte, dass er Schwer in Ordnung Ausweis heißt.“ Diese Sätze veröffentlichte die erst 14-jährige Hannah Kiesbye aus Pinneberg im Herbst 2017 in der Zeitschrift „KIDS Aktuell – Magazin zum Down-Syndrom“. Sie ärgerte sich über die Bezeichnung „schwerbehindert“ auf dem amtlichen Dokument und bastelte sich eine neue Ausweishülle mit dem Aufdruck „Schwerinordnungausweis“. Der Beginn einer Initiative: Hamburg als erstes Bundesland und inzwischen auch Rheinland-Pfalz und Niedersachsen griffen die Idee auf und erstellen solche Ausweishüllen.

Sozialministerin Golze: „Hannahs Initiative ist großartig. Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Es ist fatal, einen Menschen nur auf eine Behinderung zu reduzieren. Aber leider passiert genau das sehr oft in unserer Gesellschaft. Und schon von der gesetzlichen Bezeichnung ‚Schwerbehindertenausweis‘ können sich Betroffene diskriminiert fühlen. Darauf soll Hannahs Initiative aufmerksam machen. Das ist ein Anstoß für eine wichtige Debatte, die ich gerne in Brandenburg mit unterstütze. Es geht vor allem darum, ein Zeichen zu setzen. Selbstbewusst zu zeigen: ‚Seht, ich habe zwar eine anerkannte Schwerbehinderung, aber ich bin ein toller Mensch, der im Leben vieles erreichen kann.“

Golze weiter: „Wir erleben in Bereichen wie Schule und Beruf immer wieder, dass Menschen nur aufgrund ihrer Behinderung automatisch von ihrem Umfeld weniger zugetraut wird. Aber es sind gerade ‚schwerbehinderte‘ Menschen, die nicht nur gut ausgebildet, sondern auch sehr motiviert sind. Genau das werden auch die Sportlerinnen und Sportler der Welt vom 9. bis zum 18. März bei den 12. Winter-Paralympics in Pyeongchang wieder eindrucksvoll beweisen.“

Die Gestaltung des Schwerbehindertenausweises ist bundeseinheitlich durch die Schwerbehindertenausweisverordnung geregelt. Die Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ ist eine bundesgesetzliche Definition. Für eine Umbenennung müsste das zuständige Bundessozialministerium die Verordnung ändern.

Bei dem „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ handelt es sich um eine Klarsichtkartenhülle, in die der amtliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkarten-Format hineinpasst. So überdeckt der Schriftzug „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ der Hülle das Wort „Schwerbehindertenausweis“ auf dem Ausweis.

Brandenburgerinnen und Brandenburger, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, können den „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ ab sofort beim Landesamt für Soziales und Versorgung kostenlos bestellen (Kontakt: service@lasv.brandenburg.de).

Stellt das LASV als Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr fest, liegt eine Schwerbehinderung vor. Auf Antrag erhalten „schwerbehinderte“ Menschen dann vom LASV einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Im Land Brandenburg besitzen rund 268.000 „schwerbehinderte“ Menschen einen gültigen Schwerbehindertenausweis.

Dieser Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, Leistungen und Hilfen. Behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden und erhalten damit weitestgehend vergleichbare Ansprüche.

Im Arbeitsleben sind schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte besonders geschützt. Für sie gelten z. B. besondere Urlaubsregelungen und ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitgeber erhalten z. B. bei ihrer Einstellung Lohnkostenzuschüsse, bzw. diese Mitarbeiter/innen werden für ihre Beschäftigungspflicht angerechnet.

Hintergrund

Das LASV ist eine nachgeordnete Behörde des Sozialministeriums. Es ist in Brandenburg ein wichtiger Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen oder in besonderen Lebenslagen, Angehörige, Arbeitgeber und Verbände.

Als Dienstleister und Servicepartner erbringt das LASV an den Standorten Cottbus (Hauptsitz), Potsdam und Frankfurt (Oder) mit seinen rund 400 Beschäftigten vor allem individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen in Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen. Kurz: sie prüfen, sie stellen fest, sie entschädigen und sie fördern.

Internet: www.lasv.brandenburg.de

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Ident-Nr
039/2018
Datum
02.03.2018
Rubrik
Soziales