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Bundesrat / Sozialministerin Diana Golze: Bund muss das Streichkonzert bei den Jobcentern beenden

- Erschienen am 02.03.2018 - Pressemitteilung 038/2018

Der Bund soll die seit Jahren unterfinanzierten Jobcenter wieder so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Der Bundesrat stimmte heute einstimmig für einen entsprechenden Entschließungsantrag der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Sozialministerin Diana Golze sagte nach der Abstimmung: „Die Qualifizierung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden, älteren Arbeitslosen und Geflüchteten ist eine sehr zeit-, kosten- und arbeitsintensive Aufgabe. Gerade  hier, setzt der Bund den Rotstift an, und das seit Jahren.  Die neue Bundesregierung muss beweisen, ob sie bereit ist, dieses traurige Streichkonzert zu beenden und den Jobcentern deutlich mehr Geld für Personal sowie für die Umsetzung von Förderprogrammen zu geben.“

Die Jobcenter sind mittlerweile finanziell so schlecht ausgestattet, dass mehr als 90 Prozent von ihnen notgedrungen die eigentlich für die Arbeitssuchenden gedachten und ohnehin sinkenden Eingliederungsmittel für die Deckung ihrer Verwaltungskosten verwenden. Im Bundeshaushalt 2018 wurden zuletzt die Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Vergleich zu 2017 bundesweit um mehr als 250 Millionen Euro gekürzt. Bei den Verwaltungskosten müssen die Jobcenter eine Verringerung der Mittel um 600 Millionen Euro gegenüber den Ist-Ausgaben 2016 kompensieren. Bundesweit haben die jahrelangen Kürzungen dazu geführt, dass die Jobcenter die Leistungsberechtigten im Jahr 2016 nur noch mit durchschnittlich 780 Euro bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen konnten – fast 40 Prozent weniger als im Jahr 2010.

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung mit dem heutigen Entschließungsantrag auf, im Bundeshaushalt 2018 und in den Folgejahren für eine aufgabengerechte Mittelausstattung zu sorgen. Für das Haushaltsjahr 2018 fordern die Länder zumindest eine Erhöhung des Ansatzes für die Finanzierung der Verwaltungskosten um 764 Millionen Euro. In dieser Höhe hatten die Jobcenter zuletzt im Jahr 2016 Gelder aus den Eingliederungsmitteln in den Verwaltungskostenhaushalt umgeschichtet.

Golze: „Wir erleben die Misere tagtäglich von München bis Kiel, von Saarbrücken bis Prenzlau und sind uns einig: Die Jobcenter müssen endlich wieder handlungsfähig und in die Lage versetzt werden, Langzeitarbeitslosen, älteren Arbeitslosen, Alleinerziehenden und Geflüchteten eine echte berufliche Perspektive zu bieten. Diese Gruppe bleibt vom Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt weitgehend abgehängt. Trotz der positiven Entwicklung waren im Dezember 2017 in Brandenburg immer noch 41 Prozent der Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Job. Gleichzeitig verändern sich durch den digitalen Wandel die Anforderungen, so dass eine intensive Betreuung notwendig ist. Wir müssen noch viel stärker in Qualifizierung und Weiterbildung investieren, damit die Menschen eine Chance haben, den Fachkräftemangel zu reduzieren.“

Der Bundesrat setzt mit seinem Entschließungsantrag einen Beschluss der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder um. Auf dieser Fachministerkonferenz, die am 6. und 7. Dezember 2017 in Potsdam stattfand, haben die Länder einstimmig festgestellt, dass für eine erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen und die berufliche Eingliederung von geflüchteten Menschen eine aufgabengerechte Mittelausstattung für die Jobcenter sichergestellt werden muss.

Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder haben bereits in den Jahren 2012 bis 2015 diverse Beschlüsse gefasst, mit denen sie die Bundesregierung zur auskömmlichen Ausstattung der Jobcenter aufforderten. Die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen finden sich hier: https://asmkintern.rlp.de/de/beschluesse/

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Ident-Nr
038/2018
Datum
02.03.2018
Rubrik
Soziales