Hauptmenü

COVID-19: 573 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 15.061

- Erschienen am 02.01.2021 - Pressemitteilung 002/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 573 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 47.206 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 02.01.2021, 10:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 30.992 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+593 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 15.061 (-48).

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 02.01., 10:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

Kumuliert

(24-h-Vergleich)

Barnim

+32

2.748

129,6

93 (+2)

Brandenburg a. d. H.

+25

862

163,5

25 (+1)

Cottbus/Chóśebuz

+0

2.759

348,1

86

Dahme-Spreewald

+47

3.166

257,6

61

Elbe-Elster

+44

3.090

494,0

60 (+2)

Frankfurt (Oder)

+30

989

188,7

7

Havelland

+70

2.464

158,3

34

Märkisch-Oderland

+51

3.381

258,0

116 (+3)

Oberhavel

+55

3.109

183,2

61 (+10)

Oberspreewald-Lausitz

+29

3.700

329,2

111 (+6)

Oder-Spree

+45

3.895

198,0

118 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+0

1.391

227,6

8

Potsdam

+75

3.635

203,0

105 (+1)

Potsdam-Mittelmark

+0

3.424

115,9

68

Prignitz

+0

1.112

223,2

30

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

3.264

433,5

88

Teltow-Fläming

+70

2.961

215,9

45 (+1)

Uckermark

+0

1.256

149,6

37

Brandenburg gesamt

+573

47.206

225,0

1.153 (+28)

 

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.