Hauptmenü

Land Brandenburg beteiligt sich mit 7,9 Mio. Euro an Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

- Erschienen am 01.12.2016 - Presemitteilung 192/2016

Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wird ab 2017 Menschen unterstützen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR in stationären Einrichtungen der Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erlitten. Sie wird gemeinsam vom Bund, von den Ländern sowie von den evangelischen und katholischen Kirchen getragen. Das Kabinett stimmte am Dienstag (29.11.16) der Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung des neuen Hilfesystems sowie dem Satzungsentwurf der Stiftung zu. Heute (01.12.16) wird Sozialministerin Diana Golze in Lübeck die Verwaltungsvereinbarung für das Land Brandenburg unterzeichnen.

Die gemeinnützige Stiftung wird von Bund, Ländern und Kirchen mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet und besteht für den Zeitraum 2017 bis 2021. Das Land Brandenburg beteiligt sich mit rund 7,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

Sozialministerin Diana Golze sagte: „Für diese Opfer gab es bis heute kein Hilfesystem und keine öffentliche Anerkennung. Es ist gut, dass der Bund, die Länder und die Kirchen mit der neuen Stiftung endlich ein Hilfesystem einrichten. Viele Betroffene haben lange für die Anerkennung ihres erlittenen Leids und Unrechts kämpfen müssen. Neben der finanziellen Unterstützung soll die Stiftung die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse wissenschaftlich aufarbeiten.“

Für die individuelle Unterstützung der Betroffenen sollen regionale Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet werden. In Brandenburg wird diese Stelle bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur angebunden. Sie berät Betroffene bei der Inanspruchnahme der Hilfen.

Landesbeauftragte Ulrike Poppe sagte: „Ich bin sehr froh, dass nun endlich auch jenen Menschen eine Unterstützung gewährt wird, die als Kinder und Jugendliche einer willkürlichen Behandlung in Einrichtungen der Psychiatrie und der Behindertenhilfe ausgesetzt waren. Viele von ihnen haben bis heute an den gesundheitlichen und sozialen Folgen zu leiden. Meine Behörde setzt alles daran, ein gutes Beratungsangebot für diese Menschen aufzubauen. Dies geschieht gerade mit Hochdruck. Die Anlauf- und Beratungsstelle wird im April eröffnet, ansprechbar ist meine Behörde bereits ab Januar. Einzelheiten dazu werde ich rechtzeitig veröffentlichen.“

Die Stiftung hilft Menschen, die in Heimen sowohl der ehemaligen DDR zwischen 1949 bis 1990 als auch der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1975 Leid und Unrecht erfahren haben. Viele leiden noch heute unter den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in oder für Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Dieser Personenkreis ist von den bereits bestehenden Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ und „Heimerziehung in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975“ ausgeschlossen.

Betroffene erhalten eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro. Wenn sie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, können sie einen einmaligen Pauschalbetrag erhalten. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der Jahre, die gearbeitet wurde und kann bis zu 5.000 Euro betragen. Um Ansprüche geltend zu machen, müssen sich Betroffene spätestens bis zum 31. Dezember 2019 bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle schriftlich anmelden.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Abbinder

Ident-Nr
192/2016
Datum
01.12.2016
Rubrik
Soziales