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COVID-19: 195 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 1.600 – Bisher 2.800.847 Impfungen

- Erschienen am 01.09.2021 - Presemitteilung 484/2021

COVID-19: 195 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 1.600 – Bisher 2.800.847 Impfungen

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 195 erhöht. So sind insgesamt 111.725 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 01.09.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). Aktuell werden 36 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 11 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 10 beatmet werden (Stand 31.08.2021, Quelle: IVENA). In Brandenburg sind ungefähr 106.300 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt rund 1.600.

In Brandenburg haben seit Beginn der Impfkampagne 1.495.125 Menschen eine Erstimpfung erhalten. 1.393.797 Menschen sind vollständig geimpft (das entspricht 59,1 Prozent und 55,1 Prozent der Bevölkerung). Insgesamt wurden 2.800.847 Impfungen verabreicht. Das sind 6.352 Impfungen mehr als am Vortag gemeldet. (Stand 31.08.2021, Quelle: RKI: Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung).

Übersichtstabelle Fallzahlen von COVID-19 in Brandenburg

 

Landkreis / kreisfreie Stadt

Bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 01.09., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

7-Tage-Fallzahl Summe der Infektionen in letzten 7 Tagen nach Meldedatum

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+17

6.293

26,7

50

226 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+2

2.384

27,8

20

89 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+10

6.159

40,5

40

206 (+0)

Dahme-Spreewald

+12

7.306

29,4

51

253 (+0)

Elbe-Elster

+14

7.245

20,8

21

247 (+0)

Frankfurt (Oder)

+0

2.312

3,5

2

113 (+0)

Havelland

+11

6.562

34,0

56

182 (+0)

Märkisch-Oderland

+5

7.117

8,1

16

276 (+0)

Oberhavel

+13

8.685

32,2

69

307 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+2

7.264

14,8

16

261 (+0)

Oder-Spree

+9

8.396

34,6

62

314 (+0)

Ostprignitz-Ruppin

+8

4.228

19,2

19

155 (+0)

Potsdam

+16

7.409

36,2

66

244 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+23

8.148

30,7

67

211 (+0)

Prignitz

+17

3.328

43,4

33

164 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+9

7.732

24,8

28

202 (+0)

Teltow-Fläming

+19

7.160

43,1

74

209 (+0)

Uckermark

+8

3.997

22,0

26

166 (+0)

Brandenburg gesamt

+195

111.725

28,3

716

3.825 (+0)

 

Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte

 

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

01.09.

 

31.08.

 

30.08.

Sonntag

29.08.

 

28.08.

 

27.08.

 

26.08.

 

25.08.

 

24.08.

 

23.08.

Barnim

26,7

24,6

24,0

24,6

24,6

24,0

22,7

23,2

20,0

22,1

Brandenburg a. d. H.

27,8

31,9

20,8

20,8

20,8

23,6

23,6

20,8

15,2

16,6

Cottbus

40,5

45,6

45,6

39,5

47,6

40,5

35,1

47,2

45,1

45,1

Dahme-Spreewald

29,4

27,1

27,1

30,6

32,3

29,4

29,9

24,6

28,1

26,3

Elbe-Elster

20,8

11,9

11,9

15,8

19,8

20,8

24,6

23,6

25,5

25,5

Frankfurt (Oder)

3,5

5,3

5,3

5,3

5,3

5,3

8,7

6,9

6,9

8,7

Havelland

34,0

38,9

38,3

38,9

42,5

52,2

46,0

41,7

52,8

58,9

Märkisch-Oderland

8,1

9,6

9,1

9,1

11,7

13,7

15,3

20,9

17,4

18,4

Oberhavel

32,2

35,5

32,2

31,7

35,5

30,8

27,7

24,4

27,7

34,8

Oberspreewald-Lausitz

14,8

14,8

9,2

9,2

12,0

12,9

11,9

10,1

7,3

8,2

Oder-Spree

34,6

34,0

30,7

31,2

27,3

25,7

24,0

12,9

11,7

11,7

Ostprignitz-Ruppin

19,2

15,2

15,2

16,2

20,2

24,3

22,3

15,2

18,2

22,3

Potsdam

36,2

34,0

32,4

32,4

30,2

31,3

23,8

28,3

27,2

33,3

Potsdam-Mittelmark

30,7

26,6

30,3

30,3

28,4

25,7

31,9

29,1

32,3

29,1

Prignitz

43,4

25,0

25,0

25,0

19,7

14,5

5,3

3,9

5,3

5,3

Spree-Neiße

24,8

20,4

15,9

9,7

15,0

10,6

15,8

14,1

15,8

16,7

Teltow-Fläming

43,1

39,1

37,3

37,9

37,3

34,4

35,3

33,5

35,3

33,5

Uckermark

22,0

20,3

20,3

21,1

16,1

11,0

11,8

11,8

10,9

10,9

Brandenburg gesamt

28,3

26,9

25,6

25,6

26,5

25,6

24,8

23,4

24,2

25,7

 

 

7-Tage-Inzidenz < 20

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 20, entfällt dort ab dem Tag nach der Bekanntgabe die Testpflicht (Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von Inzidenz immer: Schulen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen; § 5 Abs. 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, ist die Personenzahl u.a. für Veranstaltungen und Festivals auf höchstens 5.000 gleichzeitig Teilnehmende begrenzt (§ 8 Abs. 2, § 18 Abs. 3, §20 Abs. 3 Umgangsverordnung).

7-Tage-Inzidenz > 20

7-Tage-Inzidenz > 35

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen

Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.  Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Aus diesem Grunde wird die Anzahl der Genesenen vom RKI in 100er Schritten gerundet.

Die Zahl der aktuell Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle. Da es sich bei der Anzahl der Genesenen um einen Schätzwert handelt, wird die Zahl der aktuell Erkrankten vom RKI in 100er Schritten gerundet.