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„Miteinander Corona trotzen“: Bewerbungsfrist für Brandenburger Inklusionspreis 2021 verlängert

- Erschienen am 01.09.2021 - Presemitteilung 483/2021

Die Bewerbungsfrist für den Brandenburger Inklusionspreis 2021 wurde um zwei Wochen verlängert: Bis zum 15. September 2021 können sich jetzt noch engagierte Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in der Corona-Pandemie Menschen mit Behinderungen aktiv unterstützt haben, bewerben. Das Motto des Inklusionspreises lautet in diesem Jahr „Miteinander Corona trotzen“. Die Verleihung findet am 3. Dezember 2021 statt. Ausgezeichnet werden bis zu zehn vorbildhafte Aktivitäten mit bis zu 1.000 Euro. Bislang sind 45 Bewerbungen eingegangen.

Bewerben können sich engagierte Helferinnen und Helfer, die in der Corona-Krise Menschen mit Behinderungen unterstützten. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Selbsthilfegruppen vorschlagen werden, die mit kreativen Ideen einen Beitrag dazu leisteten, dass Menschen mit Behinderungen aktiv am Leben in der Gesellschaft teilhaben konnten.

Für die Teilnahme am Wettbewerb muss ein Bewerbungsbogen ausgefüllt werden, der unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/brandenburger-inklusionspreis/ heruntergeladen werden kann.

Über Vergabe des Inklusionspreises entscheidet unter Leitung der Landesbehindertenbeauftragten eine Jury, in der Menschen mit und ohne Behinderungen vertreten sind.

Der Brandenburger Inklusionspreis wird seit 2014 ausgelobt und ist seitdem dreimal vergeben worden, zuletzt 2019 unter dem Motto „Inklusive Kunst“.