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Landespflegegeld soll erhöht werden

- Erschienen am 01.09.2015 - Presemitteilung 130/2015

Das Landespflegegeld für schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen soll um insgesamt 30 Prozent erhöht werden. Das Kabinett stimmte heute in Potsdam einem Entwurf von Sozialministerin Diana Golze zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes zu. Damit setzt die Landesregierung ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages um. Die geplante Erhöhung soll in zwei Stufen erfolgen: Zum 1. Januar 2016 um 20 Prozent und zum 1. Januar 2018 um insgesamt 30 Prozent im Vergleich zu den Beträgen im Jahr 2015. Damit steigen die monatlichen Leistungen für schwerbehinderte Menschen von 148 Euro auf bis zu 192,40 Euro, für blinde Menschen von 266 Euro auf 345,80 Euro und für gehörlose Menschen von 82 Euro auf 106,60 Euro. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. In Brandenburg erhalten rund 3.400 Menschen Landespflegegeld. 

Ministerin Golze sagte: „Eine Verbesserung des Landespflegegeldes ist dringend notwendig. Die Leistungen wurden in Brandenburg seit 1995 nicht mehr erhöht. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage musste diese freiwillige Leistung 1997 und 2003 sogar gekürzt werden. Deswegen ist die Erhöhung um insgesamt 30 Prozent, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, für alle Menschen mit Behinderungen ein ganz wichtiges Signal. Es wird im Land Brandenburg nicht nur über Inklusion geredet, sondern es werden auch konkrete Maßnahmen umgesetzt, damit jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann.“

Landesbehindertenbeauftragter Jürgen Dusel betonte: „Die Erhöhung des Landespflegegeldes ist überfällig. 30 Prozent mehr sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein Grund zum Jubeln. Es gibt deutlichen Handlungsbedarf, nicht nur weil Brandenburg bei den Zahlungen im Vergleich der Bundesländer weit hinten liegt. Menschen mit Behinderungen möchten – wie alle Menschen – ihr Leben selbst gestalten können. Dazu brauchen sie auch Nachteils-Ausgleiche, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft mit ermöglichen. Aber finanzielle Ausgleiche sind nur ein Teil der Lösung. Leider werden Menschen mit Behinderungen im Alltag noch viel zu oft eher als Bittsteller denn als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen. Auch diese Barrieren in den Köpfen müssen fallen, damit eine wirkliche Teilhabe für alle gelingen kann.“

In allen Bundesländern erhalten blinde Menschen und teilweise auch schwerbehinderte und gehörlose Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehrbelastungen einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen auf Grundlage der jeweiligen Landesblinden- bzw. Landespflegegeldgesetze.

Übersicht: Erhöhung der Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz

 

Aktuelle Leistungen

Ab 1. Januar 2016

Ab 1. Januar 2018

Schwerbehinderte Menschen*

148 Euro

177,60 Euro

192,40 Euro

Blinde Menschen**

266 Euro

319,20 Euro

345,80 Euro

Gehörlose Menschen*

82 Euro

98,40 Euro

106,60 Euro

* Ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch

** Blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent

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Ident-Nr
130/2015
Datum
01.09.2015
Rubrik
Soziales