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Coronavirus: Insgesamt 979 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst

- Erschienen am 01.04.2020 - Pressemitteilung 105/2020

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 46 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 979 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 01.04.2020, 08:00 Uhr). Aktuell sind 84 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 20 intensiv medizinisch beatmet.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Veränderung 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fäll kumulativ ab 10. Kalenderwoche

Stand: 01.04., 08:00 Uhr

Stationäre

Behandlung

verstorben

Barnim

+8

82

5

 

Brandenburg a. d. Havel*

+3

20*

 

 

Cottbus

 

31

3

 

Dahme-Spreewald

 

81

8

 

Elbe-Elster

+3

38

2

1

Frankfurt (Oder)

 

6

1

 

Havelland*

+10

61*

3

 

Märkisch-Oderland

+6

86

19

 

Oberhavel

+6

107

9

1

Oberspreewald-Lausitz

+1

19

1

 

Oder-Spree

+3

78

5

 

Ostprignitz-Ruppin

 

15

1

 

Potsdam*

 

139*

19

3

Potsdam-Mittelmark

 

98

 

2

Prignitz

 

9

 

 

Spree-Neiße

+1

44

2

 

Teltow-Fläming

+5

55

2

 

Uckermark

 

10

4

 

Brandenburg gesamt

+46

979

84

7

* Diese Kreise haben seit dem 31.03.2020 keine aktualisierten Meldungen zur Krankenhausstatistik getätigt. Hier wurden die Daten vom Vortag beibehalten; es sei denn, das LAVG hat zu Einzelfällen Informationen zum stationären Aufenthalt erhalten.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.