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COVID-19: 146 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 9.505 – Bisher insgesamt 86.804 Impfungen

- Erschienen am 01.02.2021 - Pressemitteilung 067/2021

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 146* erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 68.321* laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 01.02.2021, 01:00 Uhr). Aktuell werden 862 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 181 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 135 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 56.531 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit. So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 9.505.

Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 86.804 (Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 31.01.2021). Diese Gesamtzahl enthält 73.844 Erstimpfungen und 12.960 Zweitimpfungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich*

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 01.02., 01:00 Uhr*

7-Tage-Inzidenz* pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle*

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+2

3.718

66,4

145

Brandenburg a. d. H.

+1

1.354

128,8

47

Cottbus/Chóśebuz

+17

3.717

181,6

113

Dahme-Spreewald

+22

4.592

115,9

149

Elbe-Elster

+9

4.493

171,9

150

Frankfurt (Oder)

+0

1.414

193,9

59

Havelland

+27

3.625

110,4

104

Märkisch-Oderland

+17

4.359

82,2

191

Oberhavel

+32

4.806

114,1

100

Oberspreewald-Lausitz

-+10

4.887

222,2

202

Oder-Spree

+0

5.072

59,3

186

Ostprignitz-Ruppin

+4

2.901

246,8

92

Potsdam

+25

4.495

95,4

185

Potsdam-Mittelmark

+0

5.257

96,0

125

Prignitz

+0

1.941

227,2

80

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

5.097

171,5

156

Teltow-Fläming

+0

4.164

67,6

101

Uckermark

+0

2.429

158,1

100

Brandenburg gesamt

+146*

68.321*

123,3*

2.285*

*HINWEIS: Das Land Brandenburg hat das Meldeverfahren an die bundesweite Pandemie-Berichterstattung angeglichen. Mehr Informationen dazu in der MSGIV-Pressemitteilung Nr. 066/2021 „COVID-19-Daten: Brandenburg gleicht Meldeverfahren an“ vom 01.02.2021.

Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.