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Sozialministerin Karawanskij nimmt Petition von pflegenden Angehörigen entgegen

- Erschienen am 01.02.2019 - Pressemitteilung 014/2019

Sozialministerin Susanna Karawanskij hat gemeinsam mit Landtagspräsidentin Britta Stark am heutigen Freitag (01.02.2019) in Potsdam eine Petition von pflegenden Angehörigen, die mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag fordern, entgegen genommen. „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag. Sie sind die tragende Säule in der Pflege und verdienen dafür Anerkennung und Unterstützung“, erklärte Karawanskij. In Brandenburg werden knapp 82 Prozent aller Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit versorgt.

Pflegende Angehörige haben eine bundesweite Kampagne gestartet, mit der sie die Schaffung von mehr Anbietern für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ fordern (https://entlastungsbudget.de/p17-kampagnen/). In diesem Rahmen haben 429 Personen die „P4 Brandenburg“ unterschrieben. Diese Unterschriftensammlung haben Claudia Anette Hinze und Ariane Andres vom Verein „Elterninitiative Hilfe für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen Potsdam e.V.“ übergeben.

Sozialministerin Karawanskij: „Für die Sicherung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen ist es wichtig, die Sorgen und Wünsche der pflegenden Angehörigen aufzunehmen und mit zu bedenken. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden zahlreiche Verbesserungen für pflegende Angehörige geschaffen. Es sind mehr Finanzierungsleistungen vorhanden. Betroffene können beispielsweise selbst entscheiden, ob sie einen Teil des Budgets der Pflegesachleistung in Leistungen für Alltagsunterstützende Angebote umwandeln, damit sie bei der häuslichen Pflege entlastet werden.“

Die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger ist ein Schwerpunkt der im Herbst 2015 gestarteten Brandenburger Pflegeoffensive. Für diese Pflegeoffensive stellt das Land jährlich eine Million Euro bereit. Zentrale Projekte wie das Kompetenzzentrum Demenz und die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) tragen dazu bei, dass landesweit Strukturen geschaffen bzw. weiterentwickelt werden, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben können.

„So konnten seit 2015 an 80 Standorten 290 neue alltagsunterstützende Angebote geschaffen werden. Derzeit gibt es landesweit rund 730 solcher Angebote, die von mehr als 8.500 Personen genutzt werden“, so Karawanskij. Der weitere Ausbau der alltagsunterstützenden Angebote sei für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen.

Sozialministerin Karawanskij betonte: „Wir müssen noch besser darüber aufklären, dass mit den alltagsunterstützenden Angeboten pflegende Angehörige entlastet werden sollen. Sie sollen Zeit für sich bekommen. Zeit, in der sie einmal nicht die Verantwortung für den pflegebedürftigen Angehörigen tragen müssen.“ Die Initiative zeige, dass die zahlreichen Unterstützungsangebote im Land weiter bekannt gemacht, ausgebaut und weiterentwickelt werden müssen.

Fragen zum Thema Pflege beantworten die Pflegestützpunkte. Pflegestützpunkte sind neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand benötigen. Hier finden Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, Behinderte, Angehörige und professionelle wie auch ehrenamtliche Helfer sowie alle Interessierten sachkundige Ansprechpartner. Das Angebot ist umfassend, kostenlos und unabhängig.

Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 haben alle häuslich versorgten Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag sind im § 45a ff SGB XI geregelt.

Brandenburg war das erste Bundesland, das mit seiner Angebotsanerkennungsverordnung vom 4. Januar 2016 die relevanten Neuregelungen für neue Entlastungs-Angebote auf Grundlage des Ersten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft gesetzt hat. Darin sind verschiedene Leistungsformen für Betreuung und Entlastungsangebote verankert.

Das Sozialministerium hat die Broschüre „Zeit nehmen – Umwandlung der Sachleistung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ veröffentlicht. Sie informiert anschaulich und mit vielen Beispielen, wie pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung für die Alltagsunterstützung nutzen können.