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Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung

Das Land Brandenburg macht sich seit langem für Chancengleichheit und den Schutz vor Diskriminierung stark. Schon Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung Brandenburg vom 20. August 1992 bestimmt, dass niemand wegen der Abstammung, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Brandenburg ist als eines der ersten Bundesländer der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ wurde bereits im Jahr 2011 vom damaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten unterzeichnet.

Das Land Brandenburg unterstützt zahlreiche Maßnahmen, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung beitragen. Eine dieser Maßnahmen ist die personelle Stärkung und Erweiterung der Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Das Land Brandenburg macht sich seit langem für Chancengleichheit und den Schutz vor Diskriminierung stark. Schon Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung Brandenburg vom 20. August 1992 bestimmt, dass niemand wegen der Abstammung, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Brandenburg ist als eines der ersten Bundesländer der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ wurde bereits im Jahr 2011 vom damaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten unterzeichnet.

Das Land Brandenburg unterstützt zahlreiche Maßnahmen, die eine Kultur der Wertschätzung und Vielfalt fördern und zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung beitragen. Eine dieser Maßnahmen ist die personelle Stärkung und Erweiterung der Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).


Aufgaben der Landesstelle

Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung soll auf Landesebene Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger sein. Sie informiert über Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten und leistet Unterstützung.

Neben der Landesverfassung Brandenburg ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) inhaltlicher Anknüpfungspunkt für die Tätigkeit der Landesstelle. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 18. August 2006 hat Deutschland vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt.

Das AGG soll Benachteiligungen in den Rechtsbereichen des Arbeits- und des (zivilrechtlichen) Alltagslebens, die auf der ethnischen Herkunft oder Nationalität, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Orientierung oder Identität beruhen, verhindern oder beseitigen.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung auch dann einschalten, wenn sie im Einzelfall eine Diskriminierung aufgrund eines der genannten Merkmale durch die öffentliche Verwaltung vermuten.

Vorrangiges Ziel der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung ist es, dass diskriminierendes beziehungsweise benachteiligendes Verhalten oder Handeln als solches erkannt und beendet wird.

Die Landesstelle nimmt bei Bedarf Kontakt zu den handelnden Institutionen oder Behörden auf und bittet um Stellungnahme. Sie arbeitet mit den anderen Ressorts der Landesregierung und mit den Landesbeauftragten für Gleichstellung, Integration und Menschen mit Behinderungen zusammen und steht in Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbänden.

Die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung soll auf Landesebene Anlauf- und Beratungsstelle für von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger sein. Sie informiert über Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten und leistet Unterstützung.

Neben der Landesverfassung Brandenburg ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) inhaltlicher Anknüpfungspunkt für die Tätigkeit der Landesstelle. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 18. August 2006 hat Deutschland vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt.

Das AGG soll Benachteiligungen in den Rechtsbereichen des Arbeits- und des (zivilrechtlichen) Alltagslebens, die auf der ethnischen Herkunft oder Nationalität, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Orientierung oder Identität beruhen, verhindern oder beseitigen.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung auch dann einschalten, wenn sie im Einzelfall eine Diskriminierung aufgrund eines der genannten Merkmale durch die öffentliche Verwaltung vermuten.

Vorrangiges Ziel der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung ist es, dass diskriminierendes beziehungsweise benachteiligendes Verhalten oder Handeln als solches erkannt und beendet wird.

Die Landesstelle nimmt bei Bedarf Kontakt zu den handelnden Institutionen oder Behörden auf und bittet um Stellungnahme. Sie arbeitet mit den anderen Ressorts der Landesregierung und mit den Landesbeauftragten für Gleichstellung, Integration und Menschen mit Behinderungen zusammen und steht in Kontakt mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den in der Antidiskriminierungsarbeit tätigen Verbänden.


Kontakt

Eine Kontaktaufnahme mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung kann unter nachstehenden Daten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ansprechperson ist:

Frau Gudrun Lange
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Referat 16
Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung
Telefon: 0331 866-5181
E-Mail: gudrun.lange@msgiv.brandenburg.de

Hinweis: Eine förmliche Rechtberatung kann und darf nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz nicht erfolgen.

Eine Kontaktaufnahme mit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung kann unter nachstehenden Daten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ansprechperson ist:

Frau Gudrun Lange
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Referat 16
Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung
Telefon: 0331 866-5181
E-Mail: gudrun.lange@msgiv.brandenburg.de

Hinweis: Eine förmliche Rechtberatung kann und darf nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz nicht erfolgen.