Brandenburg-Paket


Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen.
Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen.
Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Die Landesregierung unterstützt Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen. Mit einer besseren Energieeffizienz und stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien sollen sie unabhängiger von fossilen Energiequellen und damit krisensicherer werden. Dafür stellt das Gesundheitsministerium aus dem Brandenburg-Paket in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro und im nächsten Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld aus dem „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ kann insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Die Landesregierung unterstützt Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen. Mit einer besseren Energieeffizienz und stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien sollen sie unabhängiger von fossilen Energiequellen und damit krisensicherer werden. Dafür stellt das Gesundheitsministerium aus dem Brandenburg-Paket in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro und im nächsten Jahr 30 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld aus dem „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ kann insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Energiesperren-Soforthilfe (Härtefallfonds) für Bürgerinnen und Bürger
Die Soforthilfe ist für einkommensschwache Haushalte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg vorgesehen, die auf Grund aktueller Preissteigerungen auf den Energiemärkten ihre Energieschulden nicht selbst bezahlen können. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Hilfe wird in der Höhe gewährt, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist, um die vom Energieversorger angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern oder zu beenden. Das Geld wird direkt auf das Konto des Energieversorgungsunternehmens überwiesen.
Die Soforthilfe kann einmal pro Haushalt bzw. Zählernummer gewährt werden. Dafür müssen betroffene Privathaushalte einen Antrag elektronisch über die Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie hier:
Die Soforthilfe ist für einkommensschwache Haushalte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg vorgesehen, die auf Grund aktueller Preissteigerungen auf den Energiemärkten ihre Energieschulden nicht selbst bezahlen können. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Hilfe wird in der Höhe gewährt, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich ist, um die vom Energieversorger angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern oder zu beenden. Das Geld wird direkt auf das Konto des Energieversorgungsunternehmens überwiesen.
Die Soforthilfe kann einmal pro Haushalt bzw. Zählernummer gewährt werden. Dafür müssen betroffene Privathaushalte einen Antrag elektronisch über die Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie hier:
Leistungen an die Tafeln
Mit der Soforthilfe will die Landesregierung finanzielle Mehraufwendungen abfedern, die den Tafeln durch Inflation und krisenbedingte Energiepreissteigerungen entstanden sind. In diesem Jahr können insgesamt bis zu 500.000 Euro an die 43 Tafeln und an andere gemeinnützige Hilfsorganisationen mit einem vergleichbaren Angebot in Brandenburg ausgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Sie erhalten in diesem Jahr einen Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Tafel. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Mit der Soforthilfe will die Landesregierung finanzielle Mehraufwendungen abfedern, die den Tafeln durch Inflation und krisenbedingte Energiepreissteigerungen entstanden sind. In diesem Jahr können insgesamt bis zu 500.000 Euro an die 43 Tafeln und an andere gemeinnützige Hilfsorganisationen mit einem vergleichbaren Angebot in Brandenburg ausgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Sie erhalten in diesem Jahr einen Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Tafel. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig.
Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier:
Hilfen für Geflüchtete
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ in Höhe von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro. 2023 stehen insgesamt rund 75,4 Millionen Euro bereit, aufgeteilt auf folgende vier Bereiche:
- Investitionspauschale: 49 Millionen Euro bekommen die Kommunen für die Schaffung von bis zu 7.000 zusätzlichen Unterkunftsplätzen in diesem Jahr.
- Migrationssozialarbeit: Gut 4,9 Millionen Euro stehen für die Schaffung von bis zu 62 Vollzeitstellen zur Beratung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine bereit.
- Energiekostenzuschuss: Rund 2.02 Millionen Euro sollen zur Kompensation der durch Inflation und gestiegene Energiepreise entstandenen Mehrbelastungen aufgewendet werden.
- Sicherheitspauschale: Rund 1.4 Millionen Euro werden für die Personalkostensteigerungen in der Sicherheitsbranche zur Verfügung gestellt, um den Schutz von Unterkünften sicherzustellen.
Außerdem bereitet das Land eine zentrale Vergabe von Dolmetscherleistungen zur Kommunikation per Audio oder Video zwischen Geflüchteten und Behörden, Krankenhäusern, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen und anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen vor. Für dieses „Landesprogramm Dolmetschen“ stehen aus dem „Brandenburg-Paket“ in diesem Jahr 880.000 Euro und in 2024 bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ in Höhe von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro. 2023 stehen insgesamt rund 75,4 Millionen Euro bereit, aufgeteilt auf folgende vier Bereiche:
- Investitionspauschale: 49 Millionen Euro bekommen die Kommunen für die Schaffung von bis zu 7.000 zusätzlichen Unterkunftsplätzen in diesem Jahr.
- Migrationssozialarbeit: Gut 4,9 Millionen Euro stehen für die Schaffung von bis zu 62 Vollzeitstellen zur Beratung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine bereit.
- Energiekostenzuschuss: Rund 2.02 Millionen Euro sollen zur Kompensation der durch Inflation und gestiegene Energiepreise entstandenen Mehrbelastungen aufgewendet werden.
- Sicherheitspauschale: Rund 1.4 Millionen Euro werden für die Personalkostensteigerungen in der Sicherheitsbranche zur Verfügung gestellt, um den Schutz von Unterkünften sicherzustellen.
Außerdem bereitet das Land eine zentrale Vergabe von Dolmetscherleistungen zur Kommunikation per Audio oder Video zwischen Geflüchteten und Behörden, Krankenhäusern, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen und anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen vor. Für dieses „Landesprogramm Dolmetschen“ stehen aus dem „Brandenburg-Paket“ in diesem Jahr 880.000 Euro und in 2024 bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Soforthilfe für Tierheime
Um Brandenburgs Tierheime bei der Bewältigung der enorm gestiegenen Futter- und Energiekosten zu unterstützen, leistet die Landesregierung Soforthilfe für gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Mitteln aus dem "Brandenburg-Paket". In diesem Jahr stehen im Rahmen der "Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie" insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.
Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Sie erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten, höchstens aber 10.000 Euro pro Antragsstellenden.
Zuständig für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Den Antrag finden Sie hier:
Um Brandenburgs Tierheime bei der Bewältigung der enorm gestiegenen Futter- und Energiekosten zu unterstützen, leistet die Landesregierung Soforthilfe für gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Mitteln aus dem "Brandenburg-Paket". In diesem Jahr stehen im Rahmen der "Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie" insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.
Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Sie erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten, höchstens aber 10.000 Euro pro Antragsstellenden.
Zuständig für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Den Antrag finden Sie hier: