Landesintegrationspreis des Landes Brandenburg

Für hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte verleiht das Land Brandenburg den
Brandenburger Integrationspreis 2022
Ausgezeichnet werden Bewerberinnen und Bewerber, die sich in besonderer Weise für die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Brandenburg einsetzen und
die sich durch
- kreative Ansätze
- Nachhaltigkeit
- Innovation
- Vernetzung
- und Wirkung in das Gemeinwesen
auszeichnen. Die Ausschreibung umfasst alle Bereiche und Zielgruppen der Integration.
Bewerben können sich alle Menschen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich besonders für die Integration im Land Brandenburg engagieren.
Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 6.000 € dotiert.
Ausschreibungsende ist der 15. Oktober 2022
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden
Wer kann sich bewerben oder vorgeschlagen werden?
Jede Einzelperson oder Institution aus Brandenburg kann sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden. Dies können sein:
- Einzelpersonen
- Träger, Organisationen, Verbände, Vereine
- Private Initiativen und Bürgerinitiativen
- Vereine
- Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen
- Jugend- oder Seniorengruppen
- Unternehmen und Kammern
- Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Welche Angaben müssen gemacht werden?
Neben allgemeinen Angaben soll der Antrag eine Begründung für den Vorschlag und die Kontaktdaten der/des Vorgeschlagenen enthalten. In einer ausführlichen Beschreibung ist neben der Darstellung der besonderen Leistung auch Auskunft zu erteilen über:
- die Bewerberin/den Bewerber (Lebenslauf) bzw. die Entstehungsgeschichte des Unternehmens oder der Organisation /Initiative, des Vereins
- die beteiligten Akteure, Netzwerkstrukturen
- die Besonderheit des Projekts oder der Initiative mit Bezug auf die genannten Kriterien (kreative Ansätze, Nachhaltigkeit, Innovation, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen).
Der Bewerbung können Fotos, Zeitungsausschnitte oder andere Belege beigelegt werden.
Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.
Preisverleihung
Der Brandenburger Integrationspreis 2022 wird in einer Festveranstaltung Anfang des Jahres 2023 verliehen.
Die Bewerbungen sind zu richten an
Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14469 Potsdam
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Telefon: 0331 866-5018
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de

Für hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte verleiht das Land Brandenburg den
Brandenburger Integrationspreis 2022
Ausgezeichnet werden Bewerberinnen und Bewerber, die sich in besonderer Weise für die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte im Land Brandenburg einsetzen und
die sich durch
- kreative Ansätze
- Nachhaltigkeit
- Innovation
- Vernetzung
- und Wirkung in das Gemeinwesen
auszeichnen. Die Ausschreibung umfasst alle Bereiche und Zielgruppen der Integration.
Bewerben können sich alle Menschen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich besonders für die Integration im Land Brandenburg engagieren.
Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 6.000 € dotiert.
Ausschreibungsende ist der 15. Oktober 2022
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden
Wer kann sich bewerben oder vorgeschlagen werden?
Jede Einzelperson oder Institution aus Brandenburg kann sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden. Dies können sein:
- Einzelpersonen
- Träger, Organisationen, Verbände, Vereine
- Private Initiativen und Bürgerinitiativen
- Vereine
- Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen
- Jugend- oder Seniorengruppen
- Unternehmen und Kammern
- Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Welche Angaben müssen gemacht werden?
Neben allgemeinen Angaben soll der Antrag eine Begründung für den Vorschlag und die Kontaktdaten der/des Vorgeschlagenen enthalten. In einer ausführlichen Beschreibung ist neben der Darstellung der besonderen Leistung auch Auskunft zu erteilen über:
- die Bewerberin/den Bewerber (Lebenslauf) bzw. die Entstehungsgeschichte des Unternehmens oder der Organisation /Initiative, des Vereins
- die beteiligten Akteure, Netzwerkstrukturen
- die Besonderheit des Projekts oder der Initiative mit Bezug auf die genannten Kriterien (kreative Ansätze, Nachhaltigkeit, Innovation, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen).
Der Bewerbung können Fotos, Zeitungsausschnitte oder andere Belege beigelegt werden.
Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.
Preisverleihung
Der Brandenburger Integrationspreis 2022 wird in einer Festveranstaltung Anfang des Jahres 2023 verliehen.
Die Bewerbungen sind zu richten an
Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14469 Potsdam
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Telefon: 0331 866-5018
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de