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Härtefallkommission des Landes Brandenburg

  • Welche Mitglieder hat die Härtefallkommission und wie lauten die Erreichbarkeiten?

    Leiter der Geschäftsstelle und Vorsitzender der Härtefallkommission Stellvertreterin
    Andreas Keinath
    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 2200
    Fax: 0331-866 2399
    E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.de
    Birte Palke
    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 2210
    Fax: 0331-866 2399
    E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.de

    Institution Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertreter
    Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bernhard Fricke (c/o Ev. Kirchenkreis Potsdam)
    Rudolf-Breitscheid-Str. 64 (Hinterhaus)
    14482 Potsdam
    Telefon: 0160 - 93438223
    E-Mail: fluechtlingsarbeit@evkirchepotsdam.de
    Mechthild Falk (c/o St. Nikolaigemeinde)
    Planeberg 71
    14913 Jüterbog
    Tel.: 033732 – 5 00 87
    E-Mail: brunnenfrau56@t-online.de
    Katholische Kirche Prof. Dr. Franz Josef Conraths

    Telefon: 033971-52 801
    Fax: 033971-52 801
    E-Mail: conraths@t-online.de
    Andreas Jahn
    c/o Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.
    Dienststelle Finsterwalde
    Geschwister-Scholl-Str. 3
    03238 Finsterwalde
    Tel.: 03531-61362
    Fax: 03531-61361
    E-Mail: andreas.jahn@caritas-goerlitz.de
    Flüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg (Flüchtlingsrat Brandenburg) Kirstin Neumann
    Fabrikstr. 10
    16761 Hennigsdorf
    Tel.: 0160 - 56 33 193
    E-Mail: neumannn@fluechtlingsrat-brandenburg.de
    Simone Tetzlaff
    Fabrikstr. 10
    16761 Hennigsdorf
    Tel.: 03302-222 918
    Fax: 03302-209 2024
    E-Mail: asylberatung.hennigsdorf@gmx.de
    LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg Cyrille Fernández
    c/o Beratungsfachdienst für Migrant*innen
    Rudolf-Breitscheid-Str. 64, Hinterhaus, 14482 Potsdam
    Tel.: 0331-200 83 80
    Fax: 0331-200 83 82
    E-Mail: fernandez@dwstz.de
    Majida El-Mohamad
    c/o Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
    Eisenbahnstr. 16
    15517 Fürstenwalde (Spree) 
    Tel.: 03361 – 77 08 43
    E-Mail: m.el-mohamad@caritas-brandenburg.de
    Städte- und Gemeindebund Karsten Knobbe
    c/o Stiftung Reinbeckhallen
    Reinbeckstr. 17
    12459 Berlin
    Tel.: 030 – 9990 1033
    Fax: 030 – 2246 1804
    E-Mail: post@karsten-knobbe.de
    Landkreistag Brandenburg Silvia Enders
    c/o Landkreis Dahme-Spreewald
    - Ordnungsamt -
    Beethovenweg 14
    15907 Lübben
    Tel.: 03546-20-1518
    Fax: 03546-20 1555
    E-Mail: silvia.enders@dahme-spreewald.de
    Mathias Wittmoser
    c/o Landkreis Ostprignitz-Ruppin
    Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr
    Heinrich-Rau-Str. 27-30
    16816 Neuruppin
    Tel.: 03391-688-3601
    Fax: 03391-688-3602
    E-Mail: Mathias.Wittmoser@opr.de
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Kathrin Küster
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Referat 25
    Henning-von-Tresckow-Str 2-13.
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5250
    Fax: 0331-866 5209
    E-Mail: kathrin.kuester@msgiv.brandenburg.de
    Jennifer Boujemaa 
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Referat 25
    Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5254
    Fax: 0331-866 5909
    E-Mail: jennifer.boujemaa@msgiv.brandenburg.de
    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Klaus-Christoph Clavée
    Brandenburgisches Oberlandesgericht
    Gertrud-Piter-Platz 11
    14770 Brandenburg an der Havel
    Tel.: 03381-399 200
    E-Mail: klaus-christoph.clavee@olg.brandenburg.de
    Ramona Pisal
    c/o Landgericht Potsdam
    Jägerallee 10-12
    14469 Potsdam
    Tel.: 0331- 2017 1500
    E-Mail: ramona.pisal@lgp.brandenburg.de
    Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Doris Lemmermeier
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5013
    Fax: 0331-27 54 85 016
    E-Mail: doris.lemmermeier@msgiv.brandenburg.de
    Stephanie Reuter
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten
    Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5015
    Fax: 0331-27 54 85 016
    E-Mail: stephanie.reuter@msgiv.brandenburg.de

    Leiter der Geschäftsstelle und Vorsitzender der Härtefallkommission Stellvertreterin
    Andreas Keinath
    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 2200
    Fax: 0331-866 2399
    E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.de
    Birte Palke
    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 2210
    Fax: 0331-866 2399
    E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.de

    Institution Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertreter
    Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bernhard Fricke (c/o Ev. Kirchenkreis Potsdam)
    Rudolf-Breitscheid-Str. 64 (Hinterhaus)
    14482 Potsdam
    Telefon: 0160 - 93438223
    E-Mail: fluechtlingsarbeit@evkirchepotsdam.de
    Mechthild Falk (c/o St. Nikolaigemeinde)
    Planeberg 71
    14913 Jüterbog
    Tel.: 033732 – 5 00 87
    E-Mail: brunnenfrau56@t-online.de
    Katholische Kirche Prof. Dr. Franz Josef Conraths

    Telefon: 033971-52 801
    Fax: 033971-52 801
    E-Mail: conraths@t-online.de
    Andreas Jahn
    c/o Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.
    Dienststelle Finsterwalde
    Geschwister-Scholl-Str. 3
    03238 Finsterwalde
    Tel.: 03531-61362
    Fax: 03531-61361
    E-Mail: andreas.jahn@caritas-goerlitz.de
    Flüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg (Flüchtlingsrat Brandenburg) Kirstin Neumann
    Fabrikstr. 10
    16761 Hennigsdorf
    Tel.: 0160 - 56 33 193
    E-Mail: neumannn@fluechtlingsrat-brandenburg.de
    Simone Tetzlaff
    Fabrikstr. 10
    16761 Hennigsdorf
    Tel.: 03302-222 918
    Fax: 03302-209 2024
    E-Mail: asylberatung.hennigsdorf@gmx.de
    LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg Cyrille Fernández
    c/o Beratungsfachdienst für Migrant*innen
    Rudolf-Breitscheid-Str. 64, Hinterhaus, 14482 Potsdam
    Tel.: 0331-200 83 80
    Fax: 0331-200 83 82
    E-Mail: fernandez@dwstz.de
    Majida El-Mohamad
    c/o Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
    Eisenbahnstr. 16
    15517 Fürstenwalde (Spree) 
    Tel.: 03361 – 77 08 43
    E-Mail: m.el-mohamad@caritas-brandenburg.de
    Städte- und Gemeindebund Karsten Knobbe
    c/o Stiftung Reinbeckhallen
    Reinbeckstr. 17
    12459 Berlin
    Tel.: 030 – 9990 1033
    Fax: 030 – 2246 1804
    E-Mail: post@karsten-knobbe.de
    Landkreistag Brandenburg Silvia Enders
    c/o Landkreis Dahme-Spreewald
    - Ordnungsamt -
    Beethovenweg 14
    15907 Lübben
    Tel.: 03546-20-1518
    Fax: 03546-20 1555
    E-Mail: silvia.enders@dahme-spreewald.de
    Mathias Wittmoser
    c/o Landkreis Ostprignitz-Ruppin
    Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr
    Heinrich-Rau-Str. 27-30
    16816 Neuruppin
    Tel.: 03391-688-3601
    Fax: 03391-688-3602
    E-Mail: Mathias.Wittmoser@opr.de
    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Kathrin Küster
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Referat 25
    Henning-von-Tresckow-Str 2-13.
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5250
    Fax: 0331-866 5209
    E-Mail: kathrin.kuester@msgiv.brandenburg.de
    Jennifer Boujemaa 
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Referat 25
    Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5254
    Fax: 0331-866 5909
    E-Mail: jennifer.boujemaa@msgiv.brandenburg.de
    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Klaus-Christoph Clavée
    Brandenburgisches Oberlandesgericht
    Gertrud-Piter-Platz 11
    14770 Brandenburg an der Havel
    Tel.: 03381-399 200
    E-Mail: klaus-christoph.clavee@olg.brandenburg.de
    Ramona Pisal
    c/o Landgericht Potsdam
    Jägerallee 10-12
    14469 Potsdam
    Tel.: 0331- 2017 1500
    E-Mail: ramona.pisal@lgp.brandenburg.de
    Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Dr. Doris Lemmermeier
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
    Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5013
    Fax: 0331-27 54 85 016
    E-Mail: doris.lemmermeier@msgiv.brandenburg.de
    Stephanie Reuter
    c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten
    Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
    14467 Potsdam
    Tel.: 0331-866 5015
    Fax: 0331-27 54 85 016
    E-Mail: stephanie.reuter@msgiv.brandenburg.de

  • Was ist die Härtefallkommission?

    Die Härtefallkommission hat zur Aufgabe, in Einzelfällen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zu prüfen, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Verbleib in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen können.

    Grundlagen für die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Brandenburg bilden § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die Härtefallkommissionsverordnung (HFKV).

    Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes, behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder, die auf Vorschlag der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen werden.

    Die Härtefallkommission hat zur Aufgabe, in Einzelfällen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zu prüfen, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Verbleib in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen können.

    Grundlagen für die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Brandenburg bilden § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die Härtefallkommissionsverordnung (HFKV).

    Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes, behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder, die auf Vorschlag der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen werden.

  • Wie verläuft ein Härtefallverfahren?

    Härtefälle können nur von Mitgliedern der Härtefallkommission eingebracht werden. Betroffene sollten sich also direkt an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden.

    Wenn das Mitglied zu dem Ergebnis kommt, dass ein Antrag berechtigt ist und Aussicht auf Erfolg hat, bereitet es die Unterlagen auf und legt den Antrag der Kommission zur Beratung vor. Das betreffende Mitglied bleibt im gesamten Verfahren die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für die Betroffenen.

    Alle neuen Informationen, insbesondere auch Veränderungen der Erreichbarkeit, sind dem Mitglied umgehend mitzuteilen. Eine anwaltliche Betreuung ist während des Verfahrens nicht notwendig.

    Die Härtefallkommission kann sich nur mit Fällen befassen, bei denen ansonsten nach den ausländerrechtlichen Vorschriften keine Möglichkeit mehr zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. Darüber hinaus muss überzeugend darlegt werden, dass die Abschiebung für die betroffene Person wegen dringender humanitärer oder persönlicher Aspekte eine auch im Vergleich zu anderen Betroffenen ganz besondere Härte bedeutet. Voraussetzung ist auch, dass eine Ausländerbehörde in Brandenburg in der Aufenthaltsgelegenheit zuständig ist.

    Die Härtefallkommission tagt in der Regel einmal im Monat. Die Anträge werden ausführlich besprochen. Wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder feststellen, dass die Besonderheit des Einzelfalls einen Härtefall rechtfertigt, richtet die Kommission ein Härtefallersuchen an den Minister des Innern und für Kommunales.
    Der Minister des Innern und für Kommunales entscheidet, ob er dem Ersuchen zustimmt. Im Falle einer Zustimmung wird dann gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG angeordnet.

    Härtefälle können nur von Mitgliedern der Härtefallkommission eingebracht werden. Betroffene sollten sich also direkt an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden.

    Wenn das Mitglied zu dem Ergebnis kommt, dass ein Antrag berechtigt ist und Aussicht auf Erfolg hat, bereitet es die Unterlagen auf und legt den Antrag der Kommission zur Beratung vor. Das betreffende Mitglied bleibt im gesamten Verfahren die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für die Betroffenen.

    Alle neuen Informationen, insbesondere auch Veränderungen der Erreichbarkeit, sind dem Mitglied umgehend mitzuteilen. Eine anwaltliche Betreuung ist während des Verfahrens nicht notwendig.

    Die Härtefallkommission kann sich nur mit Fällen befassen, bei denen ansonsten nach den ausländerrechtlichen Vorschriften keine Möglichkeit mehr zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. Darüber hinaus muss überzeugend darlegt werden, dass die Abschiebung für die betroffene Person wegen dringender humanitärer oder persönlicher Aspekte eine auch im Vergleich zu anderen Betroffenen ganz besondere Härte bedeutet. Voraussetzung ist auch, dass eine Ausländerbehörde in Brandenburg in der Aufenthaltsgelegenheit zuständig ist.

    Die Härtefallkommission tagt in der Regel einmal im Monat. Die Anträge werden ausführlich besprochen. Wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder feststellen, dass die Besonderheit des Einzelfalls einen Härtefall rechtfertigt, richtet die Kommission ein Härtefallersuchen an den Minister des Innern und für Kommunales.
    Der Minister des Innern und für Kommunales entscheidet, ob er dem Ersuchen zustimmt. Im Falle einer Zustimmung wird dann gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG angeordnet.

  • Kann während der Befassung der Härtefallkommission abgeschoben werden?

    § 4 Absatz 4 der HFKV bestimmt, dass die zuständige Ausländerbehörde auf Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission von einer Abschiebung absieht. Dies gilt in der Regel nicht in den Fällen, in denen ein Termin für die Rückführung bereits feststeht.

    § 4 Absatz 4 der HFKV bestimmt, dass die zuständige Ausländerbehörde auf Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission von einer Abschiebung absieht. Dies gilt in der Regel nicht in den Fällen, in denen ein Termin für die Rückführung bereits feststeht.

  • Wann ist ein Härtefallverfahren ausgeschlossen?

    Ein Härtefallverfahren ist ausgeschlossen, wenn noch eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen aufenthaltsrechtlichen oder asylrechtlichen Verfahren erreicht werden kann oder wenn nur Gründe vorgetragen werden, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bereits geprüft worden sind oder noch geprüft werden.

    Zu den weiteren Ausschlussgründen, die in der HFKV festgehalten sind, wird auf die Internetseite der Härtefallkommission Brandenburg (https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/haertefallkommission/) verwiesen. Das Mitglied, das den Antrag prüft, wird auf mögliche Ausschlussgründe achten und diesbezüglich beraten.

    Ein Härtefallverfahren ist ausgeschlossen, wenn noch eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen aufenthaltsrechtlichen oder asylrechtlichen Verfahren erreicht werden kann oder wenn nur Gründe vorgetragen werden, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bereits geprüft worden sind oder noch geprüft werden.

    Zu den weiteren Ausschlussgründen, die in der HFKV festgehalten sind, wird auf die Internetseite der Härtefallkommission Brandenburg (https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/haertefallkommission/) verwiesen. Das Mitglied, das den Antrag prüft, wird auf mögliche Ausschlussgründe achten und diesbezüglich beraten.

  • Welche Angaben sind für eine Befassung durch die Härtefallkommission erforderlich?

    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit/Volkszugehörigkeit, Familienstand, derzeitige Anschrift (die Erreichbarkeit während des ganzen Verfahrens ist sehr wichtig), zuständige Ausländerbehörde
    • Angaben zur ausländerrechtlichen Situation, insbesondere Ausreisefrist
    • Korrespondenz mit den Behörden, anwaltliche Schriftsätze, ausländerbehördliche und asylrechtliche Unterlagen, gerichtliche Urteile und Beschlüsse
    • Darstellung der humanitären oder persönlichen Gründe, die die Abschiebung als besondere Härte erscheinen lassen (vorhandene Unterlagen in Kopie beifügen). Sehr wichtig sind Nachweise der erfolgten Integration (Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement, Arbeitsverhältnis bzw. -angebote, soziale Beziehungen usw.).
    • Einwilligungserklärung der betroffenen Person und gegebenenfalls die Einwilligungserklärung von Angehörigen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Akteneinsicht
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit/Volkszugehörigkeit, Familienstand, derzeitige Anschrift (die Erreichbarkeit während des ganzen Verfahrens ist sehr wichtig), zuständige Ausländerbehörde
    • Angaben zur ausländerrechtlichen Situation, insbesondere Ausreisefrist
    • Korrespondenz mit den Behörden, anwaltliche Schriftsätze, ausländerbehördliche und asylrechtliche Unterlagen, gerichtliche Urteile und Beschlüsse
    • Darstellung der humanitären oder persönlichen Gründe, die die Abschiebung als besondere Härte erscheinen lassen (vorhandene Unterlagen in Kopie beifügen). Sehr wichtig sind Nachweise der erfolgten Integration (Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement, Arbeitsverhältnis bzw. -angebote, soziale Beziehungen usw.).
    • Einwilligungserklärung der betroffenen Person und gegebenenfalls die Einwilligungserklärung von Angehörigen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Akteneinsicht