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Hinweise zur Antragstellung für Zuwendungen des Landes Brandenburg für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg gemeinsam mit der Landesgleichstellungbeauftragten können Zuwendungen für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund beantragt werden.

Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zur Antragstellung ist ein Antragsformular erforderlich. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten: www.integrationsbeauftragte.brandenburg.de  / Fördermöglichkeiten (siehe Download unten)

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte unterschrieben, im Original, mit allen erforderlichen Anlagen an das

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus

Das Verfahren kann beschleunigt werden, wenn Sie eine Kopie des Antrages per mail an die Integrationsbeauftragte: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de senden.

Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Wieviel Geld kann beantragt werden?

Je zu fördernder Initiative / Antragsteller können bis zu 5.000 Euro je Jahr beantragt werden. Für den Fall, dass bei Ihnen höhere Ausgaben entstehen, wenden Sie sich bitte direkt an den o.g. Ansprechpartner.

In welchem Zeitraum können das beantragte Vorhaben durchgeführt und die Mittel verwendet werden?

Beantragt werden können nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden.
Ausgaben, die vor dem Datum der Bewilligung liegen, sind nicht förderfähig. Wenn die Maßnahme bald durchgeführt wird, können Sie formlos zusammen mit dem Antrag den sog. „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ beantragen. Anträge können für einen Verwendungszeitraum bis längstens zum 31.12.2024 gestellt werden.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden gemeinnützige freie Träger, die mit ihrer Arbeit die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Die zu fördernden Maßnahmen sollen die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.

Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden:

  • spezifische Maßnahmen der gesellschaftlichen Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
  • geschlechtsspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote
  • geschlechtsspezifische Angebote zur Bildung und zur psychosozialen Betreuung
  • geschlechtsspezifische Angebote im Bereich des Sports
  • Unterstützungsangebote bei Fällen häuslicher Gewalt bzw. Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
  • Workshops und Schulungen zum Themenbereich Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Ausgaben zum Beispiel für:

  • Personalkosten
  • Miet- und Mietnebenkosten, Betriebskosten für Räume
  • Telefon- und Internetkosten
  • Portokosten
  • Reisekosten gemäß den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
  • Büromaterial, Geschäftsbedarf
  • Material für Veranstaltungen
  • Veranstaltungsausgaben einschließlich angemessener Tagungsgetränke
  • Honorare (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl)
  • Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
  • Fachliteratur
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit

 

Nicht förderfähig sind:

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Deutschkurse
  • Beiträge für freiwillige Versicherungen
  • Ausgaben für Verpflegung, Beköstigungen, Lebensmittel
  • Verwaltungspauschalen
  • sonstige Pauschalen

 

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach Vorgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung, die im Zuwendungsbescheid mitgeteilt werden. Erforderlich ist auch eine Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen – bitte für Prüfungen aufbewahren. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf die Mittel nicht an Dritte weiterreichen.

Ansprechpartnerin:

Frau Fensch
Telefon: 0331 866-5018
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de

Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg gemeinsam mit der Landesgleichstellungbeauftragten können Zuwendungen für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund beantragt werden.

Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zur Antragstellung ist ein Antragsformular erforderlich. Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten: www.integrationsbeauftragte.brandenburg.de  / Fördermöglichkeiten (siehe Download unten)

Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte unterschrieben, im Original, mit allen erforderlichen Anlagen an das

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus

Das Verfahren kann beschleunigt werden, wenn Sie eine Kopie des Antrages per mail an die Integrationsbeauftragte: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de senden.

Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Wieviel Geld kann beantragt werden?

Je zu fördernder Initiative / Antragsteller können bis zu 5.000 Euro je Jahr beantragt werden. Für den Fall, dass bei Ihnen höhere Ausgaben entstehen, wenden Sie sich bitte direkt an den o.g. Ansprechpartner.

In welchem Zeitraum können das beantragte Vorhaben durchgeführt und die Mittel verwendet werden?

Beantragt werden können nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden.
Ausgaben, die vor dem Datum der Bewilligung liegen, sind nicht förderfähig. Wenn die Maßnahme bald durchgeführt wird, können Sie formlos zusammen mit dem Antrag den sog. „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ beantragen. Anträge können für einen Verwendungszeitraum bis längstens zum 31.12.2024 gestellt werden.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden gemeinnützige freie Träger, die mit ihrer Arbeit die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Die zu fördernden Maßnahmen sollen die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.

Im Einzelnen können zum Beispiel Maßnahmen mit den folgenden Zielen gefördert werden:

  • spezifische Maßnahmen der gesellschaftlichen Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
  • geschlechtsspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote
  • geschlechtsspezifische Angebote zur Bildung und zur psychosozialen Betreuung
  • geschlechtsspezifische Angebote im Bereich des Sports
  • Unterstützungsangebote bei Fällen häuslicher Gewalt bzw. Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
  • Workshops und Schulungen zum Themenbereich Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Ausgaben zum Beispiel für:

  • Personalkosten
  • Miet- und Mietnebenkosten, Betriebskosten für Räume
  • Telefon- und Internetkosten
  • Portokosten
  • Reisekosten gemäß den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes (BRKG)
  • Büromaterial, Geschäftsbedarf
  • Material für Veranstaltungen
  • Veranstaltungsausgaben einschließlich angemessener Tagungsgetränke
  • Honorare (unter Angabe von Stundensatz und Stundenzahl)
  • Ausgaben für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen
  • Fachliteratur
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit

 

Nicht förderfähig sind:

Nicht förderfähig sind insbesondere:

  • Deutschkurse
  • Beiträge für freiwillige Versicherungen
  • Ausgaben für Verpflegung, Beköstigungen, Lebensmittel
  • Verwaltungspauschalen
  • sonstige Pauschalen

 

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach Vorgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung, die im Zuwendungsbescheid mitgeteilt werden. Erforderlich ist auch eine Tabelle der getätigten Ausgaben, aus der die Art der Ausgabe, der Betrag und das Datum ersichtlich sind. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen – bitte für Prüfungen aufbewahren. Der Zuwendungsempfänger muss die Ausgaben selbst tätigen, er darf die Mittel nicht an Dritte weiterreichen.

Ansprechpartnerin:

Frau Fensch
Telefon: 0331 866-5018
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.de